Kann man ein Arbeitszeugnis einfach nicht mit einreichen?

2 Antworten

  1. Schlechte Arbeitszeugnisse sind ungesetzlich. Es muss wohlwollend formuliert sein. Wenn deins negativ ist, lass es ändern. Das kann man zur NOt auch einklagen.
  2. Wenn du bereits eine Zusage hast, dann lass das Zeugnis weg, Du wirst ja sehen ob sie es nachfordern.
  3. Glaube ich kaum das eine Bank sich von soetwas beeinflussen lässt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Handwerksmeister und Ausbilder

Amira192002 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:10

Ich habe mit der Tochter meiner ehemaligen Chefin telefoniert die dies schreiben soll und sie meinte dass sie da mit reinschreibt dass ich vor einer OP noch versucht hätte einen Vollzeitvertrag zu bekommen, was ich auch gerecht gefunden hätte da ich dort trotz 30-Stunden-Vertrag die vorigen 3 Monate Vollzeit und mehr als Vollzeit gearbeitet habe und davor auch mehr als 30 Stunden. Insgesamt habe ich dort jz 9 Monate gearbeitet. Diesen hat sie mir nicht gegeben mit der Begründung die Filiale liefe schlecht. Sie sagt allerdings ich hätte sie quasi über den Tisch ziehen wollen. Das ist eine Sache von mehreren die ungünstig gelaufen sind. Kannst du mir deine Sicht zu dieser Situation schreiben? Ich bin mir nicht sicher wie ich die Situation im Nachhinein beurteilen soll, ob sie oder ich quasi Recht hat.

Das ist nur ein Punkt von mehreren. Es gab viele Ungereimtheiten zwischen uns.

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Halbammi  15.07.2024, 21:33
@Amira192002

Selbst wenn du sie hättest "über den Tisch ziehen" Wollen, hat das mit deiner Arbeitsleistung nichts zu tun. Diese ist zu bewerten, nichts anderes. Ob du von 30 auf 40 Stunden gehen wolltest gehört ebenfalls nicht in ein Arbeitszeugnis.

In ein Arbeitszeugnis gehört was du getan hast und in welcher QUalität du gearbeitet hast.

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Amira192002 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 22:21
@Halbammi

Danke dir, aber ich frage mich warum sie dann sagt dass sie das da reinschreibt. Vielleicht schreibt sie ja stattdessen etwas in Richtung ich hätte keinen Respekt gegenüber Vorgesetzten oder so in anderer Formulierung

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Halbammi  15.07.2024, 22:58
@Amira192002

Auch soetwas wäre unzulässig. vermutlich wird man da shöflich umschreiben in der sog" Chefgeheimsprache". Ich versteh sowieso nicht warum sich da jemand solche Mühe macht. Sollen sie doch froh sein wenn du weg bist.

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DerCaveman  16.07.2024, 03:46
Schlechte Arbeitszeugnisse sind ungesetzlich.

Das ist falsch. Zeugnisse muessen in erster Linie wahr sein. Wenn der Arbeitnehmer wirklich schlecht gearbeitet hat, muss und darf man ihm nicht das Gegenteil bescheinigen.

Es muss wohlwollend formuliert sein.

Das ist allerdings richtig. Auch ein schlechtes Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein.

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Üblicherweise besteht ein Arbeitgeber auf Arbeitszeugnisse von vorangegangenen Beschäftigungen.