Katze zurückgeben - Verkäufer erstattet nicht vollen Kaufpreis?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das kann man so vereinbaren. Ein Ruecktrittsrecht hast du ja nicht. Somit kann der Zuechter problemlos sagen, dass er die Katze nur gegen eine entsprechende Entschaedigung zurueck nimmt oder eben gar nicht. Dann liegt es an dir, worauf du dich einlaesst und worauf nicht.

Ich explodiere immer, wenn ich höre, lese, man hat bei einem "Hobbyzüchter" gekauft. Diese sind meist NICHT in einem Katzenzuchtverein. Verdienen "unter der Hand" mit der wahllosen Vermehrung der Tiere. Ein seriöser Züchter gibt ein Tier auch nur mit einem schriftlichen Kaufvertrag ab. Dort steht meist sogar drin, falls es Probleme mit dem Tier gäbe, dass der Züchter das Tier zurück nimmt. Da seid ihr wohl so einem Vermehrer aufgesessen. Seriösen Züchtern ist das Wohl ihrer Tiere auch wichtiger, als das Geld. Wahrscheinlich habt ihr dann auch keinen Stammbaum für das Tier.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

spikecoco  07.10.2022, 10:16

ich explodiere wenn ich diese Wegwerfmentalität sehe. Vermehrer und Käufer nehmen sich hier nicht viel.

Sunlight74 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 14:22
@spikecoco

Immer langsam mit den jungen Pferden. Du kennst hier nicht den Hintergrund. So Leute wie du warten doch nur auf solche Themen um einfach Dampf ablassen zu können und Leute blöd anzumachen. Ziemlich dämlich wenn man keine genauen Details kennt aber wie würde man im Englischen sagen: Whatever floats your boat. Glaub bloß nicht, dass ich hier weiter auf deinen Müll antworten werde. Byebye

Irina81  07.10.2022, 09:31

Tja, viele Leute wollen halt nicht auf ein Tier warten. Sie wollen es jetzt sofort. Und ändern dann im Nachhinein ihre Meinung wieder... Das Haustier als Konsumgut.

Da kann man nur das machen oder fordern, was im Kaufvertrag steht, falls es einen gibt. Grundsätzlich finde ich, man kann mit jeder Katze gut umgehen, auch mit solchen aus dem Tierheim, braucht halt Geduld.


Sunlight74 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:25

Es gibt wie gesagt keinen, wurde alles mündlich ausgehandelt ohne irgendwelche Rückgabeklauseln und der Verkäufer hat spontan entschieden nicht den vollen Kaufpreis zu erstatten, weil es das 2. Mal war, dass eine Katze zurückgegeben wurde.

Irina81  07.10.2022, 09:29
@Sunlight74

Ein mündlicher Vertrag ist genau so bindend wie ein schriftlicher. Es ist nur im Streitfall schwer zu beweisen, was vereinbart wurde. Grundsätzlich hast du kein Recht, nach dem abgeschlossenen Kauf die "Ware" (sorry für den Ausdruck, aber juristisch gesehen ist die Katze in diesem Fall eine Ware) zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzuverlangen. Wenn kein Rückgaberecht vereinbart wurde, hast du Glück, wenn du überhaupt etwas zurückbekommst.

Bei einem mündlichen Kaufvertrag kann man nur auf die Kulanz der Verkäufer hoffen. Rechtlich habt Ihr nix in der Hand.

Und wenn schon einmal ein Kätzchen zurück gegeben wurde und das gleiche Procedere mit dem nächsten geschehen soll, ist entweder der Verkäufer oder der Käufer schlecht.

Bei einem schlechten Verkäufer holt man sich kein Tier.
Und einem schlechten Kunden verkauft man kein Tier.
Es handelt sich doch um Lebewesen und nicht um einen seelenlosen Gegenstand.


Sunlight74 
Beitragsersteller
 07.10.2022, 02:36

Okay, danke für die Rückmeldung.

also der verkäufer hätte das tier nicht zurücknehmen müssen,

solche absprachen muss man schriftlich niederschreiben, darauf kann man sich nicht verlassen, und wer hat schon lust auf klagen?

tiere sind ja sachen, trotz alldem, wäre das für mich in ordnung gewesen die 200 euro

der verkäufer hat ja schließlich auch aufwand

entweder ich bin mirsicher das ich ein tier will für 590 oder ich lass es eben