Kann mein Chef mir kündigen, wenn ich mich nicht rechtzeitig impfen lasse, obwohl ich gesetzlich länger Zeit habe?
Sorry für die komplizierte Frage. Es geht um die Masernimpfpflicht ab März 2020. Ich arbeite im pädagogischen Bereich und mein Arbeitgeber möchte bis März einen Impfnachweis. Ich bin nicht gegen Masern geimpft und möchte mich auch nicht impfen lassen, bitte jetzt keine Diskussionen deswegen. Jedenfalls müssen laut Gesetz Personen, die vor Einführung der Impfpflicht schon eingestellt sind, den Nachweis bis 2021 bringen. Zu dem Zeitpunkt werde ich dort aber sowieso nicht mehr arbeiten, und müsste mich rechtlich ja dann nicht impfen lassen, oder? Kann mein Arbeitgeber es dann trotzdem von mir verlangen, dass ich es ihm bis März vorlege? Ich hoffe ihr versteht was ich meine und wäre über hilfreiche Antworten super dankbar!
7 Antworten
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Du musst Dich sogar gar nicht impfen lassen, wenn Du bereits Masern hattest.
Diese Antikörper kann man nachweisen und attestieren lassen.
Wenn Du hingegen Masern selbst nicht hattest und nicht geimpft bist, wird es schwer...
Den Nachweis bis 2021 müssen Eltern von Kindern erbringen.
Erziehern wird man da wohl eher mit der Vorbildfunktion kommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Komplizierte Frage, komplizierte Antwort.
Vorab die Kurzform: Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht.
Die gute: Dein Arbeitgeber kann dich nicht zur Impfung zwingen.
Die schlechte: Der Verlust deines Arbeitsplatzes ist nicht das Einzige, was dir widerfahren kann.
Ausführlich: Dein Arbeitgeber hat gemäß Anlage 2 Teil 2 Ziffer 3f ArbMedVV
in Einrichtungen zur vorschulischen Betreuung von Kindern [oder bei] Tätigkeiten mit regelmäßigem direkten Kontakt zu Kindern
(ich gehe mal davon aus, dass das bei dir zutrifft)
Vorsorge zu treffen hinsichtlich
– Bordetella pertussis,
– Masernvirus,
– Mumpsvirus,
– Rubivirus,
– Varizella-Zoster-Virus (VZV);
Das bedeutet konkret eine beidseitige Verpflichtung: Der Arbeitgeber MUSS eine Untersuchung veranlassen und Du MUSST daran teilnehmen.
Nimmst Du trotz Aufforderung nicht teil, darf dein Arbeitgeber dich nicht (weiter) beschäftigen.
Bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Windeln oä) kommen gemäß Ziffer 3f der og Verordnung noch Hepatitis-A, -B und -C hinzu.
Es handelt sich dabei aber nur um eine Vorsorgeuntersuchung, du wirst nicht zwangsweise geimpft.
Der Arzt hat auch eine Schweigepflicht, dh die Ergebnisse werden dem Arbeitgeber NICHT mitgeteilt.
ABER: In deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann es eine Verpflichtung geben, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Bitte prüfen!
to be continued...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kommen wir daher zum Worst Case:
Du nimmst an der Vorsorge teil.
Dir ist also bekannt, dass du nicht ausreichend geimpft bist.
Dein AG bekommt nur die Info, du hast teilgenommen.
Also kannst du weiter arbeiten und alles ist gut?
FALSCH!
Denn jetzt bist Du PERSÖNLICH in der Haftung wegen Fahrlässigkeit!
Beispiel: Ein Kind hat Masern und steckt dich an. Ist erst mal dein persönliches Problem. Dann infizierst Du ohne es zu wollen ein anderes Kind, das entweder zu jung für die Schutzimpfung ist oder aus anderen Gründen nicht geimpft werden kann.
Das Kind erkrankt an einer Masern-Meningitis und erleidet dauerhafte geistige Schäden.
Dann zahlst Du den Rest deines Lebens für die Pflege des Kindes (von den moralischen Folgen rede ich gar nicht).
Ich weiß, du willst nicht darüber diskutieren.
Trotzdem zum Schluss meine Meinung: Du handelst verantwortungslos, wenn Du ohne Impfung eine solche Arbeit machst!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Emelina/1444744870_nmmslarge.jpg?v=1444744870000)
Hallo Lalee1,
da du bereits vor der Impfpflicht beschäftigt warst, darf dein Arbeitgeber den Nachweis über deine Masernimpfung (bzw. -immunität) nicht vor dem Ablauf des 31. Juli 2021 verlangen. Er kann dich also nicht vor Ablauf dieser Frist kündigen - zumindest nicht aus diesem Grund „nicht erbrachter Nachweis der Impfung“.
Du könntest aber, um Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen und dich nicht impfen lassen zu müssen,
- einen Nachweis über eine gehabte Masernerkrankung vorlegen oder
- eine serologische Masern-Titerbestimmung beim Arzt machen lassen, die besagt, dass du immun gegen Masern bist.
Wer schon einmal an Masern erkrankt ist, hat Antikörper gegen die Erreger gebildet. Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht davon aus, dass diese natürlich erworbene Masernimmunität anhält und daher keine Impfung nötig ist.
https://www.test.de/FAQ-Masern-Was-Sie-jetzt-wissen-muessen-4813913-0/#question-4
LG Emelina
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Den genauen Gesetzestext kenne ich nicht, deshalb ganz allgemein:
Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber weisungsbefugt, er steht aber nicht über dem Gesetz. Sollte irgendeine gesetzliche Pflicht erst ab dem 1. März 2021 bestehen, kann der Arbeitgeber nicht ein Jahr zuvor einen Nachweis verlangen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/KaeteK/1507913090686_nmmslarge__16_16_288_288_e200e9727a511813090969b39ea31156.jpg?v=1507913091000)
Es gibt Berufszweige, wo du dazu verpflichtet bist. Bei dir scheint das so zu sein.
So ist das auch richtig, denn du bist für die Gemeinschaft eine Gefahr.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BigBen38/1445272197382_nmmslarge__246_178_524_524_de16a073b705b9a863dd9a80db9b6cd1.jpg?v=1445272199000)
Ach, ist das so ?
Wen sollte der FS denn anstecken ?
Die geimpften Kinder ? Ahja...ok
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Blablabla ...und ohne Impfnachweis kommt da kein Kind erst hinein...
Übrigens: wir waren auf Masern & Röteln Parties damit wir uns früh anstecken - dann war es völlig harmlos....
Heute gibt es mehr Impftote als damals ungeimpfte die dran gestorben sind...aber das wollt ihr ja nicht hören...
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
https://edoc.rki.de/handle/176904/161
Hier kannst du die Maserntoten von damals anschauen.
Wie viele Menschen sind denn in den letzten 15 Jahren in Deutschland an der MMR verstorben?
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BigBen38/1445272197382_nmmslarge__246_178_524_524_de16a073b705b9a863dd9a80db9b6cd1.jpg?v=1445272199000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Impfschadeninfo.... 🤨 Eine Seite von einem Naturheilpraktiker?! Wie wärs mit seriösen Quellen?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Verpflichtet rechtlich gesehen erst ab 2021. Und in meinem Arbeitsvertrag steht nichts über Impfungen, die ich vorher hätte machen müssen, dort wurden nur einige empfohlen, aber keine verpflichtet.
Sollte dein Arbeitgeber also erfahren, dass du nicht ausreichend geimpft bist, dann erfordert es seine Fürsorgepflicht, dich nicht weiter in Kontakt mit Kindern kommen zu lassen.
Das kann entweder bedeuten, er weist dir einen anderen Arbeitsplatz zu oder du wirst gekündigt.
Hier ist die Größe des Arbeitgebers wichtig, handelt es sich um einen Tendenzbetrieb, greift das Kündigungsschutzgesetz, was Ist zumutbar für den AG usw.
Aber das führt an dieser Stelle zu weit...