Arbeitszeiten im Pflegedienst (Teilschicht)?
Hallo,
ich arbeite bei einem Pflegedienst auf Basis einer 40 Std.-Woche. Es verhält sich so, dass wir 12 Tage am Stück jeden Tag arbeiten und dann 2 Tage frei haben. Danach wieder 12 Tage am Stück ohne jeglichen Aufschlag für Wochenenden oder dergleichen. Im Arbeitsvertrag ist lediglich von einer „wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Std.“ die Rede. Darf der Arbeitgeber das ohne Weiteres?
Erschwerend kommt hinzu, dass teilweise Teilschichten anfallen, wo die tägliche Arbeitszeit gestückelt wird (Frühdienst 7-12 Uhr + Spätdienst 16-19 Uhr). Oft zieht sich die Spätschicht sogar bis 21 oder 22 Uhr aufgrund Personalmangels, so dass die gesetzliche Ruhezeit von 11 Std nicht eingehalten werden kann und man um 7 Uhr morgens wieder den nächsten Frühdienst antreten muss. Bin noch in der Probezeit und halte mich entsprechend zurück, obwohl ich sehr daran zu knabbern habe. Die Teilschicht ist im Arbeitsvertrag nicht explizit erwähnt. Nur pauschal, dass der AG Überstunden und abweichende Arbeitszeiten anordnen kann. Die Ausnahme ist hier aber die Regel…
4 Antworten
Na ja, das ist oft üblich in der Pflege, gerade in der mobilen.
Dein Arbeitgeber darf Überstunden und abweichende Arbeitszeiten anordnen, somit tut er erstmal laut Vertrag nichts falsches. Laut Gesetz ist es denke ich nicht zulässig.
Ansonsten einfach mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht erkundigen.
Nein, das darf der Arbeitgeber nicht. Du musst aber schon was sagen, wenn sich da etwas ändern soll.
Du WILLST ihn ja aber nicht damit konfrontieren...
Bin wie gesagt noch in der Probezeit und auf den Job angewiesen.
Das ist nunmal Fakt mit der Probezeit. Ich habe die Frage gestellt, um mir ein genaueres Bild über den rechtlichen Aspekt machen zu können. Wenn du Ahnung hast und behilflich sein kannst, wäre ich dankbar. Falls nicht, kannst du dir bitte Kommentare sparen mit der Unterstellung, ich würde eh nix machen wollen. Zeitverschwendung für dich und zusätzlich Nerv raubend für mich… ;)
Du findest alles in den entsprechenden Gesetzen. Die sind auch ausnahmsweise recht einfach zu verstehen.
Bin wie gesagt noch in der Probezeit und auf den Job angewiesen. Was darf er denn konkret nicht? 12 Tage am Stück arbeiten lassen?
Dann brauchst du diese Frage auch nicht zu stellen...
Wenn du eh nichts ändern willst, nützt dir das Wissen auch nichts, dass es nicht erlaubt ist. Dafür mache ich mir jetzt nicht die Mühe und suche dir die ganzen rechtlichen Grundlagen heraus.
Nein, in der Form ist das nicht so erlaubt. Außerdem musst du Zulagen bekommen.
Zulage auf welcher Basis? Es gibt keine Betriebsvereinbarung. Arbeitsentgelt ist pauschal festgelegt im Arbeitsvertrag für eine 40 Std-Woche…
Außerdem kann ich dir den Tipp geben, gerade in dem Beruf werden viele Mitarbeiter gesucht, also Handel gute Konditionen für dich aus. Lass dich nicht verarschen.
ich habe das nicht ausgerechnet, aber 12 x 6 oder 8 Std. geht schon weit über die vertraglich vereinbarte Zeit hinaus! Das ist wohl so nicht korrekt und sollte besprochen werden. Personalmangel hin oder her, das kann nicht deine Sache sein.
12 x 6 Std = 72 Std in 2 Wochen… ergo 36 Std pro Woche. Hab eine 40 Std-Woche. Von den wöchentlichen Stunden her passt es immer…
Klar würde ich etwas ändern wollen, aber dazu muss ich erstmal wissen, inwiefern der Arbeitgeber rechtlich konform agiert. Ich habe bisher nicht eine fundierte Aussage darüber (auch nach Recherche im Internet), warum er das nicht darf. Muss schon was konkreteres her als ein „er darf das nicht.“, wenn ich den AG damit konfrontieren soll.