Kann ein Minijob als ersatz für Praktikum gelten?
Leider habe ich auf meine letzte Frage keine Antwort bekommen, aber ich zerbreche mir momentan mein Kopf was ich machen kann. Und zwar habe ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife bestanden, aber ich brauche noch den praktischen Teil. Die letzten zwei Jahre habe ich ebenso einen Minijob gemacht (etwa 10-11 Std wöchentlich). Kann das als praktischen Teil anerkannt werden? (Bundesland: Niedersachsen).
Danke im voraus für Antworten.
2 Antworten
Nein, da ein Minijob ja kein "gelenktes" Praktikum ist:
Das einjährige gelenkte Praktikum als praktischer Teil der FachhochschulreifeWenn Sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen oder langjährige Berufspraxis gesammelt haben, müssen Sie ein einjähriges oder halbjähriges Praktikum absolvieren, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.
Sie müssen ein einjähriges gelenktes Praktikum absolvieren, wenn:
- Sie nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschule erreicht haben.
- Sie den zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule (FOS 11 und 12) am Berufskolleg besuchen. Dann müssen Sie während der 11. Klasse ein einjähriges fachbezogenes Praktikum belegen.
Wenn Sie einen Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs besuchen, müssen Sie ein halbjähriges einschlägiges Praktikum absolvieren.
Können bereits absolvierte Tätigkeiten auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden?Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können auf Grundlage einer Einzelfallprüfung auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dazu zählen Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Auch nicht-abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- und Bundesrecht und Kindererziehungszeiten können so angerechnet werden. Ausgenommen sind jedoch Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I.
Quelle: https://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil
Meines Wissens nach nicht, bei einem Praktikum führst du nämlich eine nicht bezahlte Tätigkeit aus.
Ob etwas als Praxiserfahrung eingestuft wird oder nicht, darf nicht davon abhängen, ob die entsprechende Tätigkeit bezahlt oder nicht bezahlt wurde. Wurde sie bezahlt, wird sie i.A. als wertvoller eingestuft werden.
Für durch unser Bildungssystem geforderte Pflichtpraktika muss explizit geregelt sein, unter welchen Umständen sie nicht anerkannt werden können (falls solche Umstände denkbar sind).