Wohngeld mit 17 beantragen?
Hallo, ich bin aktuell 17 Jahre alt und möchte aus persönlichen Gründen ausziehen. Ich habe eine schöne kleine Wohnung gefunden welche kalt bei 260€ und warm bei 400€ liegt, diesen Betrag könnte ich durch Kindergeld und Wohngeld (laut online Rechner) abdecken. Nun bin ich allerdings bei der Beantragung des Wohngeldes leicht überfordert, da ich unsicher bin ob ich überhaupt Anspruch habe. Kennt jemand Beratungsstellen in nähe von Plauen oder kann mir eine Onlineberatungsstelle empfehlen? Muss ich das Kindergeld auf mein Gehalt mit anrechnen um mein brutto Haushaltsbudget anzugeben? Woher weiß ich, ob ich berechtigt bin, zu beantragen? Brauch ich erst den Vertrag für die Wohnung ehe ich das ganze beantragen kann?
Das wären erst einmal die wichtigsten Fragen die mir aktuell einfallen. Ich möchte euch bitten nur meine Fragen zu beantworten und keine Belehrungen zu verfassen das ich weiter zu Hause wohnen soll. Vielen dank
4 Antworten
Den Antrag kannst Du dir sparen, der würde eh abgelehnt !
Erst einmal müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.
Müsstest also soviel eigenes Einkommen haben, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro min.noch 80 % im Monat übrig hast.
Also nach Zahlung der Warmmiete müsstest Du noch um die 450 Euro übrig haben.
Dazu darfst Du weder BAB - noch Bafög - bekommen und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben, bedeutet, nur deshalb nicht bekommen, weil das Einkommen der Eltern oder deine eigene Vergütung zu hoch ist.
Ist schon krass, dass der Paragraphen-Dschungel so verkorkst ist.
Lauter krasse Bedingungen, hinter denen nur ein Sumpf von politisch motivierten Spargedanken dahintersteckt.
Ich dachte mit Bürgergeld bekommt man automatisch auch Wohngeld und eine Neubauwohnung, wie unsere Goldstücke zugewiesen - also plus Freifahrt auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln ?
Nein geht eben nicht, habe ich doch in meiner Antwort erklärt.
Du hast dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - weil es deine Erstausbildung ist.
Bekommst es aber nicht, weil entweder deine Vergütung, oder das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist und auch dann bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.
Deshalb habe ich auch gleich mit dem ersten Satz geschrieben, dass Du die den Antrag sparen kannst.
Tut mir leid, du bekommst keinWohngeld. Deine Eltern müssen dich unterstützen oder du musst mehr verdienen oder du nimmst nur ein WG Zimmer.
Auch wenn die Eltern nicht leistungsfähig wären, würde in einer Erstausbildung oder Studium kein Anspruch auf Wohngeld bestehen, selbst wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären.
Dann besteht je nach Art der Ausbildung entweder Anspruch auf BAB - oder Bafög - und selbst wenn man es auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung nicht bekommen würde, hätte man zumindest dem Grunde nach Anspruch darauf und auch dann wäre das Kind von Wohngeld ausgeschlossen.
Deine Eltern sind Unterhaltspflichtig. Die erste Adresse, an die du dich wenden müsstest, wären demnach sie. Zumal du ihr Einverständnis bräuchtest.
Wenn wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen, müsstest du dich erstmal an das Jugendamt wenden.
ich verdiene in meiner Ausbildung nicht schlecht und habe dadurch keinen Anspruch auf Unterhalt. Ihr Einverständnis hätte ich da sie mir selber nahe gelegt haben auszuziehen.
Jagut, dann müssten sie dich trotzdem finanzieren. In welcher Höhe habe ich gestern erst gesehen: https://www.finanztip.de/unterhalt-volljaehrige-kinder/ Hatte das wegen eienr anderen Frage mal gegoggelt.
Volljährig bist du ja quasi bald. WIe es U18 aussieht, weiß ich jetzt nicht.
Du bist minderjährig = nur sehr eingeschränkt geschäftsfähig = in Ausbildung, das bedeutet zusätzlich auch noch nicht pfändbar.
Ohne die Unterschrift deiner Eltern bekommst du keine Wohnung, keine Energieversorgung, kein Internet ect. - also nichts wofür es einen Vertrag braucht.
Außerdem sind deine Eltern bis Beendigung deiner Erstausbildung dir gegenüber unterhaltspflichtig - stimmen die deinem Auszug zu muss das von euch finanziert werden.
Wir Steuerzahler tragen diesbezüglich dir gegenüber keinerlei Verantwortung.
Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung sind die Eltern finanziell für ihre Kinder verantwortlich- also halte dich an deine Eltern- die müssen eh den Mietvertrag und alle anderen Verträge unterschreiben (zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Vermieter einem Minderjährigen überhaupt eine Wohnung vermietet).
Der Staat, also wir alle, sind nicht dafür zuständig, gefrustete Teenies zu verköstigen.
Selbst wenn die Eltern den Auszug möchten, oder er wegen der Ausbildung bzw.einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig wäre, ginge ein möglicher vorrangiger Anspruch auf BAB - vor.
Auch wenn auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung kein BAB - Anspruch bestehen würde, wären die Eltern im Regelfall selbst bei Leistungsfähigkeit aus der Unterhaltspflicht raus.
Denn wenn er nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, stünde ihm theoretisch ein Unterhalt von derzeit 930 Euro im Monat zu.
Nach Abzug von pauschalen 100 Euro Freibetrag von den 870 Euro Nettovergütung bliebe eine voraussichtliche anrechenbare Nettovergütung von 770 Euro.
Mit den derzeit 250 Euro Kindergeld käme er dann auf voraussichtlich in die 1020 Euro und läge damit über den 930 Euro, damit wären die Eltern im Normalfall aus der Unterhaltspflicht raus.
Der FS ist noch minderjährig. Was du aufzählst gibt ab 18, so viel ich weiß.
Dann weißt Du falsch !
Ob minderjährig oder nicht, bei Auszug aus dem Elternhaus gelten die Voraussetzungen wie bei Volljährigkeit.
Vielen dank für diesen Liebreizenden Kommentar der im Endeffekt jedoch keinen wirklich Inhalt hat.
Wenn du genug verdienst kannst du dir eine Wohnung leisten- verdienst du nicht genug, halte dich an deine Eltern. So sind die Gesetze nun mal und nicht so, wie du es dir vorstellen möchtest.
Bevor du vom Staat auch nur einen Cent bekommst müssen erst mal deine Eltern das Portemonnaie öffnen.
Und auf die Wohnung, die du im Auge hast, werden sich auch Menschen bewerben, die ein festes Einkommen haben und keine Elternbürgschaften brauchen.
Wen wird der Vermieter wohl auswählen ?
Sicher keinen Minderjährigen
Bei wem willst du denn Wohngeld beantragen? Hast du überhaupt einen Arbeitgeber? Falls nicht, kannst du das nämlich vergessen. Auch kannst du als Minderjähriger ohne Einverständnis deiner Eltern nicht einfach mal so zuhause ausziehen.
Meine Eltern hätten kein Problem damit dadurch ich schon teilweise allein gewohnt habe (Studenten Wohnung)
ja ich mache eine Ausbildung und verdiene nicht schlecht
Ich verdiene um die 870€ netto plus 250€ Kindergeld und für bab bzw. bafög komme ich auf Grund meines bzw. des Einkommens meiner Eltern nicht in frage. Müsste es dann nicht theoretisch gehen? (Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe alles)
Das ich erst die Wohnung mieten müsste ist mir klar allerdings wäre es gut vorher informiert zu sein ob ich dann einen Antrag stellen kann der hoffentlich bewilligt wird.