Übertarifliche Zulage anrechenbar auf Tariferhöhung?

2 Antworten

Sowas ist leider relativ stark verbreitet. "AnrechenBAR" heißt zwar nicht automatisch, dass es wirklich angerechnet wird, aber der Arbeitgeber behält sich das zumindest vor. Du kannst versuchen, das nachzuverhandeln, so dass die Anrechenbarkeitsklausel gestrichen wird. Viel Glück dabei.

Ds ist in vielen Firmen üblich.

Damit behalten sie sich die Möglichkeit vor, dir diese Zulange ggf. wieder zu streichen in dem sie sie mit Tariferhöhungen verrechnen.

Den Firmen ist aber auch klar das wenn sie es machen, dass die Mitarbeiter in der Regel nicht sonderlich lustig finden.

Bei meiner übertrariflichen Zulage steht in der schriftlichen Bestätigung auch, dass ich da keinen festen Anspruch drauf habe und sie sie ersatzlos streichen oder mit Tariferhöhungen errechnen dürften. Ist aber bisher nie passiert (sie ist also bei Tariferhöhungen gleich geblieben) und mein Chef weiß auch genau, dass ich das gar nicht lustig finden würde und dann entsprechend reagieren würde, falls sie mal auf die Idee kommen sollten das wirklich zu tun.