Ärztliches Gutachten Fahreignung?
Hallo,
habe 2021 einen Strafbefehl erhalten wegen dem Kauf von synthetischen Cannabinoiden. Dieser wurde aber eingestellt.
Leider hat sich die Führerscheinstelle gemeldet und von mir ein ärztliches Gutachten gefordert. Dieses war leider wegen synthetischem Cannabinoiden positiv, worauf ich das Gutachten nicht bei der Führerscheinstelle abgegeben habe und seitdem keinen Führerschein mehr habe (Mitte 2022).
Ich habe heute meinen Führerschein erneut beantragt und muss wieder ein ärztliches Gutachten für die Fahreignung machen. Ich habe dem Sachbearbeiter telefonisch mitgeteilt, das synthetische Cannabinoide bei mir gefunden wurden. (Das Gutachten selber hat die Führerscheinstelle nicht).
Beim neuen Gutachten werde ich mir was ausdenken, so dass kein Konsum stattgefunden hat. Ich nehme seit Mitte 2022 keine Drogen mehr und ich war auch beim Hausarzt welcher mich negativ getestet hat.
Nun meine Frage: Wenn das Gutachten nun negativ ausfällt (kein Konsum von Drogen), kann der Sachbearbeiter dann wegen der telefonischen Meldung mir nicht glauben und mir eine MPU anordnen, weil er sich zum Beispiel eine Telefonnotiz gemacht hat?
1 Antwort
Theoretisch wäre das möglich.
§11 Absatz 2 FeV:
(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.
Eine Tatsache kann beispielsweise bekannt werden, indem du sie bekanntgibst, wie bei dir im Gespräch mit dem Sachbearbeiter geschehen.
Wenn die Behörde Zweifel am Gutachten hat, beispielsweise weil du dem Arzt etwas anderes erzählst hast als dem Sachbearbeiter, kann sie den Sachverhalt noch zusätzlich durch eine MPU klären lassen:
(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,
Da die Akte zum Gutachter geschickt wird, wäre es sinnvoll, wenn man vorher weiß, was tatsächlich drinsteht. Es kommt sonst seltsam rüber, wenn man sich irgendwo in Widersprüche verstrickt.
"Theoretisch" deshalb, weil ich davon ausgehe, dass diese am Telefon getätigte Aussage eher nicht in deiner Akte steht.
Werde am Montag mal Akteneinsicht beantragen bevor das zum Gutachter geschickt wird. Vielen Dank!
Okay. Dann muss ich quasi Einsicht in meine Führerscheinakte beantragen, um zu sehen, ob er das wirklich reingeschrieben hat.
Du meintest theoretisch, praktisch auch? :-)
Danke dir recht herzlich, migebuff!