Wohnungsübernahme?
Ich 58 und meine Freundin 85 wohnen zusammen in einer zwei Zimmerwohnung.
Sie ist Rentnerin und bekommt zusätzlich Wohngeld und ich bin Bürgergeld Empfänger.
Ich bin bei ihr als Untermieter angemeldet bei ihr.
Sie hat eine Kaltmiete von 570 Euro die Wohnung hat 55qm.
Wie ist das wenn sie mal nicht mehr ist weil ich gelesen habe das der Mietvertrag automatisch dann vom Lebensgefährten weiter geführt werden kann.
Bezahlt das Jobcenter weiter die Miete für diese Wohnung und falls nicht was ist dann.
Was passiert wenn man vom Jobcenter aufgefordert wird eine passende Wohnung zu suchen und findet keine.?
Welche Gründe kann ich angeben um in der Wohnung dann doch verbleiben zu können.?
2 Antworten
Du bist Mieter der Mieterin.
Dann hast Du kein Eintrittsrecht in den Mietvertrag im Fall ihres Ablebens.
Na Schlange,
da du nicht im Mietvertrag stehst, hast du keine Rechte.
Versuche mit deiner Lebensgefährtin beim Vermieter eine Vertragsänderung in der du als Mitmieter eingetragen bist zu beantragen.
LG
Ich habe ein Untermietvertrag gemacht mit ihr