Ist es verboten, wenn ich den anderen Fahrrad-Streifen benutze?
Manchmal lohnt es sich nicht, die Hauptstraße mit dem Fahrrad zu überqueren und dann fahre ich die paar hundert Meter auf der linken Seite, entgegenkommende Radfahrer weiche ich dezent aus und ernte meistens nur blöde Blicke. Aber als letztens die Polizei vorbei fuhr, habe ich kurz überlegen müssen, ob "dies" überhaupt legitim ist oder nicht..
9 Antworten
Sind auf beiden Seiten Fahrradstreifen, mußt Du den in Fahrtrichtung benutzen, sonst kann's ein Knöllchen geben.
Ist nur 1 Streifen da, benutzen ihn natürlich alle Fahrradfahrer und da gilt dann aber auch das Rechts-Fahr-Gebot.
Dann fahre langsam auf dem Bürgersteig aber nicht auf dem Radstreifen! Das nervt schon, besonders wenn der schmal ist. Ich mache es auch so wie du, fahre ab und zu auf dem Bürgersteig, weil ich nicht wegen den paar Metern rüber über die breite Straße will. Aber ich fahre dann wirklich im Schritttempo.
Ach es gibt Radfahrer in Leipzig, die fahren auf der Mehrspurigen Hauptstraße, nachts ohne Licht - da bin ich nur ein kleiner Fisch. 🙂
Ein nerviger, kleiner Fisch. Wenn du mir auf einem schmalen Radweg entgegenkommst, zwingst du mich zu bremsen und eventuell muss ich selber auf den Bürgersteig auszuweichen. Allerdings halte ich genau auf dich zu und weiche erst im letzten Moment aus. Habe ich Übung drin.
Du verstößt gegen das Rechtsfahrgebot und provozierst als Falschfahrer einen Unfall.
Ja, selbstverständlich ist das verboten! Mal ganz davon abgesehen, dass es doch offensichtlich sein müsste, dass es bei dieser Vorgehensweise nur reiner Zufall ist, dass es noch keinen Unfall gegeben hat.
Und es ist irgendwo auch verständlich, wenn jemand Blödes dann auch blöd angeguckt wird.
Die Situation ist genau die gleiche, als würdest du als Falschfahrer auf eine Autobahn fahren.
Manchmal lohnt es sich nicht, die Hauptstraße mit dem Fahrrad zu überqueren und dann fahre ich die paar hundert Meter auf der linken Seite,
Warum steigst du dann nicht ab, und schiebst das Rad bis du wieder fahren darfst?
dann fahre ich die paar hundert Meter auf der linken Seite, entgegenkommende Radfahrer weiche ich dezent aus und ernte meistens nur blöde Blicke.
Naja was erwartest du denn? Das die dir Beifall klatschen weil du in die falsche Richtung fährst?
Wo ist das gefährlich? Autos fahren mir entgegen, den kann ich so eher ausweichen, als wenn se sich von hinten nähern.
Deswegen nutzt man außerorts als Fußgänger auch die linke Seite. [Zitat aus der Antwort von Ewigzusu]
Wohin weichst du denn aus? Auf den Gehweg wo Ältere Leute unterwegs sind oder Eltern mit ihren Kindern? Oder in die andere Richtung wo die Autos fahren und die überhaupt nicht mit dir rechnen?
In Leipzig interessiert das irgendwie keine Sau. Auch mit der Leinenpflicht nimmts hier keiner so ernst. Während dicht de Leute aufm Dorf - aufn Feldweg schon mit der Anzeige drohen.
Und das gibt dir dann den Freischein, alles zu ignorieren, was ein miteinander vereinfacht? Dazu gehört auch die STVO.
Mir egal was du davon hältst. Ich machs weiter. Schönen Tag noch.
Was "ich" davon halte, habe ich noch mit keinem Wort geschrieben, und werde ich auch nicht. Du bist für dich selber verantwortlich.
Dafür haste dir aber ziemlich viel Mühe gegeben, meinen Text zu zerpflücken.
Ich schätzte dich eigentlich intelligent ein, aber wenn du jetzt hier mit "was ich davon halte habe ich nicht erwähnt" kommst, habe ich meine Zweifel.
Unter deinen, was du meinst, "zerpflückten" Text, sehe ich nur Fragen aber keine Aussagen, deswegen die Fragezeichen hinter dem Satz. Diese sollten dich zum nachdenken animieren..
Eine Aussage die dich betreffen würde, wäre in etwa: Ich halte deine Aktion, in die verkehrte Richtung zu fahren, für Falsch.
Und ich werde mich weiterhin nicht dazu äussern was ich von solchen Radfahren halte.
Da wird ein Bußgeld fällig wenn die Polizei beschließt das zu ahnden. Noch viel teurer könnte es aber bei einem Unfall werden, da drohen enorme Schadensersatzsummen, wenn du bewusst gegen die Verkehrsregeln verstößt.
Über das Bußgeld als Geister Radler lachen die doch. 35€ sind ein Witz. Richtig wäre Führerschein Entzug, insofern einer vorhanden ist. Und Punkt in Flensburg. Dazu bei Gefährdung 300€ Strafe.
Für Radfahrer? https://www.bussgeldkatalog.org/geisterfahrer-fahrrad/ 35€ höchste. Selbst 80€ finde ich zuwenig.
Dann frage ich mich, wie die Polizsitin, die mich deshalb mal angepampt hat, auf 80€ kam.
Vielleicht noch mit Bearbeitungsgebühr. Die ist ja jetzt nicht mit dazu gerechnet.
Niemand muss mit dir auf der falschen Seite rechnen. Kein Fußgänger, kein anderer Radfahrer, kein Autofahrer. Mähst du jemanden nieder oder verursachst einen Schaden, kann das ganz schön ins Geld gehen.
Wo das Problem bei deiner Aktion liegt, merkst Du irgendwann, wenn ein Autofahrer nicht mit einem Geisterfahrer auf dem Radweg rechnet und Du dann seinen Unterboden aus nächster Nähe kennen lernst.
Ich verstehe echt nicht, warum Radfahrer glauben, für sie gelte die StVO nicht und sich dann auch noch über Unfälle aufregen, die durch Beachtung der Regeln vermeidbar wären.
Siehe die Radfahrerin in Berlin auf der Bundesallee...
Zwei Streifen.. Aber wie gesagt, ich habe keine Lust mir den Hals abzufahren. Tram, Autos und zwischen den im stau stehenden Autos mich durch zu quetschen - bloß damit ich 400m die richtige Seite nutze..?
NoWay. Dann fahr ich lieber Bürgersteig.