Ermittlung gegen Unbekannt wieviel Datenschutz?
Wenn ich eine Anzeige gegen Unbekannt mache, dann wird ja in irgendeiner Form ermittelt, aber gibt die Polizei dann bei Ermittlungen den Namen des Anzeige-Erstatters heraus bzw. kann man darauf bestehen dass der eigene Name nicht rausgegeben wird?
Außerdem wenn ein Mutmaßlicher(!) Täter gefunden wird aber keine Schuld bewiesen wird, wird dann der Name des angeblichen Täters an den Erstatter rausgegeben oder kann derjenige auch darauf bestehen dass der Name nicht rausgegeben wird?
3 Antworten
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Wenn Du die Daten brauchst z.B. für eine Schadenersatz- oder Schmerzensgeldklage kannst Du die Daten bekommen. Andersherum kann der/die Beschuldigte durch Akteneinsicht den Namen des Anzeigenerstatters erfahren. Da gibt es keinen Datenschutz oder so etwas.
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Die Polizei wrd den Namen des Anzeigenden nicht an den Tatverdächtigen weitergeben. Je nachdem wie sich das entwickelt wird er es bei Verfahrenseinstellung in der Regel nicht erfahren. Bei weitergehenden Ermittlungen kann er den Namen über eine Akteneinsicht erfahren. Ansonsten steht der Name auch in der Anklageschrift wenn er denn eine bekommt.
Allerspätestens wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt erfährt er es, denn dort werden alle Zeugen namentlich aufgrufen und sie müssen sogar ihren Wohnort angeben.
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Deinen Namen wird der (mutmaßliche) Täter erfahren - egal, worauf du bestehst -, andersherum eher nicht.