Es gab niemals deutsche Gebiete unter russischer Verwaltung. Von 1945 bis 1949 gab es eine sowjetische Besatzungszone, und danach bis 1954 in der DDR eine sowjetische Besatzung.
Und für den Fall, dass dir der subtile Unterschied nicht aufgefallen ist: Russland kann den Zwei-plus-Vier-Vertrag nicht kündigen, weil es keine Vertragspartei war. Russland ist der Rechtsnachfolger der Russischen Sowjetrepublik, nicht der UdSSR. Und die RFSFR war keine Vertragspartei.
Und selbst wenn: wäre der Vertrag plötzlich weg, hätte das überhaupt keine Folgen. Alles, was dort verabredet wurde, ist inzwischen durchgeführt worden. Kündigung eines Vertrages bedeutet, dass man in Zukunft nicht mehr daran gebunden ist, aber nicht, dass alles auf den Zustand vor seinem Abschluss zurückgedreht wird.