Ist es verboten bei sich ein kleines Taschenmesser zu tragen?
Ich habe so ein kleines Taschenmesser als Schlüsselanhänger. Verwende manchmal zum Pakete aufmachen, aber es ist immer bei mir weil es als Schlüsselanhänger bei den Schlüsseln mithängt. Es ist immer bei mir in der Hosentasche.
Eine Frage jetzt: Ich hatte dieses kleine Taschenmesser bei mir letztens in meiner Hosentasche und ich musste jemanden vom Flughafen abholen. Also ich war mit ihm am Flughafen. Öfters bin ich auch Bahnhöfen.
Ist das strafbar? Ich habe mich plötzlich sehr komisch gefühlt wie mir klar geworden war dass ich mit einem kleinen Taschenmesser am Flughafen war.
Es ist mac 6-8cm groß. Was passiert wenn die Polizei mal am Flughafen oder Bahnhof Taschensuche macht und sie entdecken das kleine Taschenmesser? Bin ich dann strafbar?
Es ist kein Springmesser. Man muss selbst manuell aufmachen was auch garnicht so einfach ist.
4 Antworten
In Waffenverbotszonen muss es verschlossen mitgeführt werden. Also beispielsweise in einer verschlossenen Tasche.
Auf Volksfesten oder ähnlichem kann der Veranstalter das Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagen. Dazu zählen auch kleine Taschenmesser oder Glasflaschen.
Auf größeren Bahnhöfen kann das auch gelten. Dazu die jeweilige Beschilderung beachten.
In Sicherheitsbereichen von Flughäfen, Gerichten, kritischer Infrastruktur und manchen Sehenswürdigkeiten, ist auch das verboten.
Das ist unterschiedlich geregelt mit sogenannten Waffenverbotszonen. Hier ein Beispiel das für Berliner Bahnhöfe gilt oder gegolten hat. Denn diese Waffenverbotszonen können auch temporär eingerichtet werden, wie man unter Punkt 2. lesen kann.
Ein Taschenmesser fällt nicht unter eine Hieb- und Stoßwaffe. Wenn die Klinge kürzer als 12 cm ist, darfst du es führen, sofern du dich nicht auf einer Veranstaltung oder in einer Waffenverbotszone befindest.
Wie ich es schon geschrieben habe, das kommt darauf an, ob es eine örtlich oder örtlich/zeitlich zeitlich begrenzte Allgemeinverfügung gibt, und somit eine Waffenverbotszone eingerichtet ist. Da wirst du dich schon selber vor Ort schlau machen müssen.
Generell gesehen darfst Du es mitführen, nur kann es halt an bestimmten Orten wie Bahnhöfen und Flughäfen, verboten sein.
Es gilt die Selbstinformationspflicht des Bürgers.
Wenn der Flughafen GAR KEINE Messer erlaubt interessiert es einen Dreck wie gross!
Dann nur in eine verschlossenem Behä,tnis Bahcbtasche mit kleinem Schlösschen durch die Zipper, ect...
Wenn du nicht selbst nachsehen kannst, ob das der Flughafen erlaubt dann nenne mal was das für ein Flughafen ist, da sehen wir für dich nach!
Das ist so leider nicht korrekt:
Erstens: Die Klingenlänge spielt bei Klapp-Taschenmessern überhaupt keine Rolle. Die 12-cm-Regel greift hier nicht (gilt nur für feststehende Messer).
Zweitens: Es ist viel entscheidender, ob es sich evtl. einhändig arretieren lässt. Er spricht oben nur vom "manuellen Aufmachen", was jedoch nichts heißt. (Es dürfte keine Überraschung sein, dass man seine Hände zum öffnen braucht). Lässt es sich daher einhändig arretieren, ist das Führen in der Öffentlichkeit eine Ordnungswidrigkeit.
Was wenn die polizei das gesetz nicht kennt und mich verhaftet?
Verhaftet wird so schnell niemand. Zweifel wird es wohl nur bei Grenzfällen geben, und dann klärt das eine sentsprechende Stelle. Das Messer wird dann natürlich erst einmal eingezogen.
Dann verschwendet die Polizei deine und ihre Zeit, denn am Ende können sie dir nichts anhaben. Ist vielleicht mal ein spannender Ausflug. :)
Abgesehen davon wird das vermutlich eher nicht passieren, wenn du damit nicht gerade herumfuchtelst.
Dann lerne hiermit, das die Polizei nur ausführendes Organ ist, und das "Anhaben" eine ganz andere Instutition, nämlich das Bundesamt für Justiz, übernimmt.
Es gilt die Selbstinformationspflicht des Bürgers.
Der Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" sollte dir bekannt sein.
Und es ist dann nicht die Polizei, die dir einen Bussgeldbescheid überstellt, die sorgt nur dafür das man dir einen überstellen kann.
Sofern sich dein Messer lediglich und ausschließlich beidhändig öffnen und arretieren lässt, darfst du es in der Öffentlichkeit führen. Es gilt als reines Werkzeug.
Es ist dann auch bei einer polizeilichen Kontrolle nicht zu beanstanden, denn genauso gut könntest du einen Schraubendreher oder eine kleine Zange bei dir tragen.
Deine Beschreibung "manuell aufmachen" ist da leider nicht hilfreich, denn es dürfte niemanden überraschen, dass man seine Hände dazu benutzt. Wichtiger wäre es vielmehr zu wissen, ob es auch einhändig arretierbar ist. Solche Einhandmesser unterliegen dem Führungsverbot in der Öffentlichkeit. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit nach §42 a Waffengesetz.
Es ists chwer aufzumachen. Also zwei Hände rbraucht man aufjeden fall. aber was soll der unterschied sein bitte?
Ganz einfach: Du darfst nur solche Klapp-Taschenmesser in der Öffentlichkeit bei dir tragen, die sich ausschließlich mit beiden Händen öffnen und arretieren lassen. Meistens gut erkennbar an die kleinen Rille (= Nagelhau) auf der Klinge.
Wo steht im Waffengesetz etwas von einer Längenbeschränkung einer Klinge bei Klappmessern (ausser Springmessern)?
Die 12 cm beziehen sich auf Messer mit feststehenden Klingen.