Untermieter bekommt vom Jobcenter geld?

4 Antworten

Er ist sogar verpflichtet, die Abrechnung vorzulegen. Die Erstattung einer Nachzahlung ist antragsfähig. Ein Guthaben wird verrechnet mit der bewilligten Leistung für die KdU.

Wenn der Untermieter keine Pauschalmiete zahlt, sondern monatliche Abschläge für Neben / Betriebs - und Heizkosten, dann muss der Vermieter eine Endabrechnung erstellen und diese hat der Untermieter zeitnah ohne Aufforderung beim Jobcenter einzureichen oder abzugeben und bei einem evtl. Guthaben dann den Zufluss ( Zuflussprinzip ) des Guthabens per Kontoauszug nachzuweisen.

Das Guthaben würde dann im Regelfall im Monat nach dem Zufluss mindernd auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete angerechnet und entsprechend gekürzt.

Bei einer Nachforderung von BK - läuft das auch so ab, da reicht es dann aus wenn man die BK - Abrechnung in Kopie einreicht und darauf die BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) Nummer angibt, dass reicht für einen formlosen Antrag auf Übernahme der Nachzahlung schon aus.

Hat er die Abrechnung noch nicht eingereicht, dann wird die Aufforderung früher oder später vom Jobcenter kommen, bei einer Nachzahlung für die BK - hat er dann halt Pech gehabt, wenn er das noch nicht eingereicht hat, die Nachzahlung ist dann trotzdem pünktlich fällig, dann muss er diese eben erst einmal aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen zahlen.

Er muss sie sogar.

Nebenkosten sind Vorauszahlungen. Ergibt dies ein Guthaben, gehört das dem JobCenter.


Vogel2412 
Beitragsersteller
 20.09.2020, 18:50

Danke,,,, der Untermieter hat sie Abrechnung nicht abgegeben.. kann der Vermieter das machen?

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Kann er die Abrechnung nun beim Jobcenter abgeben?

Er kann nicht nur, sondern muß sogar.

Die Nebenkosten werden grundsätzlich vom Jobcenter erstattet, so daß eine etwaige Gutschrift aus der Abrechnung grundsätzlich dem Jobcenter gehört.

Eine Nachzahlung würde grundsätzlich übernommen/erstattet.