Hausfriedensbruch zur Anzeige bringen mit einbezug §127 StPO?

Folgende Sachlage: In den letzten Tagen kam es bei meiner Freundin zu unterschiedlichen Tagen und unterschiedlichen Zeiten dazu, daß unbekannte den Balkon betraten, mit Steinchen an die Balkontür und Fenster warfen und auf dem Balkon selbst für Verwüstung sorgten. Desweiteren wurde geklopft und versucht Einlass zu bekommen. Dies geschah stehts in der Zeit wo meine Freundin alleine zuhause war. Logisch dass sie in diesem Moment wie versteinert und ängstlich sich verbarrikadiert hat. Es gibt zusätzlich Anzeichen dass dies wieder passiert. Im Bezug auf den Straftatbestand des hausfriedensbruchs ist mit betreten des Balkons bereits ein 'Befriedetes Gebiet' verletzt worden. Nun die Frage, wenn ich zuhause sein sollte während meine Freundin auf arbeit ist, und dieser typ/typen wieder auf den Balkon klettern, darf ich vertretend für meine freundin das Hausrecht durchsetzen und bei möglicher Flucht der Täter laut § 127 StPO diese mit Beachtung der Verhältnismäßigkeit vorläufig bis zum eintreffen der Polizei festnehmen? Darf ich als nichtmieter der Wohnung überhaupt die Anzeige erstatten wenn ein hausfriedensbruch vorliegt (letztendlich dient mein Handeln zur Identitätsfeststellung, verfolgen lassen einer Straftat wenn nicht sogar vereitelung schlimmerer taten oder Sachbeschädigungen) ?

Vielen Dank für eure sachlichen Antworten! :)

PS. Natürlich klingt die Frage und der Text sehr trocken. Und klar ist diese Situation auch emotional, seelisch belastend. Aber wir versuchen einen klaren Kopf zu bewahren.

Recht, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Strafprozessordnung, Strafrecht

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