Anlage der Mietkaution?
Hallo allerseits,
bisher haben alle Mieter bei uns ein Sparbuch mit Verpfändungserklärung als Kaution hinterlegt. Der neue Mieter teilt mit, dass seine Bank keine Sparbücher für die Mietkaution (mehr) anbietet.
Daraufhin habe ich meine Sparkasse kontaktiert und diese teilte mit, dass es bei ihnen nunmehr ausschließlich "Mietkautionskonten mit Verpfändungserklärungen" zum Preis von einmalig 50€ geben würde. Für den Vermieter (auch wenn er dazu gesetzlich eigentlich verpflichtet ist) gäbe es keine Option der Anlage der Mietkaution.
Nun teilt der Mieter mit, dass seine Bank auch keine "Mietkautionskonten" anbietet, sondern einen Aval Konto, bei dem laufend Kosten entstehen (Ich vermute, es handelt sich dabei um eine Mietbürgschaft), und meine Sparkasse auf der anderen Seite ihm dieses Konto nur dann geben würde, wenn er auch gleichzeitig ein kostenpflichtiges Giro-Konto eröffnet.
Frage an die Vermieter in die Runde: Wie handhabt ihr das mit der Kaution, wenn Eure Bank/Sparkasse sich derart weigert?
6 Antworten
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Wenn du das Geld auf deinem Konto liegen hast und der Mieter sich nicht darüber beklagt, dann sehe ich hier kein Problem.
Solange du nicht insolvent gehst, wird sich daraus auch keine Konsequenz ergeben.
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Ich habe, auch wenn es vielleicht nicht rechtens ist, im Mietvertrag unterschreiben lassen, dass das Geld nicht extra angelegt wird mit Verzinsung.
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Ich habe für meine zwei Wohnungen zwei ganz normale Sparbücher eröffnet und jeweils die Kaution einbezahlt. Die Bank muß ja nicht unbedingt wissen daß es sich um eine Kaution handelt. Wo kein Kläger da auch kein Richter. So einfach ist das.
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Dann wird der Mieter sehen, dass es nicht insolvenzsicher angelegt ist, was das Gesetz aber fordert. Das Geld wäre bei einer Insolvenz weg, obwohl es das Geld des Mieters ist. Daher kann der Mieter die Kaution sofort zurück verlangen.
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Das weiß ich. Ich wollte dir nur die Info geben, wie sich ein Mieter theoretisch vom Gesetz her verhalten darf, denn das Gesetz fragt nicht nach der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz.
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Der Vermieter, nicht der Mieter, muß das Kautionskonto eröffnen. Das Konto darf ausschließlich für die Kaution verwendet werden und das Geld muss verzinst werden.
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Ja, theoretisch schon, nur besteht da derzeit das Problem, dass meine Sparkasse dieses nicht anbietet und die VoBa der Mieterin mit der ich gerade gesprochen habe ebensowenig.
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Alle meine Banken bieten son Ding an, zudem ist es Sache des Mieters, die vereinbarte Mietsicherheit zu liefern.
Er kann sogar bei Bausparkasse seinen Vertrag für die Miesi führen lassen, wie ich vom BHW höre.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nun, der Mieter könnte auch kommen und sagen, er übergibt das Ganze als Barkaution in 3 Raten (gesetzlich zugelassen). Dann verbleibt aber immer noch das Problem für mich als Vermieter, dieses nachweislich als verzinst und sicher vor Insolvenz und unberechtigtem Zugriff anzulegen.
Soweit sogut. Nur könnte der Mieter theoretisch einen Nachweis darüber verlangen, dass das Geld insolvenzsicher auf einem Kautionskonto angelegt wurde, und das darf er auch verlangen. Was machst du dann?