Jobcenter will Geld zurück,berechtigt?
Hallo,
bevor ich zum Anwalt gehe und ggf. unnötige Kosten habe, wollte ich hier kurz nachfragen.
Es ist wie folgt.
ich habe Eine Zahlung vom Jobcenter erhalten für 02-2022. Am 01.02.2022 habe ich mit einer neuen Arbeit angefangen. Die erste Lohnzahlung kam am 01.03.2022. Jetzt will das Jobcenter für 02-2022 das gezahlte Geld zurück, da ich ja erwerbstätig war ab 01.02.2022. Nur stelle ich mir die Frage, wie ich vom 01.02.2022 bis zum 28.02.2022 meinen Lebensunterhalt hätte sichern können und zur Arbeit kommen können, wenn mir das Jobcenter nicht das Geld für 02-2022 gezahlt hätte?! Ab dem 01.03.2022 mit Erhalt meines Gehalts war ich erst in der Lage meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten zu können. …
5 Antworten
Es gilt das Zuflussprinzip, wenn Du im Februar deinen Job begonnen hast und den Lohn von diesem Monat erst im März auf dem Konto hattest, muss von den Leistungen für Februar nichts erstattet werden.
Deiner Beschreibung nach mußt Du nach meiner Ansicht kein ALG 2 zurückzahlen, wenn Du während des Februars noch bedürftig warst.
Wenn das erste Gehalt am 28.02.2022 gekommen wäre, wäre es anders.
Versuche es erstmal mit einem Widerspruch , bevor du zum Anwalt gehst.
du hast aber aufjedenfall recht , wenn die 1. Zahlung im März kam.
Hallo Hasano6464,
auch hier gilt das sogenannte "Zuflussprinzip".
Hier ein Beispiel: https://www.hartz4.de/zuflussprinzip-alg-2/
Ja, für deinen Fall gibt es normalerweise ein Zinsfreies Darlehen vom Jobcenter.
Richtig und auch dieses wäre in diesem Fall nicht rückzahlpflichtig , da der Anspruch für Februar weiterhin bestand.