Ist es verboten bei sich ein kleines Taschenmesser zu tragen?

4 Antworten

In Waffenverbotszonen muss es verschlossen mitgeführt werden. Also beispielsweise in einer verschlossenen Tasche.

Auf Volksfesten oder ähnlichem kann der Veranstalter das Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagen. Dazu zählen auch kleine Taschenmesser oder Glasflaschen.

Auf größeren Bahnhöfen kann das auch gelten. Dazu die jeweilige Beschilderung beachten.

In Sicherheitsbereichen von Flughäfen, Gerichten, kritischer Infrastruktur und manchen Sehenswürdigkeiten, ist auch das verboten.

Das ist unterschiedlich geregelt mit sogenannten Waffenverbotszonen. Hier ein Beispiel das für Berliner Bahnhöfe gilt oder gegolten hat. Denn diese Waffenverbotszonen können auch temporär eingerichtet werden, wie man unter Punkt 2. lesen kann.

https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/2023/03/230313-allgemeinverfuegung-bpod-b-faq-file.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik

Ein Taschenmesser fällt nicht unter eine Hieb- und Stoßwaffe. Wenn die Klinge kürzer als 12 cm ist, darfst du es führen, sofern du dich nicht auf einer Veranstaltung oder in einer Waffenverbotszone befindest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ZuumZuum  12.09.2024, 13:22

Wo steht im Waffengesetz etwas von einer Längenbeschränkung einer Klinge bei Klappmessern (ausser Springmessern)?

Die 12 cm beziehen sich auf Messer mit feststehenden Klingen.

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KevinHP  12.09.2024, 13:24
@ZuumZuum

Du hast Recht, hab nicht richtig gelesen. Taschenmesser also bis zu 3 Meter Klingenlänge okay. 😅

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ZuumZuum  12.09.2024, 13:24
@KevinHP

Korrekt. Allerdings wird es schwierig, die Tasche in erforderlicher Länge an die Hose zu nähen...

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vupahtLGI 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:17
@ZuumZuum

Es ist ein Taschenmesser. Wie zb von Victorinox. Kennt ihr sowas nicht? Kann ich das jz legal am Flughafen mitführen oder nicht?

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ZuumZuum  12.09.2024, 18:05
@vupahtLGI

Wie ich es schon geschrieben habe, das kommt darauf an, ob es eine örtlich oder örtlich/zeitlich zeitlich begrenzte Allgemeinverfügung gibt, und somit eine Waffenverbotszone eingerichtet ist. Da wirst du dich schon selber vor Ort schlau machen müssen.

Generell gesehen darfst Du es mitführen, nur kann es halt an bestimmten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen, verboten sein.

Es gilt die Selbstinformationspflicht des Bürgers.

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Leestiger  13.09.2024, 02:39
@vupahtLGI

Wenn der Flughafen GAR KEINE Messer erlaubt interessiert es einen Dreck wie gross!

Dann nur in eine verschlossenem Behä,tnis Bahcbtasche mit kleinem Schlösschen durch die Zipper, ect...

Wenn du nicht selbst nachsehen kannst, ob das der Flughafen erlaubt dann nenne mal was das für ein Flughafen ist, da sehen wir für dich nach!

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Petekramer  12.09.2024, 13:22

Das ist so leider nicht korrekt:

Erstens: Die Klingenlänge spielt bei Klapp-Taschenmessern überhaupt keine Rolle. Die 12-cm-Regel greift hier nicht (gilt nur für feststehende Messer).

Zweitens: Es ist viel entscheidender, ob es sich evtl. einhändig arretieren lässt. Er spricht oben nur vom "manuellen Aufmachen", was jedoch nichts heißt. (Es dürfte keine Überraschung sein, dass man seine Hände zum öffnen braucht). Lässt es sich daher einhändig arretieren, ist das Führen in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit.

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vupahtLGI 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 13:14

Was wenn die polizei das gesetz nicht kennt und mich verhaftet?

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ZuumZuum  12.09.2024, 13:24
@vupahtLGI

Verhaftet wird so schnell niemand. Zweifel wird es wohl nur bei Grenzfällen geben, und dann klärt das eine sentsprechende Stelle. Das Messer wird dann natürlich erst einmal eingezogen.

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KevinHP  12.09.2024, 13:25
@vupahtLGI

Dann verschwendet die Polizei deine und ihre Zeit, denn am Ende können sie dir nichts anhaben. Ist vielleicht mal ein spannender Ausflug. :)

Abgesehen davon wird das vermutlich eher nicht passieren, wenn du damit nicht gerade herumfuchtelst.

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ZuumZuum  12.09.2024, 18:04
@KevinHP

Dann lerne hiermit, das die Polizei nur ausführendes Organ ist, und das "Anhaben" eine ganz andere Instutition, nämlich das Bundesamt für Justiz, übernimmt.
Es gilt die Selbstinformationspflicht des Bürgers.
Der Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" sollte dir bekannt sein.
Und es ist dann nicht die Polizei, die dir einen Bussgeldbescheid überstellt, die sorgt nur dafür das man dir einen überstellen kann.

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KevinHP  12.09.2024, 19:02
@ZuumZuum

Wie kommst du darauf, dass ein Bußgeld entsteht?

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Sofern sich dein Messer lediglich und ausschließlich beidhändig öffnen und arretieren lässt, darfst du es in der Öffentlichkeit führen. Es gilt als reines Werkzeug.

Es ist dann auch bei einer polizeilichen Kontrolle nicht zu beanstanden, denn genauso gut könntest du einen Schraubendreher oder eine kleine Zange bei dir tragen.

Deine Beschreibung "manuell aufmachen" ist da leider nicht hilfreich, denn es dürfte niemanden überraschen, dass man seine Hände dazu benutzt. Wichtiger wäre es vielmehr zu wissen, ob es auch einhändig arretierbar ist. Solche Einhandmesser unterliegen dem Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit nach §42 a Waffengesetz.


vupahtLGI 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 14:19

Es ists chwer aufzumachen. Also zwei Hände rbraucht man aufjeden fall. aber was soll der unterschied sein bitte?

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Petekramer  12.09.2024, 14:22
@vupahtLGI

Ganz einfach: Du darfst nur solche Klapp-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei dir tragen, die sich ausschließlich mit beiden Händen öffnen und arretieren lassen. Meistens gut erkennbar an die kleinen Rille (= Nagelhau) auf der Klinge.

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