Kann ein Minijob als ersatz für Praktikum gelten?

2 Antworten

Nein, da ein Minijob ja kein "gelenktes" Praktikum ist:

Das einjährige gelenkte Praktikum als praktischer Teil der Fachhochschulreife

Wenn Sie noch keine Berufsausbildung abgeschlossen oder langjährige Berufspraxis gesammelt haben, müssen Sie ein einjähriges oder halbjähriges Praktikum absolvieren, um den praktischen Teil der Fachhochschulreife zu erlangen.

Sie müssen ein einjähriges gelenktes Praktikum absolvieren, wenn:

  • Sie nach erfolgreichem Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe den schulischen Teil der Fachhochschule erreicht haben.
  • Sie den zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule (FOS 11 und 12) am Berufskolleg besuchen. Dann müssen Sie während der 11. Klasse ein einjähriges fachbezogenes Praktikum belegen.

Wenn Sie einen Bildungsgang der zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs besuchen, müssen Sie ein halbjähriges einschlägiges Praktikum absolvieren.

Können bereits absolvierte Tätigkeiten auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden?

Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können auf Grundlage einer Einzelfallprüfung auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dazu zählen Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Auch nicht-abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- und Bundesrecht und Kindererziehungszeiten können so angerechnet werden. Ausgenommen sind jedoch Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I.

Quelle: https://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil

Meines Wissens nach nicht, bei einem Praktikum führst du nämlich eine nicht bezahlte Tätigkeit aus.


grtgrt  06.12.2022, 14:36

Ob etwas als Praxiserfahrung eingestuft wird oder nicht, darf nicht davon abhängen, ob die entsprechende Tätigkeit bezahlt oder nicht bezahlt wurde. Wurde sie bezahlt, wird sie i.A. als wertvoller eingestuft werden.

Für durch unser Bildungssystem geforderte Pflichtpraktika muss explizit geregelt sein, unter welchen Umständen sie nicht anerkannt werden können (falls solche Umstände denkbar sind).