Wie müssen Paketfahrer immer ordnungsgemäß parken mit ihrem Monster Fahrzeug?
Ich sehe oft wie die in zweiter Reihe parken oder auf dem Fahrrad weg
5 Antworten
Ich bin Busfahrer, wir nennen es Amason-Parking, weil alle Lieferer glauben, dass es okay ist, dass man überall parken kann, solange man nur Warnblinker einschaltet.
Warnblinker darf nur eingeschaltet werden, wenn man eine Panne hat, was man anmachen darf ist Parklicht, aber davon wissen nur die Wenigsten was das überhaupt ist. Generell hat man auch ehr das Gefühl, dass es mit Verkerhrsregeln ehr nicht weit her ist mit den "lieben" Ausfahrern, denn warghlasiges Überholen, überhöte Geschwindigkeit, behinderndes Parken, auch wenn es einen Parkplatz gibt, aber da sie ihr Auto nicht kennen, nicht einparken können. Radwege, Fußwege, Bushaltestellen, Behindertenparkplätze, Einfahrten, Grünstreifen, Hydranten, absolutes Halteverbot, alles Fremdwörter für die Ausfahrer.
Ich bin sehr dafür, dass Autos über 2 Tonnen für nicht private Nutzung einen Führerschein machen müssen, wie es ja schon angedacht ist, damit sie verstehen, was sie wirklich sind, nicht die Helden, sondern die Nervigen.
Ich rede ausschließlich von den Ausfahrern, nimm dir mal einen 22 Meter Bus und fahr um das kleine, nicht so schlimme Verkershindernis herum, da wirst du merken, wie viel Patz man braucht. Wenn du einen Fahrplan hast, kann dass schon mal zu verspätungen führen, weil er einfach so in Kurven parkt, dass man nicht vorbei kommt.
Du verallgemeinerst und stellst ALLE Autofahrer als Trottel hin. Das war mein Problem. Nicht, dass dich die Falschparker stören.
Ich rede nur ausschließlich von den Ausliefertypen von GLS, Amazon, DHL, DPD, UPS, Post, Citypost, Volt, Pizzaservice, Pizzablitz, Dönerking, Liferando, Burger me, Dominoes, McDonalds und alle anderen Lieferdienste, ich spreche nicht von Privaten Fahrern, könnte ich zwar auch, aber das gehört hier nicht her, nur Lieferdienste.
Ja wo sollen die denn parken? Auf dem Mond oder was?
Nicht im Weg, denn das sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor.
Ja aber ganz ehrlich manchmal gibt es keine Parkplätze. Dann muss man nach einer kurzfristigen Lösung suchen. Ich selbst achte darauf dass ich niemanden behindere aber diesmal hat es mich erwischt.
Er müsste parken wie jeder andere auch.
Hat er Pech gehabt.
Ich habe aber noch keinen Postboten gesehen, der angezeigt wurde, denn jeder will seine Pakete haben.
Seit Mitte der Neunziger hat die Dt. Post/DHL nach § 35 StVO keine Sonderrechte mehr. Das die Zusteller falsch Parken wird größtenteils geduldet, aber sie bekommen natürlich auch manchmal Knöllchen.
Im Grunde gilt für die Paketdienste die gleichen Park- und Halteregeln wie für alle anderen. Allerdings drückt man da eher mal ein Auge zu, wenn sie nicht komplett alles blockieren. Sind ja im Regelfall nach wenigen Minuten wieder weg.
.... in wenigen Minuten wieder weg. Aber nur um 10 m weiter wieder anzuhalten und das nächste Paket ausliefern.
Warum drückt man ein Auge nicht bei Essenslieferanten zu? Ich bin deswegen meinen Job los.
Ich will meinen Führerschein nicht verlieren.
Man bekommt 1 Punkt wegen Gehweg parken mit Behinderung.
Wie lange brauchst du denn um ne Pizza auszuliefern? So schnell kann das gar nicht geahndet werden.
Ich war 3 Minuten weg und dann hat jemand ein Foto geschossen und an das ordnungsamt gemeldet .
Weil Paketdienste ein größere und einflussreichere Lobby haben.
Hallo,
Paketausfahrer haben Sonderrechte.
Post-Universaldienstleister (Paketboten, Briefboten usf.)
So wie etwa die Müllabfuhr.
Der StVO §35 gibt Näheres.
Post- und Paketzusteller sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen von Halte- und Parkverboten ausgenommen, wenn es der Betriebseinsatz erfordert und der übrige Verkehr nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Hansi
@Kerner das ist Falsch !
Die Aussage der Polizei ist nicht vollständig korrekt. Das Gesetz erlaubt die Missachtung des Halteverbots nämlich nur für Fahrzeuge, die Briefkästen leeren oder Briefe aus Filialen abholen. Die Ausnahmeregelung gilt nicht für Paketzusteller.
Abs. 7 und 7a
Dein Wort in Gottes Ohren.
Scheinbar wissen es genau die Leute, die dafür bezahlt werden, nichts.
Jedenfalls kannst du dich ja mal als "Anzeigenhauptmeister 2.0" bewerben.
Hansi
Wer hat gesagt, dass ich anscheißen will, die haben es schwer genug. Wen du mit /genau die Leute, die dafür bezahlt werden/ Paketboten meinst, legen die sich das so aus, wen sich jemand bei ihnen beschwert. Wer hat denn immer die StVO in der Tasche, um ihm das Gegenteil zu beweisen
Es ging mir nur darum, dass deine Aussage falsch ist,
Paketzusteller, die an private Empfänger oder Firmen zustellen, haben keine Sonderechte. Die müssen explizit in §35 Abs.7a aufführt sein.
Nein,
ich meinte die von der Exekutive.
Wie man einfach herauslesen kann.
Und wenn du es nur darauf an legst, mit eine falsche Aussage zu unterstellen,
dann bitte nur mit meinem Rechtsanwalt.
Ich habe lediglich die StVo zitiert.
Die Diskussion ist hiermit beendet.
Hansi
Wenn du dich dadurch persönlich angegriffen fühlst, entschuldige ich mich in aller Form, bitte aber um Aufklärung. Wo hast du den Passus "Post- und Paketzusteller sind bei der Zustellung und Abholung von Postsendungen von Halte . . . . ." gefunden hast?
Dann erwarte ich von Dir, doch einen Hinweis auf einen Link, der den § 35 StVO - ergänzt oder verändert hat-
Naja, als Busfahrer würde ich da jetzt mal die klappe nicht allzu weit aufreisen. Da gibt es auch genug Idioten. Und dennoch würde ich nicht alle über einen Kamm scheren, wie du es hier mit den Autofahrern tust. Zumal du sicherlich auch PKW fährst.