Überstundenpflicht als Teilzeitkraft?

3 Antworten

... dann man los, schaue einfach, oder ist google kaputt?

Zitat:

Das Arbeitszeitgesetz ist der Ort, an dem unter anderem die gesetzliche Überstundenregelung niedergeschrieben ist. Es hält fest, welche Obergrenzen einzuhalten sind.

Arbeitnehmer dürfen an Werktagen regulär nicht länger als acht Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf zehn Stunden pro Tag ist erlaubt, wenn innerhalb der folgenden sechs Monate ein sogenannter Freizeitausgleich ermöglicht wird – er die Überstunden also abbummeln kann (§ 3 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Zur täglichen Arbeitszeit zählen die Ruhepausen nicht dazu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schorni92 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 14:22

Nee, google geht noch... ;-)

Natürlich hab´ ich im ArbZG nachgeschaut, aber wie eingangs schon gesagt, nichts konkretes gefunden.

Was ich "heraus gefunden habe": Als Teilzeitkraft WÄRE ich eigentlich nicht zu Überstunden verpflichtet, AUSSER, es steht in meinem Arbeitsvertrag! Und das tut es ja! Nun hab´ ich auch "gegoogelt", dass ich dann maximal 25 % zusätzlich zur vereinbarten Mindestarbeitszeit (4 Std.) arbeiten muss - in meinem Fall also lediglich 5 Stunden pro Woche, und nicht 19, wie mein Chef das gerne hätte (BAG, Urteil vom 07.12.2005)!

Trotzdem: Dankeschön für deine Mühe und deine Info!!!

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Es gibt keinen gesetzlichen geregelten Umfang für Überstunden!!!

Wer Überstunden leistet hat gesetzlich Anspruch auf eine Mehrvergütung von

25% an Werktagen und 50% an Sonn- und Feiertagen oder Freizeitausgleich.


schleudermaxe  12.12.2019, 13:34

... doch doch, einfach mal in des Gesetz schauen.

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schorni92 
Beitragsersteller
 12.12.2019, 14:04

Also, Überstunden (Ich diese Woche auch wieder als einziger!) werden bei uns auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt. Ich kann dann irgendwann mal ein paar Tage "extra" Urlaub machen oder mir die Stunden auch auszahlen lassen - allerdings gibt es keine Mehrvergütung, sondern den normalen Stundenlohn. Hab´ ich so auch noch nicht gehört mit den 25 % mehr (an Werktagen). Aber vielen Dank für die Info!

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Kein Arbeitnehmer ist verpflichtet auf Anweisung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten! Ein Ar­beit­ge­ber ist nicht berechtigt, vom Ar­beit­neh­mer Über­stun­den zu ver­lan­gen, weil im Arbeitsvertrag der Umfang der vom Arbeitnehmer zu leistenden Wochenstundenzahl im beiderseitigen e

Einvernehmen vereinbart ist. Der Ar­beit­ge­ber kann also nicht einseitig we­sent­li­che Arbeitsvertragsinhalte verändern.

Es gibt allerdings sehr seltene Not­si­tua­tio­nen (Brand oder Überschwemmung), in denen der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen kann. 


schorni92 
Beitragsersteller
 11.12.2019, 18:51

Aber in meinem Arbeitsvertrag steht doch auch, dass ich verpflichtet sei, bei Bedarf Überstunden bis zum gesetzlich vorgesehenen Umfang zu leisten...

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schleudermaxe  12.12.2019, 13:34

... nun mal nicht so kühn. Die gesetzgeberischen Vorgaben sind klar und einfach!

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