Erst ab 14 bist du eingeschränkt geschäftsfähig. Vorher läuft alles über die Eltern.
Ob jemand Deutscher ist, hängt nicht von seiner Hautfarbe ab. Es ist albern, das alles als "Theorie" zu bezeichnen.
Man könnte ihm zumindest ein Visum für Deutschland verweigern. Das wäre um so einfacher, weil er ja auch unter Trump kein Regierungsamt haben wird.
Du kannst so viel davon beanspruchen, wie du persönlich davon erarbeitet hast.
Was soll er denn machen? Die Versicherungen müssen die Beiträge so ansetzen, dass sie auf ihre Kosten kommen. Und die Kosten macht nicht die Regierung. Es gibt gar nicht so viele Hebel, an denen die Regierung ziehen kann, um die Gesundheitskosten zu senken. Es läuft dann wieder auf eine Kombination von höheren Beiträgen und geringeren Leistungen heraus.
Früher mal, liebe Kinder, kriegte man neue Brillengläser und auch noch ein neues Gestell regelmäßig von der Versicherung bezahlt, ob ihr es glaubt oder nicht. Ist lange her ...
Du hast immerhin auf deine 100 € verzichtet und anderen Leuten die Möglichkeit gegeben, damit Gewinn zu machen. Gute Geschäfte sind nicht zwingend unmoralisch.
Natürlich kommt es darauf an, womit das Unternehmen sein Geld verdient, aber das ist wieder eine spezielle Frage, keine grundsätzliche.
Unabhängig? Wo kriegen die denn Wasser, Strom und Gas her? Wo werden ihre Konten geführt? Ein bunter Lappen alleine tut es nicht.
Nein. Wenn die Amtszeit des Bundeskanzlers endet, enden auch die Amtszeiten aller Regierungsmitglieder. Und das passiert spätestens dann, wenn ein neugewählter Bundestag erstmals zusammentritt.
Hunde gehören an die Leine.
Militärische Besatzung begründet kein Eigentum. Im Übrigen endete die Besatzung 1955.
Ja, 1955. Mal abgesehen davon, dass die USA nur einen Teil Deutschlands besetzt hatten. Aber die anderen Westmächte taten das gleiche. Die Besatzung der DDR durch die UdSSR endete schon 1954.
Verfassungen sind Teil des nationalen Rechts, kein Gegenstand des Völkerrechts.
Dass das Grundgesetz seit 1990 auch auf dem Territorium die früheren DDR gilt, hat deren Volkskammer so beschlossen.
Ist sowieso alles Lüge. Strom gibt es nicht, denn man kann ihn ja auch nicht sehen. Mit dem Wind ist das die gleiche Geschichte, und das noch viel länger.
Nur der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage stellen, denn er ist ja vom Vertrauen des Bundestags abhängig.
Die Opposition kann einen konstruktiven Misstrauensantrag einbringen, aber ich glaube nicht, dass sich die Union dafür mit der AfD zusammentun wird.
Die Gründung eines einzigen deutschen Staates ließ sich nun mal leider nicht machen, weil weder Ost noch West ihren Teil von Deutschland loslassen wollten. Wirtschaftlich und (langfristig) auch militärisch war ihnen dieser Teil der Kriegsbeute zu wichtig.
Es gibt nur ein einziges Grundgesetz in Thüringen, nämlich das, welches in ganz Deutschland gilt. Und dessen Änderung liegt nicht in der Gewalt Thüringens.
Das war Bismarck, von 1867 bis 1871. Der Staat, dessen Bundeskanzler er war, war allerdings aus leicht verständlichen Gründen nicht die Bundesrepublik Deutschland, sondern der Norddeutsche Bund. Dieser erweiterte sich 1871 zum Deutschen Reich, und Bismarck blieb Kanzler, nur lautete sein Titel dann "Reichskanzler".
Erstens gibt es nur ein Grundgesetz. Zweitens kann weder der Kanzler noch die Regierung etwas daran ändern, weil die Regierung keine Gesetze gibt. Nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und (!) Bundesrat ist eine Änderung des Wortlauts möglich, und auch dafür gibt es Grenzen.
Viele der Regelungen des Grundgesetzes sind eher allgemein gehalten. So finden wir dort keine akademischen Ausführungen dazu, was genau die Würde des Menschen ist, wie man sie erwirbt oder auch wieder verliert und was überhaupt ein Mensch ist. (Darüber sind sich schon die Philosophen des antiken Griechenland heftig in die Haare geraten.) In vielen Fällen, in denen man konkrete Regeln braucht, findet man dazu den Hinweis: "Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."
Wer hat sie denn gehasst? Die Nazis und die Kommunisten. Also war das doch gar nicht so schlecht. Die Bundesrepublik sah sich als die Fortführung des demokratischen deutschen Nationalstaates an, den man früher als "Weimarer Republik" bezeichnete. Daher war es angebracht, als Zeichen der staatlichen Kontinuität auch die Staatssymbole weiterzuführen.
Offenbar hat man das auch in der DDR so gesehen, denn dort hatte man ja zehn Jahre lang auch diese Flagge, obwohl die KPD in der Weimarer Zeit wenig davon gehalten hatte. Ab 1959 hat man in der DDR die Flagge dann mit dem jeweiligen Staatswappen belegt, um ärgerliche Missverständnisse zu vermeiden.