Muss mir mein Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausstellen?

5 Antworten

Er muss es nicht zwangsläufig, aber du kannst es von ihm fordern. Schon zu deiner Sicherheit. Ich habe mir stets jede noch so kleine Änderung im schriftlichen Vertrag ausweisen lassen. Das schützt ein wenig vor falschen Versprechungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Meinst Du damit, dass Du einen komplett neuen Arbeitsvertrag für die neue Stelle möchtest oder dass Du überhaupt einen Arbeitsvertrag bekommst, weil Du "nur" einen mündlichen und keinen schriftlichen Vertrag hast?

Anscheinend sind die Arbeitsbedingungen ja in Ordnung, wenn Du schon länger im Betrieb bist.

Bei einer neuen Tätigkeit würde ich eine schriftliche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag wollen, in der meine neuen Aufgaben und eventuelle Änderungen beschrieben sind. Ansonsten gilt ja alles, wie gehabt.

Gibt es einen Betriebsrat? Falls ja, ist dieser über die Versetzung/Wechsel informiert? Zu dem kannst Du auch gehen, er muss ja Infos bekommen (haben).

Arbeitsverträge sind grundsätzlich formlos gültig. Nach spätestens einem Monat muss der Arbeitgeber hingegen lediglich die Rahmenpunkte schriftlich festhalten, bespielsweise damit du weisst, wie der Sozialversicherungsschutz ist etc.

Formlose Gültigkeit heisst aber auch, dass eine Partei sehrwohl einen schriftlichen Vertrag mit allen vereinbarten Punkte wünschen und darauf bestehen kann und sich die andere Partei danach zu richten hat. Achte in diesem Fall darauf, ob eine Klausel drin steht, ob "mündliche Nebenabreden" möglich oder ausbedungen sind. Ich würde bei einem schriftlichen Vertrag darauf bestehen, dass KEINE Nebenabreden getroffen werden und jede Vertragsänderung "die Schriftlichkeit erfordert". Wenn schon schriftlich, dann alles schriftlich!


DerCaveman  26.01.2022, 08:08
Formlose Gültigkeit heisst aber auch, dass eine Partei sehrwohl einen schriftlichen Vertrag mit allen vereinbarten Punkte wünschen und darauf bestehen kann und sich die andere Partei danach zu richten hat.

Ja klar, aber nur vor dem Vertragsschluss. Da kann man natuerlich sagen: "Entweder wir machen das schriftlich oder ueberhaupt nicht". Dann liegt es an der anderen Partei, ob sie sich darauf einlassen will oder nicht.

Wurde der Arbeitsvertrag jedoch bereits muendlich geschlossen, kann man nur noch auf eine schriftliche Niederschrift im Sinne des Nachweisgesetzes bestehen. Dem Arbeitgeber drohen aber keinerlei Sanktionen, wenn er sich nicht daran haelt. Das Nachweisgesetz sieht keine Sanktionen vor.

Nein, ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht notwendig.

Allerdings darfst du den AG auf das NachWG hinweisen.

NachwG Paragraph 2

(1) Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

https://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/BJNR094610995.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbilder und Dozent