Kann der Arbeitnehmer bei einer Kündigung wegen Schlechtleistung dagegen vorgehen?
Hallo,
Wenn der Arbeitnehmer wegen Schlechtleistung eine Kündigung erhalten hat , kann dieser dann dagegen vorgehen ?
Wann ist eine Kündigung wegen Schlechtleistung wirksam ?
Und wo kann der Arbeitnehmer hingehen, um gegen diese Kündigung vorzugehen und wie lange hat er dafür Zeit ?
5 Antworten
Dazu gibt es ja die Probezeit. Außerhalb der Probezeit kommt das eigentlich kaum vor.
Ja, er kann vor Gericht klagen
Das Problem ist, dass die Probezeit dazu gedacht ist, das man sich schnell und einfach voneinander trennen kann.
Wenn man also nicht gerade besonderen Arbeitnehmerschutz genießt (Behinderung, Schwangerschaft etc.) oder dem Arbeitgeber Willkür oder verbotenen Diskriminierung nachweisen kann, wird man da keinen Erfolg haben.
Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG.
Ein Anwalt (Arbeitsrecht) ist ratsam.
Ein Anwalt (Arbeitsrecht) ist ratsam.
Es fehlt der Hinweis, dass man seinen Anwalt dann auch dann selbst bezahlen muss, wenn man die Klage gewinnt. Das wissen naemlich viele nicht.
In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang und meist ist auch keiner noetig.
Wenn der Arbeitnehmer wegen Schlechtleistung eine Kündigung erhalten hat , kann dieser dann dagegen vorgehen ?
Ja
Wann ist eine Kündigung wegen Schlechtleistung wirksam ?
Sofern er nicht dagegen klagt und sie alle Formerfordernisse erfüllt, ab Zugang der Kündigung.
Und wo kann der Arbeitnehmer hingehen, um gegen diese Kündigung vorzugehen und wie lange hat er dafür Zeit ?
Er kann zum Arbeitsgericht gehen und dafür hat er ab Zugang der Kündigung 3 Wochen lang Zeit.
Er geht zum Arbeitsgerischt
Soweit Kündigungsschutz bereits besteht, kann er dagegen klagen. Die Details dazu findet man im Kündigungsschutzgesetz.
Wenn du die Arbeitsleistung für die du eingestellt bist nicht erbringst, dann kann dir unter Einhaltung aller Fristen natürlich gekündigt werden.
Das Gesetz kennt insgesamt vier Kündigungsgründe. Es gibt drei ordentliche Kündigungsgründe (verhaltensbedingte, personenbedingte, betriebsbedingte Kündigung) und die außerordentliche Kündigung. Liegt einer dieser vor, ist eine Entlassung gerechtfertigt.
Achso stimmt, bei der Probezeit kann man ohne Angaben von Gründen kündigen . Kann man denn in der Probezeit gegen eine Kündigung vorgehen ?