Ist mein Führerschein jetzt weg oder nur Gutachten für P-Schein?
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen. Es geht darum das ich einen Personenbeförderungsschein beantragt habe daraufhin hat das Kvr mir eine Post zukommen lassen das meine Fahreignung und mein Antrag auf einen Personenbeförderungsschein in Frage gestellt werden da ich eine Psychische Vorerkrankung habe ( Das ist schon ziemlich lange her und ich bin vollremitiert also wieder gesund). Das Kreisverwaltungsreferat wollte dann ein Attest von meinem behandelndem Arzt. Der hat das auch geschrieben ( Da stand drinnen das meine Konzentration und Auffassung nicht beinträchtigt sind usw.)
Als mein Arzt das geschrieben und zurückgeschickt hat vergingen ein paar Wochen und ich habe heute eine Antwort bekommen.
DAS SCHREIBEN IST IM ANHANG.
**Wird da jetzt nur ein Gutachten zur Fahrgastbeförderung verlangt oder kann mir auch mein normaler Führerschein entzogen werden bzw muss ich auch dazu ein Gutachten machen und was passiert wenn ich das Gutachten nicht vorlege**
Danke für jede Hilfe.
3 Antworten
Du schreibst:
das meine Fahreignung und mein Antrag auf einen Personenbeförderungsschein in Frage gestellt werden da ich eine Psychische Vorerkrankung habe ( Das ist schon ziemlich lange her und ich bin vollremitiert also wieder gesund).
Aus dem hier gezeigten Text ist eine Psychische Vorerkankung, als Rechtfertigung für eine MPU, leider nicht ersichtlich.
Und weshalb weist man dich auf die rechtlichen Bestimmungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis in Zusammenhang mit einer Straftat hin?
§ 3 StVG Abs.4
Entziehung der Fahrerlaubnis(4) 1Will die Fahrerlaubnisbehörde in einem Entziehungsverfahren einen Sachverhalt berücksichtigen, der Gegenstand der Urteilsfindung in einem Strafverfahren gegen den Inhaber der Fahrerlaubnis gewesen ist, so kann sie zu dessen Nachteil vom Inhalt des Urteils insoweit nicht abweichen, als es sich auf die Feststellung des Sachverhalts oder die Beurteilung der Schuldfrage oder der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bezieht. 2Der Strafbefehl und die gerichtliche Entscheidung, durch welche die Eröffnung des Hauptverfahrens oder der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls abgelehnt wird, stehen einem Urteil gleich; dies gilt auch für Bußgeldentscheidungen, soweit sie sich auf die Feststellung des Sachverhalts und die Beurteilung der Schuldfrage beziehen.
In einem Kommentar schreibst du Folgendes:
ja etwa 7 Jahre ist das her. Ich frag mich halt nur das weil sie ja im ersten schreiben auch die normale Fahreignung angezweifelt haben.
Von einem ersten Schreiben ist in deiner Frage nichts zu lesen.
Falls bereits vor Jahren deine Fahreignung in Frage gestellt wurde, hast du entweder damals eine erfolgreiche MPU gemacht oder du wärst nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.
Ohne eine nachvollziehbare Beschreibung des Sachverhalts lässt sich deine Frage leider nicht beantworten-
Hier liegen scheinbar noch erhebliche andere juristische Vorgänge vor, wenn man den letzten Absatz des Schreibens der LHST München im Zusammenhang betrachtet.
Davon abgesehen ist der Tenor des Schreibens, dass die LHST als Genehmigungsbehörde den Antrag auf den Personenbeförderungsschein vom positiven Ausgang einer MPU abhängig machen wird, wenn du den Antrag nicht zurückziehst. So wie sich das hier darstellt, wäre eine negative Begutachtung ggfs. auch mit Folgen für die FE selbst behaftet. Unter den gegebenen Umständen solltest du dir daher dringend überlegen, ob du den Antrag aufrecht erhalten willst.
bzw. Was ist wenn ich das Gutachten garnicht erst mache
Würde sich alles klären wenn ich den Antrag zurückziehe? Die würden doch dann trotzdem meine Fahreignung in Frage stellen. Halt nicht mehr den Personenbeförderungsschein.
hoffe du antwortest
Danke hilfreiche Antwort
Im Schreiben steht, dass eine MPU zur Klärung deiner Eignung für die Personenbeförderung angeordnet werden soll, nicht, dass deine Fahreignung generell angezweifelt wird.
da ich eine Psychische Vorerkrankung habe ( Das ist schon ziemlich lange her
Wie lange und wodurch hat die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis davon? Medizinische Gutachten sind im Regelfall nach zehn Jahren zu vernichten.
Wenn du in den letzten Jahren keine neuen Unterlagen eingereicht hast, dann hat man nur die sieben Jahre alten Befunde, auf deren Basis man sich damals dazu entschieden hat, dir die Fahrerlaubnis zu erteilen. Diese jetzt aufgrund der gleichen Befunde wieder zu entziehen wäre schon etwas seltsam. Ich kenne aber den Wortlaut dieses ersten Schreibens nicht. Das oben zu sehende bezieht sich auf die Personenbeförderung.
Wenn du die MPU nicht machen möchtest oder ein negatives Ergebnis erhältst, kannst du den Antrag zurückziehen, das darf dir nicht negativ ausgelegt werden. In drei Jahren sind dann die alten Befunde zu löschen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit einer Straftat stehen, welche erst später getilgt wird.
ja etwa 7 Jahre ist das her. Ich frag mich halt nur das weil sie ja im ersten schreiben auch die normale Fahreignung angezweifelt haben.