Ist gegen die Fahrtrichtung parken verboten?

9 Antworten

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 12 ausdrücklich vor, dass Sie grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite parken dürfen. Und das bedeutet in Fahrtrichtung


Ultraturk 
Beitragsersteller
 21.02.2025, 17:19

Hmmm ok. Ich Guck mal ob ich später 1 Knöllchen hab

Grundsätzlich ist es - außer in Einbahnstraßen - verboten.

Der Grund ist auch ziemlich einfach: Ohne die reflektierenden Rücklichter ist für die Verkehrsteilnehmer auf Deiner Fahrbahnseite Dein Fahrzeug schlechter zu erkennen.

Allerdings könnte man auf das Knöllchen verzichten, wenn Dein Fahrzeug gut sichtbar unter einer Laterne steht. Da bleibt den Ordnungshütern Ermessensspielraum.
Naja, bei uns wohl eher nicht - unsere Stadt ist pleite.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 12 ausdrücklich vor, dass Sie grundsätzlich nur an der rechten Fahrbahnseite parken dürfen. Und das bedeutet in Fahrtrichtung. Parken Sie entgegen der Fahrtrichtung, riskieren Sie ein Knöllchen. Das schlägt immerhin mit 15 Euro zu Buche.

Ganz einfach zu googeln...auch für V8 Fahrer.

Das Linksparkverbot gilt für alle Straßen bis auf die genannten Ausnahmen (Einbahnstraße, verkehrsberuhigter Bereich, Straßen mit rechtsseitigen Schienen). Für Straßen in Wohngebieten gilt ebenso das Linksparkverbot, auch wenn sie weniger befahren sind.

Häufig wird an Straßen mit Parkstreifen bzw. Parkbuchten auch entgegengesetzt der Fahrtrichtung geparkt – vermeintlich, weil sie nicht mehr zur eigentlichen Straße gehören.

Doch auch das ist nach § 12 Abs. 4 StVO ausdrücklich verboten.

(15 bis 30 EUR)

und das gilt für alle Autos.

Quelle: Führerschein.de

Ja, gilt für alle.