Mit Folter drohen?
Im September 2002 wurde der 11-jährige Jakob entführt. Die Polizei nahm den Entführer Magnus G. fest, der den Aufenthaltsort des Jungen nicht preisgeben wollte. Der Polizeipräsident drohte mit Folter, um Informationen zu erhalten, aber Jakob wurde bereits tot gefunden, bevor die Drohung umgesetzt wurde.
a) Dürfte die Polizei mit Folter drohen?( moralisch betrachtet und nicht juristisch)
b) Dürfte man gegen den Magnus Folter anwenden?
5 Antworten
Ich kenne diese Geschichte nicht aber wenn der einen Jungen versteckt dann sollte jedes Mittel genutzt werden um ihn zum reden zu bringen. Das sollte dann natürlich nicht die Polizei machen.
Wie gesagt, ich verstehe das so dass dieser Magnus den Jungen entführt hat oder der Gleichen. Ich hätte das auch übernommen vorausgesetzt es handelte sich bei diesem Magnus um einen Erwachsenen.
Mir gefällt das Grundgesetz absolut nur muss man in erster Linie dafür sorgen das dass Opfer seine Rechte und Freiheit befällt, nicht der Täter.
Als zivile Person darf ich die Meinung haben. Es zu tun ist was anders. Das habe ich noch nie, würde ich aber unter den Umständen wenn es anders nicht hilft das Leben eines Kindes zu schützen.
Wer eine andere Meinung hat, bitteschön. Kann jeder Denken was er will.
Das ist doch strafrechtlich durchentschieden worden.
Der Polizist ist verurteilt worden aber zu einer extrem milden Strafe.
Das ist ein klassisches Beispiel zu Moral und Grundrechten. Wird viel in Schulen diskutiert.
Ich persönlich finde die Fragestellung sehr schwierig zu beantworten.
Natürlich darf der Staat nicht mit Folter drohen, andererseits würde es zum auffinden des Jungens, möglicherweise schnellstmöglich beitragen.
Beides kann man klar mit nein beantworten, er hat ja auch eine Entschädigung bekommen, ein Polizist hat ihm ja gedroht.
eigentlich schon ein "alter hut" darüber gab es ein verfahren gegen den polizisten und sogar ein fernsehspiel mit 2 varianten.
moralisch wäre das androhen der folter zur rettung eines menschenlebens durchaus akzeptabel, juristisch aber nicht.
foltern ist grundsätzlich verboten, nicht mal in solchen extremen situationen.