Jemannd der als Koch angestellt ist und abschmecken muß, wieviel darf der essen, bevor es auffällt das er satt wird?
Jeden Tag satt essen ohne zu zahlen, ist doch eine gute Sache für einen angestellten Koch. Oder nicht? Was sagt da der Chef?
5 Antworten
Wenn der Chef sagt, ihr dürft auch essen, dann muss er entsprechende Sachbezugswerte versteuern.
Wenn der Chef sagt, ihr dürft nicht essen, dann ist essen ein Kündigungsgrund.
wieso ohne zu zahlen?
wie @novos bereits ausführt:
es gilt eine Sachbezugswert-Tabelle .....
der Arbeitgeber MUSS diese Beträge vom Lohn abziehen (da er den Betrag ansonsten bei der nächsten Sozialversicherungsprüfung alleine trägt).
yup.
es reicht, wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit bietet, sich das Essen zu nehmen .....
OK, dann sollte man das möglichst auch ausnutzen, sofern das Essen lecker genug ist.
Da der Chef dem Koch die festgesetzte Sachbezugswert einer Hauptmahlzeit je Schicht zumindest versteuern muss, aber auch voll vom Lohn abziehen darf, ist das kein großes Problem. https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/sachbezugswerte_240_420624.html
Also nimmt der Koch keinen Teller, löffelt nur aus dem Topf und hat so sicher keine Hauptmahlzeit.
Aus hygienischen Gründen muss natürlich beim Abschmecken immer ein frischer Löffel genommen werden. Sobald er abgeleckt worden ist, darf er nicht wieder in das Essen eingetaucht werden, das noch für andere Personen bestimmt ist.
Das klingt sehr kompetent.
Darf ein angestellter Koch denn selbst darüber entscheiden, ob er die Hauptmahlzeit aus dem Restaurant, in dem er arbeitet, in Anspruch nehmen möchte, und dafür 3,23 € vom Lohn abgezogen bekommt, oder ob er darauf verzichten möchte, und sich für seine Pause belegte Brote von zu Hause mitnimmt, dafür aber seinen vollen Lohn ausbezahlt bekommt?
Was als Personalessen gegessen werden darf, entscheidet der Chef. Es gibt aber in manchen Betrieben die Möglichkeit, dass die Mitarbeiter aus der Karte wählen können, wenn sie den Preis (meist gibt es Rabatt) bezahlt.
Das Finanzamt geht davon aus, dass ein Koch von den Speisen probiert und dadurch ist es gesetzlich geregelt (zumindest in B-W, den Sachbezug zu berücksichtigen, egal wieviele "Butterbrote" er von zuhause mitbringt.
Der Koch hat bestimmt nicht genug Zeit, um sich durch Abschmecken satt zu essen.
Es wäre ihm nicht anzuraten, sich auf diese Weise durchfuttern zu wollen, denn der finanzielle Vorteil, den er erlangen kann, ist ja nicht allzu hoch. Ein legal erworbenes Kantinenessen kostet ca. 3 Euro.
Wer für einen finanziellen Vorteil von 3 Euro pro Tag seinen Job riskiert, handelt nicht allzu schlau.
Aber vielleicht gibt es ja in der Firma (Restaurant, Gaststätte, Kantine) ohnehin die Regelung, dass Mitarbeiter unter bestimmten Umständen von den zubereiteten Speisen kostenlos etwas nehmen dürfen, z.B. bei Betriebsende, um Lebensmittelvernichtung zu vermeiden.
Da kommen doch keine Summen zusammen, wenn du da mal etwas probierst. Vom teueren Fleisch kannst du eh nichts abschneiden.
Muss denn der Koch akzeptieren, dass ihm für jede Schicht die er arbeitet, der Sachbezugswert für Verpflegung vom Lohn abgezogen wird, selbst wenn er auf der Arbeit gar nichts isst?