Geld bekommen vom Staat!?

10 Antworten

Was ist mit Bafög - Unterhalt der Eltern in Erstausbildung oder wenn sie nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommt, dann stünde ihr zumindest das Kindergeld in Höhe von derzeit min.204 € zu ?

Wohngeld könnte sie in Erstausbildung alleine nicht beziehen, selbst wenn sie einen Mietvertrag und das nötige Mindesteinkommen hätte, weil sie dann zumindest dem Grunde nach einen Anspruch auf Bafög - hätte, wenn sie z.B. auf Grund zu hohem Einkommens der Eltern keins bekommen würde.

Sie könnte dann nur gemeinsam mit dir Wohngeld bekommen, es würden also alle Einkommen zur Berechnung herangezogen und evtl.vorrangige Ansprüche wie z.B. auf Unterhalt gingen dann vor.

Wenn deine Freundin noch keine abgeschlossene Ausbildung hat, sollte sie noch Anspruch auf Kindergeld haben, da würde ich mich informieren.

Eventuell könnte es Wohngeld geben, da gibt es Rechner im Internet, beim Amt sollte man dir das auch beantworten können.

Für ihren Unterhalt sind ihre Eltern zuständig. Ob du Anspruch auf Wohngeld hättest, musst du bei deinem Wohnungsamt abklären.

Maximal Wohngeld,wenn überhaupt.

Ansonsten: Die Ausgaben den Einnahmen anpassen. Macht einen Haushaltsplan.

frag doch beim Wohngeldamt. Bzw sollte das deine Freundin machen. Sie könnte auch noch Bafög beantragen. Geschenkt ist das aber nicht. Finde die Frage reichlich seltsam.