Ärztliches Gutachten Fahreignung?

1 Antwort

Theoretisch wäre das möglich.

§11 Absatz 2 FeV:

(2) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen.

Eine Tatsache kann beispielsweise bekannt werden, indem du sie bekanntgibst, wie bei dir im Gespräch mit dem Sachbearbeiter geschehen.

Wenn die Behörde Zweifel am Gutachten hat, beispielsweise weil du dem Arzt etwas anderes erzählst hast als dem Sachbearbeiter, kann sie den Sachverhalt noch zusätzlich durch eine MPU klären lassen:

(3) Die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (medizinisch-psychologisches Gutachten) kann zur Klärung von Eignungszweifeln für die Zwecke nach Absatz 1 und 2 angeordnet werden,
1. wenn nach Würdigung der Gutachten gemäß Absatz 2 oder Absatz 4 ein medizinisch-psychologisches Gutachten zusätzlich erforderlich ist,

paranoid1982 
Beitragsersteller
 21.04.2023, 18:56

Okay. Dann muss ich quasi Einsicht in meine Führerscheinakte beantragen, um zu sehen, ob er das wirklich reingeschrieben hat.

Du meintest theoretisch, praktisch auch? :-)

Danke dir recht herzlich, migebuff!

migebuff  21.04.2023, 19:25
@paranoid1982

Da die Akte zum Gutachter geschickt wird, wäre es sinnvoll, wenn man vorher weiß, was tatsächlich drinsteht. Es kommt sonst seltsam rüber, wenn man sich irgendwo in Widersprüche verstrickt.

"Theoretisch" deshalb, weil ich davon ausgehe, dass diese am Telefon getätigte Aussage eher nicht in deiner Akte steht.

paranoid1982 
Beitragsersteller
 21.04.2023, 19:48
@migebuff

Werde am Montag mal Akteneinsicht beantragen bevor das zum Gutachter geschickt wird. Vielen Dank!