1 Zimmer Wohnung untervermieten?

8 Antworten

Du darfst, mit Zustimmung des VM, einen Teil der Wohnung weiter vermieten, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, aber nicht die komplette Wohnung.

Die Zustimmung der teilweisen Untervermietung kann der VM nur ablehnen wenn die Wohnung zu klein ist oder der Grund in der Person des Untermieters liegt.

BGB § 553


Eiskind1984 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 17:25

danke, aber wenn ich meinen Vermieter schriftlich informiere dass meine Freundin zu mir zieht. Dagegen kann er doch gar nichts sagen. Wie soll er überprüfen dass es nicht meine Freundin ist ?

anitari  10.01.2021, 18:30
@Eiskind1984

Nicht informieren, sondern vorher um Zustimmung bitten. Ob die zuziehende Person deine Freundin ist oder nicht ist dabei egal.

Nur bei nahen Familienangehörigen oder Ehepartnern reicht die Information.

Wir vermieten selbst zwei Wohnungen und ich kann Dir glaubhaft versichern, sollte einer unserer Mieter seine Wohnung komplett untervermieten, würde wir ihm umgehend fristlos kündigen.

Die Gründe für die Untervermietung würden uns nicht interessieren!

Es wäre dabei völlig unerheblich, ob unser Mieter Gewinn aus der Untervermietung zieht oder nicht!

Du benötigst definitiv die Genehmigung Deines Vermieters.

Sollte er feststellen, dass Du die Wohnung, an wen auch immer, untervermietet hast, kann er Dir fristlos kündigen.

Du bist dann gegenüber Deinem Untermieter schadenersatzpflichtig, da er ja einen gültigen Untermietvertrag mit Dir abgeschlossen hat.

Rein rechtlich ist das so, dass Du fuer eine Untervermietung die Genehmigung des Vermieters brauchst! - Solltest Du die nicht haben, kann er Dir die Wohnung fristlos kuendigen.

Woher ich das weiß:Recherche

Eiskind1984 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 17:12

Danke dir. Und wenn ich an eine Frau untervermiete und sage dass es meine Freundin ist? Oder was ist wenn ich es an ein Familienmitglied untervermiete ?

mangetak  10.01.2021, 17:14
@Eiskind1984

Egal an wen Du untervermietetst, - die Genehmigung des Vermieters ist zwingend erforderlich! - Ohne Genhemigung darf jemand nur maximal 6 Wochen in Deiner Wohnung wohnen.

Eiskind1984 
Beitragsersteller
 10.01.2021, 17:24
@mangetak

danke, aber wenn ich meinen Vermieter schriftlich informiere dass meine Freundin zu mir zieht. Dagegen kann er doch gar nichts sagen. Wie soll er überprüfen dass es nicht meine Freundin ist ?

Die komplette Wohnung darfst du nicht untervermieten, das wäre eine nicht zulässige Gebrauchsüberlassung an Dritte. Du müsstest schon einen Teil weiter bewohnen und könntest und müsstest die als Zweitwohnung anmelden un dann u.U. Zweitwohnungssteuer bezahlen (bis zu 8% der Jahresnettomiete).

Auch dann bräuchtest du die Zustimmung des Vermieters. Ich bezweifle aber, dass er dir diese geben wird bei dieser Konstellation.

Normalerweise musst du hierzu deinen Vermieter fragen. Was steht denn in deinem Mietvertrag?

Ich würde es aber an deiner Stelle nicht tun. Alles, was dein "Mieter" tut oder nicht tut, fällt auf dich zurück und du hast die Scherereien. Stell dir mal vor, er bezahlt die Miete nicht oder bezahlt die Nebenkostenabrechnung nicht??????????????? Dies ist nur ein Beispiel.