Rufberereitschaft während Ausbildung?
Hallo,
ich bin mittlerweile im zweiten Lehrjahr und wurde darauf hingewiesen, dass ich in Zukunft nach Feierabend auf Rufbereitschaft bin: 19:00-08:00 telefonisch erreichbar, mit der Wahrscheinlichkeit in der Zeit nochmal zur Arbeit fahren zu müssen. Dies wird nicht extra kompensiert, d.H. ich bekomme keine zusätzliche Art von Vergütung für die Rufbereitschaft/“Einsatz”.
Ich habe leider keine Kopie des Arbeitsvertrages bekommen und konnte im Internet nichts weiter zu diesem Thema finden.
Gibt es klare Regelungen in fällen wie diesen? MUSS es extra vergütet werden? Kann ich die zusätzliche Arbeit auch ablehnen?
Ich bedanke mich für jegliche Hilfe zu dem Thema :)
p.s. ich rette keine Menschenleben oder lösche brennende Häuser, es ist ein kaufm. Beruf wo ich nur den 6-Stelligen Verdienst von meinem Chef rette.
2 Antworten
Weil eine Rufbereitschaft keine Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die dem Ausbildungszweck dienen, dürfen Azubis keinen Ruf- oder Bereitschaftsdienst machen.
Quelle: https://www.igmetall.de/jugend/auszubildende/fragen-und-antworten/wissen-was-sache-ist
Für so einen Job kann allgemein keine Rufbereitschaft angeordnet werden. (Es sei denn du bist noch in der IT wo die Systeme komplett zambrechen können). Wende dich an den örtlichen Betriebsrat bzw. die Personalabteilung. Wenn keine Rufbereitschaft im Vertrag steht dann sowieso nicht. (und für einen Einsatz müsstest du NATÜRLICH vergütet werden)