Kann man bei angezahlter Ware vom Kauf zurücktreten?
Das ausgesuchte Brautkleid gefälltt nicht mehr, vom Kaufpreis wurde die Hälfte angezahlt. Der Rücktritt vom Vertrag wird verweigert. Das Kleid wurde lediglich aus der Ausstellung heraus anprobiert, aber noch nicht geändert. Der Verkäufer weigert sich den Vertrag zu annulieren, bietet lediglich ein anderes Kleid zum gleichen Preis an. Ist die Vorgehensweise des Verkäufers rechtlich korrekt?
5 Antworten
Selbstverständlich ist das korrekt. Außer, du hast online gekauft.
Pacta sunt servanda.
Ist die Vorgehensweise des Verkäufers rechtlich korrekt?
Beim Kauf im stationären Handel: Ja.
Wenn nicht ausdrücklich ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, bist du zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet.
Alles korrekt, erkenne in deiner Schilderung keinen Grund der zum Rücktritt führen kann.
Und warum hast Du Auto und Motorrad als Thema eingegeben ?
Na Hauptsache der Bräutigam gefällt dir noch.
Meinegüte, was ist schon an einem Brautkleid verkehrt? Weiß, mit Schleppe und nicht auftragend. Frag mal bei den Theaterrequisiten. Die verleihen sowas manchmal.