Jobcenter zahlt Wohnung mit zwei Zimmern für eine Person?

5 Antworten

Es kommt ganz darauf an Welcher Bundesland du bist, aber ja in der Regel ist es wirklich machbar!

In der Regel ist das sogar wirklich so, das JC sagt es spielt eigentlich keine Rolle ob 53qm sind so Lange die Kaltmiete usw Passt!

Das mußt Du das zuständige JC fragen.

Die Richtlinien sind in jedem Landkreis, auch von Ort zu Ort, unterschiedlich.

Die Anzahl der Zimmer ist aber irrelevant. Meistens ist die Wohnfläche entscheidend.

Strom für die Wohnung, außer der wird zum Heizen benötigt, übernimmt das JC aber nicht.


Newwoman1990 
Beitragsersteller
 12.07.2024, 10:14

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es hierbei nur um die Größe der Wohnung geht. Gibt ja auch 35 qm Wohnungen, die aber tausende von Euros kosten LOL

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anitari  12.07.2024, 10:17
@Newwoman1990

Natürlich müssen die Kosten angemessen sein, den Richtlinien des JC entsprechen.

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Bei der Prüfung der Angemessenheit kommt es allein auf die Kosten der Unterkunft und Heizung an; Größe, Raumaufteilung oä. sind unerheblich.

Soweit ein Umzug nicht erforderlich/zugesichert ist, werden jedoch höhere Kosten der neuen gegenüber der alten Wohnung nicht übernommen.

Ausschlagebend für das Jobcenter sind Bruttokaltmiete (= Warmmiete ohne Heizkosten) und evtl. die Größe.

Die Anzahl der Zimmer ist grundsätzlich irrelevanrt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Gerhart  12.07.2024, 11:23

Warmmiete ohne Heizkosten - ein Paradoxon !

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45 Quadratmeter für eine alleinstehende Person und 15 Quadratmeter für jede weitere Person gilt als angemessen. Die angemessene Miete wird von den Kommunen festgelegt, da die Mietpreise je nach Ort schwanken. Bei der jeweiligen Kommune kannst du den angemessenen Mietpreis pro Quadratmeter erfragen.