Kann ich in die Decke mit Fußbodenheizung bohren?
Hallo Freunde.
Meine neue Wohnung hat Fußbodenheizung. Im Vertrag steht dass man nicht in die Decke einbohren muss, weil es Riskantisch wäre und kann natürlich schaden geben.
Logischerweise wenn die Decke aus Beton ist, hat min. 20-25 cm Dicke und Fußbodenheizung kommt ja erst nach dem Wärmedämmung, Trittschall und ganze Deckenaufbau! Das heißt, wenn ich für eine Lampe 1-2cm in die Decke einbohre, werde ich nicht mal in die nähe von Fußbodenheizung kommen.
Ich würde gern wisssen, ob Ihr das selbe Meinung wie ich habt und ich kann Problemlos in die Decke einbohren oder wäre das eine Risiko?
Danke für ihre Hilfe!
7 Antworten
Zuerst einmal: Löcher bohren im Normalen Umfang kann dir kein Mietvertrag verbieten. Das gehört zum bestimmungsgemäßen gebrauch.
Natürlich haftest du im Zweifel für alle Schäden, die du durchs Bohren anrichtest.
Aber z.B. eine Lampe aufhängen ist normaler Standard. Da bohrst du nicht tief genug um in den Boden der anderen Wohnung zu kommen, und wenn du aufpasst kein Stromkabel zu treffen ist alles ok.
Rein theoretisch hast Du Recht. Ein paar Zentimeter reinbohren wäre ungefährlich.
Aber wehe, wenn Du doch die Heizung anbohrst. Das wird dann sehr sehr sehr teuer.
Das KO-Kriterium scheint zudem der Mietvertrag zu sein. Hältst Du Dich nicht dran, kannst Du belangt werden. Und das Bohren lässt sich nicht verheimlichen.
Mein Vorschlag: geh zum Vermieter und bitte ihn um eine Lösung.
LG ...
Das Verbot zu bohren im Mietvertrag ist aber nicht zulässig. So etwas gehört zum Bestimmungsgemäßen gebrauch der Wohnung, u.a. um Lampen usw. aufzuhängen.
Wenn im Vertrag steht, dass du nicht in die Decke bohren darfst, dann solltest du das auch nicht tun, ansonsten könntest du Probleme bekommen, wenn etwas passiert-
Wenn das Bohren nicht erlaubt ist, sollte allerdings irgendwie für Deckenbeleuchtung bereits gesorgt sein. Ansonsten frag doch mal den Vermieter, ob es eine gefahrlose Möglichkeit gibt, etwas anzubringen.
Im Mietvertrag steht nein, dass hast du unterschrieben, also musst du dich dran halten.
Nein, ich habe es noch nicht unterschrieben. Deshalb möchte ich mich erstmal informieren.
Bitte aufpassen, im Allgemeinen wird gerne jede Bodentemperierung als Fußbodenheizung bezeichnet. Dies kann aber z.B. auch eine Betonkerntemperierung sein.
Wärend die "normale" Fußbodenheizung über dem Rohfußboden liegt, wird die Betonkerntemperierung (auch BKT genannt) im Rohfußboden bzw. in die Rohdecke gelegt. Zwar sollte auch diese nicht in den untersten 4 cm liegen, kann aber trotzen einfacher angebohrt werden.
Wenn unbedingt gebohrt werden muss, sollte der Leitungsverlauf im Vorfeld über eine Thermographie geprüft werden (natürlich im Heizbetrieb).
Ja, aber das sieht nicht so gut aus! Deshalb muss man neue Lampe einrichten. Aber Danke für deine Antwort. Ich werde der Vermieter fragen.