Ist es legitim, Fahrkarten mit einen Stift, sagen wir einen Kugelschreiber selbst zu entwerten?
In den man Datum und Uhrzeit der Entwertung drauf schreibt?
8 Antworten
In der Regel ist das nicht zulässig, weil es zu viel Raum für Missbrauch lässt, in manchen Fällen aber auch ausdrücklich so vorgesehen.
Es kommt daher auf die jeweils geltenden Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen an.
Das kann nicht nur legitim, sondern kann im Einzelfall sogar genau so vorgeschrieben sein, Standard ist das aber nicht; am Ende richtet sich das nach den örtlichen Regelungen.
Generell kann man diese Frage nur mit "nein" beantworten. Für die Entwertung durch den Fahrgast stehen nur Entwerter-Geräte zur Verfügung.
Gleichwohl hat es durchaus Fälle gegeben, wo alle Entwerter außer Betrieb waren, der Fahrgast mit Kugelschreiber Datum, Uhrzeit und Einstiegshaltestelle in das Entwertungsfeld eingetragen hat, und ein Kontrolleur das aus Kulanzgründen abgenickt hat. Offiziell ist das aber nicht, bei einem Rechtsstreit wäre der Ausgang vielleicht unsicher.
Die offizielle Lösung wäre wohl eher, dass man sich unaufgefordert beim Personal im Fahrzeug meldet (falls vorhanden) und mitteilt, dass man seine Fahrkarte wegen defekter Entwerter nicht selbst entwerten konnte.
Vorsicht: Es gibt Fahrkarten, die aber in der Regel nicht von der Allgemeinheit erworben werden können, sondern nur an Betriebsangehörige ausgegeben werden, bei denen man tatsächlich vor Fahrtantritt genau diesen eintragen muss. Und vereinzelt gibt es auch Fahrkarten, bei denen tatsächlich auch der "gemeine" Fahrgast Eintragungen vornehmen muss, weil es nicht überall Entwerter gibt, Ausnahmen bestätigen eben die Regel ...
Nein sicher nicht.
Du bist nicht angestellt im Beförderungsunternehmen
Damit machst Du nur Deinen Fahrausweis ungültig.
Man sieht also: Bei fehlendem oder nicht betriebsbereitem Entwerter lieber mit nicht entwertetem Fahrausweis einsteigen! Andernfalls ist man auf Kulanz des Verkehrsunternehmens oder milde Richter angewiesen.
(Die strafrechtlichen Vorwürfe des Erschleichens von Leistungen gem. §265a StGB oder des Betruges gem. §263 StGB oder der Urkundenfälschung gem. §267 StGB kann man vor Gericht bei offenbar fehlender Täuschungs-/Vorteilsabsicht abwehren. Aber das erhöhte Beförderungsentgelt wegen eines formell ungültigen Fahrausweises könnte am Ende vielleicht bestehen bleiben.)
Das hat nichts mit Püschel - logie zu tun sondern mit klar geregelten Beförderungsbedingungen.
Von Dir ist es nicht nett sondern sinnlos.
Wenn Du Dein Ticket ungültig machst ist das Fahren ohne gültigen Fahrausweis = Schwarzfahren.
Willkommen in der Realität.
Komische Aussauge. Danke für die Antwort 😄
Es schützt Dich trotzdem nicht vor der Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelts wegen Schwarzfahrens = Fahrens ohne gültigen Fahrausweis.
Nichts schützt immer. Man könnte beklaut werden, oder die Fahrkarte verlegt haben🤔
Aber ist es nicht nett, das ich sie ungültig mache, und mit einen Gedankenschritt weiter entwerte, damit ich mir die Leistung nicht erschleiche?
Ist das umgekehrtes Psychologie, oder wie muss man das verstehen? 🙃