Ist es gesetzlich verboten mit dem Pferd Inliner zu fahren?

7 Antworten

Von Experte pony bestätigt

Quelle FN: Pferde sind im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet werden, die ausreichend auf sie einwirken können. Wer ein Pferd begleitet (also reitet oder führt), muss über reiterliches Können bzw. die erforderliche körperliche Konstitution verfügen. Dazu gehört auch die richtige Ausrüstung: Man kann z.B. mit Stallhalfter und Strick reiten, jedoch nicht mit ausreichender Sicherheit im Straßenverkehr (§ 28 StVO)

Steht wohl außer Frage, dass jmd mit Inlinern NICHT ausreichend auf das Pferd einwirken kann, da könnte es dann im Falle eines Falles eine Anzeige geben und die Versicherung hat sicher Fragen... Und da zB das OLG Koblenz in einem Urteil entschieden hat, auch auf Wirtschaftswegen (Feldweg) gilt die StVO wären wir auch hier wieder beim Thema...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pferdewirtschaftsmeisterin

nxnxabc 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 11:33

Erstmal danke dir für die sachlich antwort. Aber mal weg von thema inliner weil du es grade ansprichts. Also war meine Information doch richtig das es selbst gebisslos/ mit Halfter, verboten ist am straßenverkehr teilzunehmen? Wegen mangelnder Sicherheit?

Hjalti  17.09.2024, 11:44
@nxnxabc

Das kann man so nicht sagen. Es kommt auf das Gesamtpaket und den jeweiligen Fall an. Es ist nicht so, dass eine Trense in jedem Fall die ausreichende Einwirkung gewährleistet und ein Halfter/gebisslos nicht. Aber natürlich wird davon ausgegangen, dass man mit einem Halfter - sofern denn damit das normale Stallhalfter gemeint ist und kein zB Knoti - weniger Einwirkung hat als mit einer Trense. Wer jedoch das Pferd nicht im Griff hat, kann da auch 'ne Kandare einschnallen und wird trotzdem eine auf den Deckel bekommen wenn was ist, weil er mit so einem Pferd bzw. in dieser Konstellation (zB ein Anfänger, ein Kind,...) nicht hätte rausgehen dürfen.

nxnxabc 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 11:50
@Hjalti

Ok alles klar. Danke dir!

Schlicht verboten,

§ 28 StVO Tiere

(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.

(2) Wer reitet, Pferde oder Vieh führt oder Vieh treibt, unterliegt sinngemäß den für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen. Zur Beleuchtung müssen mindestens verwendet werden:

1.

beim Treiben von Vieh vorn eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht und am Ende eine Leuchte mit rotem Licht,

2.

beim Führen auch nur eines Großtieres oder von Vieh eine nicht blendende Leuchte mit weißem Licht, die auf der linken Seite nach vorn und hinten gut sichtbar mitzuführen ist.

Du darfst Dich auch nicht am Auto festhalten und über die Straße ziehen lassen etc.

geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können, ist auch der Zaubersatz! Der dazu führt, das nicht jeder Reiten oder führen darf wie er will. Ist ein Pferd Wesensfest und Verkehrserfahren, der Reiter gut ausgebildet und erfahren genug um ein Pferd ausreichen deuten zu können, darf er natürlich mit einen Halsring ausreiten.

Kommt es dabei zu einem Unfall / Schaden / gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, vermietbare Behinderung muss der Reiter/Führer des Tieres glaubhaft darlegen können, das er alles in der Macht stehende eingesetzt hat um das Tier ausreichend zu beherrschen. Mittel und Zeitpunkt vollumfänglich ausreichen sind und wirklich unvorhersehbare Ereignisse zu diesen Zwischenfällen geführt haben.

Somit ist es sehr individuell vom Pferd/Reiter/Zeitpunkt und den jeweiligen Umwelteinflüssen was erlaubt ist.

Wenn ein Pferd Probleme mit Bussen hat, wird man erheblichen Ärger bekommen, wenn man ein Pferd nicht ausreichend mit Halsring beherrschen kann, wenn ein Bus den Weg kreuzt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

nxnxabc 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 12:11

Das heißt Inlinern ist verboten, aber mit Halsring ausreiten gehen, solange nichts passiert etc, ist erlaubt? Das macht für mich irgendwie so gar kein Sinn😅 Ich würde beides nicht machen. Aber ich finde mit Halsring hat man noch viel weniger Einwirkung aufs Pferd, wie mit Inlinern wo wenigstens der Strick dran ist und wo man auf ner Wiese das Pferd zumindest einigermaßen noch halten kann. Am halsring hast du die chance ja schonmal gar nicht wenn was sein sollte. Also ich geh jetzt mal in beiden Fällen mal von einem gut ausgebildeten Pferd und Reiter aus.

Auf deinem eigenen Grund und Boden darfst du das machen. Im öffentlichen Straßenverkehr nicht.

ja ist es.

das entsprechende gesetz hat hjalti schon zitiert.

vom inliner aus hast du genau null einwirkung.

aber sieht schon total lustig aus, wenn der isländer plötzlich ins feld abbiegt und im fröhlichen trab querfeldein marschiert, während die inlinerfahrerin nach ein paar purzelbäumchen auf socken weiterrennen muss, um ihr pony wieder einzufangen.

ich hab bald am boden gelegen vor lachen, als ich das gesehen hab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Das Pferd gilt nach Straßenverkehrsordnung tatsächlich noch als Fortbewegungsmittel (aus Zeiten der Kutschen) und gehört damit auf die Straße (nicht Gehweg), Inliner jedoch gelten als Spielzeug und haben auf der Straße nichts verloren.
Damit hast du einen gesetzlichen Konflikt, Pferd muss auf Straße, Inline müssen auf Gehweg.
Keine Versicherung übernimmt einen entstandenen Schaden, daher lässt sich ableiten, dass auch im Falle eines Unfalles du die volle Schuld tragen wirst.

Es muss nicht explizit im Gesetz stehend verboten sein, um nicht erlaubt zu sein ^^


pony  17.09.2024, 12:03

wenn du ein pferd führst, ist das pferd fussgänger, nicht fahrzeug.

LifeInPictur3s  17.09.2024, 12:09
@pony

Das Pferd gilt immer als Verkehrsmittel in der STVO und geführt überwiegt der Mensch, das Tier darf trotzdem nicht auf den Gehsteig, es ist und bleibt ein "Fahrzeug".

nxnxabc 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 10:58

Ja, das mit der Straße war mir klar. Aber gibt ja auch sowas wie Feldwege, wo bsp keine Autos fahren und es keinen Gehweg gibt. Dort hab ichs bisher immer mitbekommen. Das im Unfall keine Versicherung übernimmt, habe ich mir auch gedacht, das ist ja auch oft der Fall wenn man gebisslos ausreiten geht, was ja auch schon verboten ist. Aber wollte einfach wissen obs gesetzlich verboten ist, also ob man bsp dafür Geldstrafe zahlen müsste, wenn man es macht. Aber dein letzter Satz macht schon Sinn. Danke für deine sachliche Antwort.

LifeInPictur3s  17.09.2024, 11:00
@nxnxabc

Auf Feldwegen willst du Inliner fahren? Naja, dann sicher dir schon mal Wunddesinfektion für Schürfwunden^^

nxnxabc 
Beitragsersteller
 17.09.2024, 11:10
@LifeInPictur3s

Wie gesagt, habe ich das selber noch nie gemacht mit Pferd. Aber alleine bin ich durchaus schon auf Feldwegen Inliner gefahren. Hier bei uns gibt es einige Wege auf denen keine Autos fahren dürfen, außer eben Landwirte etc, die sehr gut asphaltiert sind. Und auf genau solchen habe ich das eben schon paar mal mitbekommen.