Wohngeld mit 17 beantragen?

4 Antworten

Den Antrag kannst Du dir sparen, der würde eh abgelehnt !

Erst einmal müsstest Du schon Mieter oder Eigentümer von selbst bewohntem Wohnraum sein und über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Müsstest also soviel eigenes Einkommen haben, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kannst und dann vom derzeitigen Regelbedarf für den Lebensunterhalt unter Bürgergeld vom Jobcenter von 563 Euro min.noch 80 % im Monat übrig hast.

Also nach Zahlung der Warmmiete müsstest Du noch um die 450 Euro übrig haben.

Dazu darfst Du weder BAB - noch Bafög - bekommen und auch dem Grunde nach keinen Anspruch darauf haben, bedeutet, nur deshalb nicht bekommen, weil das Einkommen der Eltern oder deine eigene Vergütung zu hoch ist.


lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 21:41

Ich verdiene um die 870€ netto plus 250€ Kindergeld und für bab bzw. bafög komme ich auf Grund meines bzw. des Einkommens meiner Eltern nicht in frage. Müsste es dann nicht theoretisch gehen? (Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe alles)

Das ich erst die Wohnung mieten müsste ist mir klar allerdings wäre es gut vorher informiert zu sein ob ich dann einen Antrag stellen kann der hoffentlich bewilligt wird.

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isomatte  26.06.2024, 00:33
@lenzz258

Nein geht eben nicht, habe ich doch in meiner Antwort erklärt.

Du hast dann zumindest dem Grunde nach Anspruch auf BAB - weil es deine Erstausbildung ist.

Bekommst es aber nicht, weil entweder deine Vergütung, oder das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist und auch dann bist Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Deshalb habe ich auch gleich mit dem ersten Satz geschrieben, dass Du die den Antrag sparen kannst.

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Deine Eltern sind Unterhaltspflichtig. Die erste Adresse, an die du dich wenden müsstest, wären demnach sie. Zumal du ihr Einverständnis bräuchtest.

Wenn wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen, müsstest du dich erstmal an das Jugendamt wenden.


lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:14

ich verdiene in meiner Ausbildung nicht schlecht und habe dadurch keinen Anspruch auf Unterhalt. Ihr Einverständnis hätte ich da sie mir selber nahe gelegt haben auszuziehen.

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lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:22
@Moped85

Vielen dank leider ist mir dieser Eintrag bereits bekannt, hilft mir jedoch bicht weiter, da ich mit Gehalt und Kindergeld über den 930€ liege

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Moped85  25.06.2024, 18:28
@lenzz258

Merke selbst grade das es garnicht mal so einfach ist. Wo fragen, wo nachlesen?

Intuitiv würde ich mal beim Jugendamt anrufen, ob die dir helfen können.

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Moped85  25.06.2024, 18:31
@lenzz258

Nachtrag: Wohngeld bekommst du, meine ich, nur wenn du kein ANrecht auf BAfög oder BAB hast. Da es eine Ausbildung ist, würde ich also erstmal bei BAB nachsehen, ob du Chancen hättest.

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lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:35
@Moped85

Danke genau das ist leider mein Problem

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lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:36
@Moped85

habe leider auf nichts davon Anspruch da mein Gehalt zu hoch ist

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Moped85  25.06.2024, 18:40
@lenzz258

Wenn du keinen Anspruch hast, sollte WOhngeld doch im Bereich des Möglichen liegen. Hier würde ich mal mit deiner örtlichen Wohngeldstelle Kontakt aufnhemen.

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lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:43
@Moped85

Leider habe ich keine Kontaktdaten oder Ähnliches gefunden auch online könnte ich kaum oder nur widersprüchliche Informationen finden.

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Moped85  25.06.2024, 18:46
@lenzz258

Dann würde ich in der Gemeindezentrale anrufen und nach Kontaktdaten fragen. ODer im Rathaus, oder dort wo man wegen genau solcher Fragen anrufen kann. ALso Fragen nach dem wo, wer was.

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lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:52
@Moped85

Viel dank😊 zumindest einer versucht sinnvoll zu helfen

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Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung sind die Eltern finanziell für ihre Kinder verantwortlich- also halte dich an deine Eltern- die müssen eh den Mietvertrag und alle anderen Verträge unterschreiben (zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Vermieter einem Minderjährigen überhaupt eine Wohnung vermietet).

Der Staat, also wir alle, sind nicht dafür zuständig, gefrustete Teenies zu verköstigen.


isomatte  26.06.2024, 04:59

Selbst wenn die Eltern den Auszug möchten, oder er wegen der Ausbildung bzw.einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig wäre, ginge ein möglicher vorrangiger Anspruch auf BAB - vor.

Auch wenn auf Grund von zu hohem Einkommen der Eltern oder eigener Vergütung kein BAB - Anspruch bestehen würde, wären die Eltern im Regelfall selbst bei Leistungsfähigkeit aus der Unterhaltspflicht raus.

Denn wenn er nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt, stünde ihm theoretisch ein Unterhalt von derzeit 930 Euro im Monat zu.

Nach Abzug von pauschalen 100 Euro Freibetrag von den 870 Euro Nettovergütung bliebe eine voraussichtliche anrechenbare Nettovergütung von 770 Euro.

Mit den derzeit 250 Euro Kindergeld käme er dann auf voraussichtlich in die 1020 Euro und läge damit über den 930 Euro, damit wären die Eltern im Normalfall aus der Unterhaltspflicht raus.

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Krawallbotz  26.06.2024, 06:43
@isomatte

Der FS ist noch minderjährig. Was du aufzählst gibt ab 18, so viel ich weiß.

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isomatte  26.06.2024, 06:48
@Krawallbotz

Dann weißt Du falsch !

Ob minderjährig oder nicht, bei Auszug aus dem Elternhaus gelten die Voraussetzungen wie bei Volljährigkeit.

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lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:19

Vielen dank für diesen Liebreizenden Kommentar der im Endeffekt jedoch keinen wirklich Inhalt hat.

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Krawallbotz  25.06.2024, 18:24
@lenzz258

Wenn du genug verdienst kannst du dir eine Wohnung leisten- verdienst du nicht genug, halte dich an deine Eltern. So sind die Gesetze nun mal und nicht so, wie du es dir vorstellen möchtest.

Bevor du vom Staat auch nur einen Cent bekommst müssen erst mal deine Eltern das Portemonnaie öffnen.

Und auf die Wohnung, die du im Auge hast, werden sich auch Menschen bewerben, die ein festes Einkommen haben und keine Elternbürgschaften brauchen.

Wen wird der Vermieter wohl auswählen ?

Sicher keinen Minderjährigen

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Bei wem willst du denn Wohngeld beantragen? Hast du überhaupt einen Arbeitgeber? Falls nicht, kannst du das nämlich vergessen. Auch kannst du als Minderjähriger ohne Einverständnis deiner Eltern nicht einfach mal so zuhause ausziehen.


lenzz258 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 18:18

Meine Eltern hätten kein Problem damit dadurch ich schon teilweise allein gewohnt habe (Studenten Wohnung)

ja ich mache eine Ausbildung und verdiene nicht schlecht

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