Darf ein lehrer nachträglich noten verschlechtern?
Ich würde gerne wissen ob ein lehre ein note nachträglich verschlechtern darf?
9 Antworten
Eigentlich nicht. Bei miur wurde sich mal verzählt, und statt einer knappen 2 wars dann eine 1. Ich habs gesagt, weil die Note bei mir nix mehr geändert hätte. Aber die Lehrerin hat gesagt, dass das nicht mehr nach unten korrigiert werden kann, nur nach oben (wenn z.B. der Lehrer ein paar Ounkte übersehen hat oder so).
Kommt drauf an in welchem Kontext. Eine Zeugnisnote darf er z.B. im Nachhinein nicht verändern, da sie in der Zeugniskonferenz "abgesegnet" wurde.
ich denke nein außer er hat einen fehler gemacht und dir außversehen eine frage als richtig markiet aber sie war falsch
b.s.:1+1= 3
note 2 lehrer sieht er hat dir eine falsche aufgabe als richtig makiert hat und gibt dir eine 3 alles andere ist nicht möglich
nein, wenn die Note einmal schriftlich stand, so zurückgegeben wurde, mit Datum und Kürzel versehen, darf er zwar vermerken, dass er etwas übersehen hat, dadurch die Note eigentlich schlechter wäre, er darf sie aber eigentlich nicht mehr ändern.
Hängt wie immer vom Einzelfall ab.
Bei Einzelnoten geht das ohne weiteres, weil die letztlich einzeln keine Rechtswirkungen entfalten.
Bei Noten auf dem Zeugnis sieht das anders aus, weil ein Zeugnis ein sog. Verwaltungsakt ist, der nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen nachträglich geändert werden kann. Dabei gilt die Regel, dass eine für die günstige Note nur unter strengen Voraussetzungen geändert werden darf, z.B. weil sie nachweislich falsch berechnet war und deshalb so gar nicht erteilt werden durfte oder bei Täuschungen etc.
Bei Halbjahreszeugnis ist das ganze übrigens schon wieder umstritten, bei denen gilt das nur, wenn es Bewerbungs- oder Abgangszeugnisse sind. Ansonsten wird die Auffassung vertreten, dass die Halbjahreszeugnisse keine Wirkungen entfalten, sondern lediglich einen unverbindlichen "Zwischenstand" für den Schüler enthalten.