Kann der Arbeitgeber die Annahme der Kündigung ablehnen?
BITTE LESEN: Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, dann sind es doch gesetzlich 4 Wochen oder? & Ich weiß nicht wie ich meine Kündigung abgeben soll, der cheff geht mir persönlich immer aus dem weg oder sagt "später nicht jetzt" und später wird es dann auch nichts... brauch ich denn eine unterschrift von ihm?.
7 Antworten
Wenn im Arbeitsvertrag KEINE Kündigungsfristen vereinbart wurden
UND
die Probezeit von max. 6 Monaten verstrichen ist
UND
die Kündigungsfrist nicht durch TARIFVERTRÄGE vereinbart wurde
DANN
gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß §622 BGB von 4 Wochen ZUM 15. DES MONATS ODER ZUM MONATSENDE.
Die nächstmögliche Kündigung wäre als zum 31. Mai, wenn die Kündigung bis zum 3. Mai beim Chef vorliegt.
Wichtig: Kündigung müssen IMMER SCHRIFTLICH erfolgen!
Nachdem im Streitfall der rechtzeitige Zugang der Kündigung von dir belegt werden muss, solltest Du entweder
- die Kündigung unter Zeugen eintüten und per Einwurf-Einschreiben (nur Einwurf, nicht persönlich!) zustellen lassen
- die Kündigung unter Zeugen übergeben und das schriftlich niederlegen
- eine Empfangsbestätigung vom Chef einfordern
Eine Kündigung ist übrigens eine einseitige Willenserklärung, dh dein Chef muss nicht unterschreiben (bzw nur den Erhalt bestätigen).
Eine Kündigung ist eine einseitig empfangdsbedürftige Willenserklärung, diese unterliegt der Schriftform.
Du als Absender musst den fristwahrenden Zugang beweisen können.
Versuche erneut, bestenfalls mit einem Zeugen, die Kündigung zu übergeben. Lehnt er die Annahme ab, kannst du sie auch einfach in den Briefkasten werfen. Die Rechtzeitigkeit des Zugangs wird dann bei der Zugangsvereitelung fingiert.
Eine Kündigung kann nicht abgelehnt werden. Du brauchst auch keine Bestätigung, musst aber im Zweifelsfall nachweisen das sie im Betrieb angekommen ist.
Unter Zeugen dem Chef auf den Tisch legen, oder in die Hauspost.
Nein, du brauchst keine Unterschrift. Es reicht, wenn du ihm die Kündigung mit einem Zeugen in die Hand drückst. Oder auf seinen Schreibtisch legst. Oder sie als Einwurf Einschreiben per Post zustellen. Er kann sie nicht "ablehnen".