Nach Auszug aus der WG - was ist mit der Mietkaution?
Eigentlich eine einfache Sachlage.
Ich habe mit jemand anderen eine WG gegründet.
Wir waren beide Hauptmieter. Die Kaution habe ich gezahlt.
Jetzt wurde der gemeinsame Mietvertrag aufgelöst. Der verbleibende Mieter übernimmt alleine, Ich bin aus dem Mietvertrag Raus.
So, dann müsste der Vermieter doch eigentlich verpflichtet sein, mir die Kaution Auszuzahlen, und sie von dem Neuen Mieter zu nehmen oder?
2 Antworten
Es kommt auf die Konstellation an. Wenn es nur einen Nachtrag zum Mietvertrag gegeben hat, wonach ihr austretet und der eine Bewohner alles übernimmt, muss der Vermieter nichts auszahlen. Der Vertrag besteht ja in veränderter Konstellation fort und damit auch die vertragsgebundene Kaution.
Hier müsstest Du dich an den neuen und einzigen Hauptmieter wenden.
Wurde der Vertrag aber beendet und mit dem Bewohner ein neuer Vertrag geschlossen wurde, muss er auszahlen.
Aber er kann sich aussuchen, an welchen der beiden ehemals gemeinsamen Mieter er sie ausbezahlt.
Moment. Die WG ist nicht aufgelöst, sondern der eine WG-Partner verbleibt dort mit einem neuen Mietvertrag. Wenn ich die Kaution nachweislich gestellt habe (Kontoauzug) Kann der Vermieter doch nicht einfach dem anderen die Kaution geben. Wie soll sowas gerade in Deutschland möglich sein ?
Der Mietvertrag wurde durch Auflösung einvernehmlich beendet. Die Mieterpartei bestand aus 2 Mietern. Daher ist des dem Vermieter egal, an welchen der beiden er die Kaution zurück gibt. Das hätte aber bei der Auflösung des MV geklärt werden müssen, genau so, wie mit den Betriebskostenabrechnungen zu verfahren ist, falls es eine Nachzahlung oder ein Guthaben gibt.
Naja, wenn dein Kollege noch in der Wohnung ist, behält sich der Vermieter die Kaution noch ein. Musst dir halt die Hälfte von deinem Kollegen holen.
Er hat nen neuen Vetrag bekommen und der alte ist aufgelöst. Also nn neuen den er dann unterschrieben hat