Teilschuld als Radfahrer auf Gehweg?
Hallo. Meine Frau fuhr von der Hauptstraße als Linksabbiegerin in unsere Einfahrt. Dabei wartete sie zunächst den Gegenverkehr ab, übersah dann aber einen Radfahrer, welcher auf dem kreuzenden Fußweg (vor der Einfahrt) angefahren kam.
Dieser stürzte zum Glück nur leicht. Leider ist das Fahrrad in Mitleidenschaft gezogen wurden sowie die Motorhaube des Autos.
Nun möchte der Radfahrer den Schaden des Fahrrads ersetzt haben, wir sollen unseren Schaden selbst tragen.
Daher habe meine Frage: trifft ihn als Fahrradfahrer eine Teilschuld, wenn er den Fußweg als Erwachsener mit dem Rad entsprechend der Fahrtrichtung nutzt?
Kann man dies auch ohne Anwalt gelten machen? Fraglich ob sich dieser hier lohnt. Habe das leider keine Erfahrung (oder zum Glück).
Ich bin froh, dass niemand zu Schaden gekommen ist, sehe aber nicht ein, für alle Schäden allein aufzukommen.
Polizei wurde leider nicht gerufen.
4 Antworten
Gibt es überhaupt eine "Beweisaufnahme/Unfall-Protokoll" ?
Prinzipiell darf deine Frau keine Radfahrer umfahren, auch dann nicht, wenn sich diese auf dem Gehweg fahren.
Polizei wurde ja nicht hinzugerufen, wenn es jetzt auch kein Protokoll/Beweisaufnahme gibt, ist es sehr einfach...
Der Radfahrer ist doch sicherlich sehr schnell gefahren und hat deine Frau nicht gesehen, weil er komplett woanders hingeschaut hat?
Deine Frau hat ja noch gebremst um den Zusammenstoß zu vermeiden oder?
Es gibt keinerlei Protokoll und keine Zeugen. Beide haben anschließend Daten ausgetauscht (Name Anschrift und Nummer).
Natürlich darf man keine Fahrradfahrer umfahren 😏 wir sind selber viel mit dem Rad unterwegs.
Da sie links abbiegen wollte und den Gegenverkehr beachtet hat, ist sie sicherlich langsam gefahren (sie sagt Schrittempo) und sie hat das Fahrrad nicht gesehen…wohl auch auf Grund von Bäumen und Plakaten auch später entdeckt. 🤷♀️
Meiner Meinung nach haben beide ihren Anteil daran, aber für alles aufkommen kann ich mir gerade nicht vorstellen.
Aussage "hat komplett wo anders hingeschaut" bedeutet volle Schuld des Autofahrers. Bedeutet nämlich, Autofahrer hat Radfahrer gesehen, bemerkt, dass dieser ihn nicht sieht und sich entschlossen in die Kreuzung einzufahren. Ein findiger Anwalt unterstellt noch Vorsatz, dann gibts noch ein heftiges Schmerzensgeld und ein Strafverfahren dazu.
Der Radfahrer könnte eine Teilschuld haben, inwiefern man diese geltend machen kann, weiß ich nicht
Ob der Radfahrer hier eine Teilschuld hat kann ich so nicht beantworten, da spielen eine reihe Faktoren eine Rolle. Z.B. ob der Radfahrer dort fahren durfte oder nicht.
Du kannst den Schaden deiner Versicherung melden, die kümmern sich auch darum unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
die kümmern sich auch darum unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Und nicht nur die Unberechtigten.
Danke für die Antwort aber wie beschrieben darf dort kein Radfahrer fahren (Gehweg nur für Fußgänger ohne Zusatzschild).
Danke dann wenden wir uns vielleicht doch an die Versicherung. Unsere und die des Radfahrers.
Das ist schwierig zu beurteilen. Allerdings hat der Radfahrer auch nichts auf dem Gehweg zu suchen, egal in welcher Richtung.
Ich würde meinen Schaden, zumindest den Kostenvoranschlag, mal bei der Versicherung des Radfahrers einreichen und auf seine Schuld am Unfall hinweisen, denn er ist unberechtigterweise auf dem Gehweg gefahren. Deine Frau konnte somit eigentlich auch nicht mit seinem Erscheinen auf dem Fußweg rechnen.
Wenn Du im ADAC bist, kannst Du Dir eine kostenlose Beratung einholen. Frage da mal nach.
Da sich heutzutage "die" Radfahrer überall Vorzugsrechte herausnehmen und glauben, sie können sich alles erlauben, solltest Du Dir zumidest mal einen anwaltlichen Rat einholen. Viel Erfolg.