Sanktion bei Nichtbefolgen von Handlungsanweisung; Kant?
Hallo!
Worin besteht bei Nichtbefolgen einer Handlungsanweisung, die als kategorisch bezeichnet wird, die Sanktion?
Freue mich auf Antworten!
3 Antworten
Mit Kants Ethik habe ich mich nicht sehr intensiv beschäftigt. Aber bei einem Vortrag darüber störte mich, dass da nirgends von Sanktionen oder von einer richterlichen oder polizeilichen Instanz die Rede war. Ich stellte also genau diese Frage, wie Ethik ohne solche durchgesetzt werden könne. Der Vortragende meinte, dazu habe sich Kant nicht geäussert.
Meiner Ansicht nach ist dies ein schwerer Mangel in Kants Ethik.
Der Kategorische Imperativ ist keine verpflichtende Handlungsanweisung in diesem Sinne, sondern eine ethische Richtlinie. Daher gibt es auch keine Konsequenzandrohung bei einem Verstoß dagegen.
Internetverbot 14Tage!!
Das würden auch Kant, Hegel und Feuerbach kategorisch raten,
wenn es das damals schon gegeben hätten.
LOL!
Hansi
Hallo,
kommt immer auf die innere Wertanalyse, und vom sozialen Umfeld Aufgezwungen, an.
Aber aufgrund der Fragestellung ging ich mal von Vorsätzlichkeit gegen die eigenen Werte aus.
Hansi
Verständlich hah!