Rechte bei Schlüsselübergabe ohne Übergangsprotokoll?
Die Schlüsselübergabe findet normalerweise nach der Kaufpreiszahlung mit einem Übergangsprotokoll statt, aber was ist wenn ich ihn vorher bekomme, einzelne Sachen ins Haus bringe und der Verkäufer dann den Anbau verschließt, obwohl er sagte der bleibt immer offen und mir jetzt den Zutritt bis zum Grundbucheintrag verwehren möchte der Monate dauern kann?
PS: Beim Notar wurde bereits alles unterschrieben und der Verkäufer hat ein Wohnrecht bekommen, aber in einem anderen Abteil!
1 Antwort
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Recht
- Normalerweise regelt der Kaufvertrag, wann die Immobilie zu übergeben ist. Dies ist wiederum normal nach Zahlung des Kaufpreises.
- ist die nicht vereinbart, dann erfolgt die Übergabe spätestens mit Eintragung, was aber extrem ungewöhnlich wäre, da so Wochen vergehen.
- Wenn die Räume früher übergeben wurden, dann kann der Verkäufer das nicht zurücknehmen
- Allerdings liegt hier kein Strafrecht vor, sondern lediglich Zivilrecht. Man muss dein Recht also einklagen.
Punkt 3 wäre es doch, wenn er uns den Schlüssel übergibt? Wir hatten die mündliche Erlaubnis vom Verkäufer anzufangen mit der Renovierung. Dachte da wir kein Zugriff zu unseren Sachen jetzt haben, wäre das eine Unterschlagung?