Übertarifliche Zulage anrechenbar auf Tariferhöhung?
Ich habe bei meinem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung ausgehandelt. Die Details mir direkt von ihm schriftlich bestätigen lassen. Sprich Bruttoeinkommen und Kündigungsfrist. Im geänderten Arbeitsvertrag (angelehnt an einen Tarifvertrag) wurde nun ein Teil der Lohnerhöhung als übertarifliche Zulage aufgeführt mit dem Zusatz in Klammern (anrechenbar auf zukünftige Tariferhöhungen). Das macht mich etwas stutzig. Ist so ein Vorgehen üblich oder sollte ich verlangen, dass das gestrichen wird, da dies nicht abgesprochen war?
2 Antworten
Sowas ist leider relativ stark verbreitet. "AnrechenBAR" heißt zwar nicht automatisch, dass es wirklich angerechnet wird, aber der Arbeitgeber behält sich das zumindest vor. Du kannst versuchen, das nachzuverhandeln, so dass die Anrechenbarkeitsklausel gestrichen wird. Viel Glück dabei.
Ds ist in vielen Firmen üblich.
Damit behalten sie sich die Möglichkeit vor, dir diese Zulange ggf. wieder zu streichen in dem sie sie mit Tariferhöhungen verrechnen.
Den Firmen ist aber auch klar das wenn sie es machen, dass die Mitarbeiter in der Regel nicht sonderlich lustig finden.
Bei meiner übertrariflichen Zulage steht in der schriftlichen Bestätigung auch, dass ich da keinen festen Anspruch drauf habe und sie sie ersatzlos streichen oder mit Tariferhöhungen errechnen dürften. Ist aber bisher nie passiert (sie ist also bei Tariferhöhungen gleich geblieben) und mein Chef weiß auch genau, dass ich das gar nicht lustig finden würde und dann entsprechend reagieren würde, falls sie mal auf die Idee kommen sollten das wirklich zu tun.