Ist es normal, daß die Eigentümerin einer sehr großen Wohnung nicht zu Versammlung kommt, weil sie ihre Wohnung an 9 Asylanten in ein 10FH vermietet hat?

5 Antworten

Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht sich durch jemand Anderen vertreten zu lassen. Es besteht bei bestimmten Anlässen eine Mitwirkungspflicht, z.B. wenn ein einstimmiger Beschluss gefaßt werden muß. Solange die Nutzung ihres Sondereigentums aber keine Nachteile für die WEG hat, kann man dagegen auch nicht viel machen. Erst wenn durch die Nutzung ihres Sondereigentums Schäden an fremden Sondereigentum, oder am Gemeinschaftseigentum entstehen, kann man sie haftbar machen.

Wahrscheinlich hat sie Angst sich den Fragen der Miteigentümer zu stellen. Letzten Endes ist es allerdings ihre Entscheidung.

Möglicherweise ist sie aber auch schon älter oder wohnt selbst weiter weg.

Es könnte also durchaus unterschiedliche Gründe für ihr Nichterscheinen bei den Eigentümerversammlungen geben.

Woher ich das weiß:Hobby – Erfahrungen sammeln und anderen Menschen zu Helfen

christl10 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:43

Sie wohnt keine 5 Minuten weit weg. Da hat sie sich ein Hausanteil gekauft und will jetzt die Wohnung in der die Asylanten wohnen verkaufen.

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19Bernburg97  12.05.2024, 18:48
@christl10

Mein Vater versucht immer zu den Versammlungen zu gehen. Hat 4 Wohnungen, alle gut vermietet Er meint es sei auch seine Pflicht als Eigentümer und Vermieter

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christl10 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:48
@19Bernburg97

Für manche eben nicht. Ich war mit meiner Tochter dort, denn wir haben beide eine Wohnung in dem Haus.

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Ist es wirklich geklärt, dass sie nicht kommt,weil sie an Asylanten vermietet hat? Das kann doch auch andere Gründe haben.


christl10 
Fragesteller
 12.05.2024, 20:18

Ich finde es logisch...ich würde auch nicht kommen und die böse Blicke mir antun.

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Ist das nur ein Verdacht oder hat die Eigentümerin konkrete Gründe für ihre Abwesenheit benannt?

Fakt ist dass es bei neun Menschen in einer Wohnung zu erheblichen Konflikten kommen kann. Eigentümern die viel Geld für Eigentum gezahlt haben können unter den Umständen schon schon mal gereizt reagieren.
Grundsätzlich hat die Eigentümerin eine Mitwirkungspflicht.


christl10 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:35

Die Asylanten verhalten sich sehr ruhig. Man hört nichts von denen. Auch wollen sie keinen Kontakt und wollen auch mit niemanden reden. Auch können sie kaum deutsch. Warum die Vermieterin nicht kommt weiß keiner. Ist nur eine Annahme sich keine Kritik deswegen aus zu setzen.

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Ja, ganz normal. Würdest du auch machen.


christl10 
Fragesteller
 12.05.2024, 18:36

Ich würde da ganz bestimmt nicht zur Hauptversammlung gehen. Die bösen Blicke würde ich mir sparen wollen.

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