Ist eine Kündigung wirksam?
Wenn ich jemanden kündige und dies mit Sendungsverfolgung tue die Post per Sendungsverfolgung zugestellt wurde aber der Empfänger sagt er hat Sie nie erhalten wer ist den dann im Recht ? Da ich ja theoretisch den Beleg habe das die Post eingegangen ist.
3 Antworten
Das Problem hierbei ist, das wenn der Empfänger einen leeren Briefumschlag erhalten hat, eine Sendung trotzdem zugestellt aber keine Kündigung eingegangen ist. Wie willst du beweisen, das du die Kündigung tatsächlich versendet hast... kläre das am besten mit einem Anwalt.
Grundsätzlich haben wir eine Datenbank, in der wir alle Dokumente, die wir versenden, speichern. Jedes Dokument wird dabei zusammen mit der Sendungsverfolgung archiviert, sodass wir nachweisen können, dass genau dieses Dokument im Brief enthalten war.
Hier gäbe es noch die Möglichkeit ein Fax zu schicken und auch die Kündigung per Mail mit Sende- und Lesebestätigung zu verschicken. Weiter könnte man das Einschreiben auch mit Rückschein vershicken ( das sollte man aber auch Wissen)!
Da ich ja theoretisch den Beleg habe das die Post eingegangen ist.
Vorsicht: Du hast einen Beleg dafür das der Empfänger irgendeinen Brief bekommen hat. Nicht das er die Kündigung erhalten hat.
Über den Inhalt des Briefs gibt es keinerlei Information.