Ist eine Triebhandlung eine Handlung?

3 Antworten

Hallo stoicd,

eine Handlung (1) ist schon als ein Prozess anzusehen, der von einem Lebewesen ausgeht und in seinem Hergang wie in einer Wirkung beobachtbar ist.

Ein Vulkanausbruch (2) und dessen Wirkung sind auch zu beobachten - gelten aber nicht als eine Handlung, da sie von keinem Lebewesen ausgeht.

Beidem gemeinsam ist und bleibt Hergang und Wirkung - wobei die Ursache zunächst außen vor ist.

Betrachten wir jetzt bewusste und nicht-bewusste Lebewesen. Bei letzteren gehen wir von einer Art "Programm" (1.2) aus, aus dem sich dann der Hergang und die Wirkung ergibt. Das Programm ist durch bestimmte ursächliche Umstände ausgelöst und ggf. durch Rahmenbedingungen geführt.

Beim bewussten Lebewesen dürfen wir von einem komplett geführten Hergang mit beabsichtigter oder in Kauf genommener Wirkung sprechen (1.1). Auch hier haben das irgendwelche Ursachen ausgelöst, Rahmenbedingungen ggf. eingeschränkt oder erweitert.

Nehmen wir jetzt an, es existiert in einem bewussten Lebewesen ein gewisser Programmanteil (der entwicklungsgeschichtlich von einem nicht-bewussten Vorfahren abstammen mag). Kommt dieser Programmanteil zum Ablauf, ohne dass es dem Lebewesen als solches bewusst ist, wären wir nahe an dem nicht-bewussten Lebewesen (1.2). Das können wir als Triebhandlung betrachten.

Wird dieser Programmanteil bewusst, führt ihn das Bewusstsein in seinem Hergang und seiner Wirkung wie im Falle (1.1). Die Triebhandlung geht verloren. Ein Vergleich dieser bewussten Handlung mit einer Handlung nach (1.2) würde ihr allenfalls ein Attribut "Trieb" zuordnen wollen.

Der Übergang zwischen (1.1) und (1.2) mag kontinuierlich sein - und damit mag eine Handlung mehr oder weniger Trieb beinhalten.

Ich habe bewusst die Zahl 1 und 2 gewählt und die 2 an der sekundären Stelle der Triebhandlung zugewiesen. Es lässt sich in meinen Augen schwer argumentieren, alles, was nur eine 1 beinhaltet, als reine Handlung zu sehen - alles, wo eine 2 nur vorkommt, nicht als Handlung zu sehen. Der Kompromiss, den ich für plausibel halte, wäre von einer bewussten und einer Triebhandlung eines Lebewesens zu sprechen.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:Hobby

Da gilt es ja mehrere Ebenen zu unterscheiden - auf rein faktischer Ebene ist jede Handlung, egal, wie sie motoviert ist, eine Handlung. Eine Person handelt. Warum? Egal. Es klingelt, Du gehst zur Tür: Eine Handlung. Du atmest. Eine Handlung.

Die Frage ist, ob man in den Begriff "Handlung" ansich schon eine Bewusstheit reininterpretieren möchte. Eine Triebhandlung ist sicherlich ebenfalls eine Handlung - aber wie bewusst läuft sie ab?

Und wenn man als Triebhandlung mal das Sexualverhalten als Beispiel nimmt: Auch hier gibt es ja durchaus Handlungen, wie unbewusst ablaufen und Handlungen die ganz bewusst ablaufen (und auch vermieden werden können) - die aber durch einen natürlichen Trieb motiviert sind.


stoicd 
Beitragsersteller
 04.11.2019, 10:51

Wie würde es Kant sehen? Nach Kant hat nämlich jede Handlung ihr subjektives Prinzip. Wenn eine Handlung also durch einen natürlichen Trieb motiviert ist und sagen wir mal unbewusst abläuft, wäre das eine Handlung für ihn?

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ohwehohach  04.11.2019, 11:19
@stoicd

Keine Ahnung - ich kenne mich mit Kant nicht aus. Das obige entspringt rein der Logik und den Erfahrungswerten.

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Handlungen sind Handlungen ob sie jetzt durch einen Trieb ausgelöst werden, der so stark ist, dass es nicht willentlich unterdrückt werden kann, oder durch eine Willensentscheidung selbst, ist nach meiner Auffassung unbeachtlich.

Wobei man eine Brücke schlagen kann... In Deutschland ist aus historischen Gründen eine Ausbruch aus dem Gefängnis kein Tatbestand. Denn schon Ende der 1800er war man der Meinung, dass der Drang nach Freiheit ein natürlicher Drang ist, dem man auf Dauer nicht widerstehen kann. Einem Drang nachzugeben der völlig natürlich ist, darf daher nicht unter Strafe stehen.