Widerspruchsfrei denken und wollen (Kant)?
Ich habe eine Frage zu Kants kategorischem Imperativ bzw dem Testverfahren, ob eine Handlung moralisch ist.
Im letzten Schritt muss man ja prüfen, ob das Gesetz widerspruchsfrei denkbar und zu wollen ist - bei letzterem weiß ich nicht, wie das funktioniert. Kann mir das jemand erklären?
Im Foto habe ich es mit einem Beispiel.
lg Kath
6 Antworten
Ich denke das ist wie folgt gemeint:
Man nimmt an das ganze wäre ein gesetz. Und alle halten sich dranne.
Dann kann man prüfen ob man das überhaupt so haben will.
Nehmen wir was extremes: Du sollst Jemanden töten.
Wenn man sich das als gesetz denken würde. Würde das bedeuten das jemand anderes auch dich töten kann/würde.
Würde man das wollen? Meistens nicht.
So kann man das sich im ersten schritt auch hier denken:
Edit: Die Richtigen Szenarien:
Stell dir vor eine gute freundin würde deinem Freund etwas versprechen.
Dieser Geht fremd und sie weiss es. Aber darf es dir aufgrund des versprechend nicht sagen. (Weil diese versprechen sonst gebrochen wird.) Und wird dir eine Lüge erzählen wenn du sie darauf ansprichst.
Da kann man sich Fragen: Fände man das selbst ok? Denn nach der Maxime hätte die Freundin nichts unrechtes getan.
Dann kann man entsprechend auch nach einem Direkten widersprich schauen.
Du Verspericht deinem Kumpel nicht zu lügen. Nun würde dir diese Maxime aber erlauben zu lügen damit du das versprechen halten kannst nicht gelogen zu haben.
Dies ist ein direkter widerspruch. Denn die Maxime kann hier nicht greifen.
Genauso wenn du Person A verspricht nicht zu lügen. Und Person B was anderes versprichst.
Hier dürftest du lügen um das versprechen mit Person B nicht zu Brechen. Aber eben auch nicht weil du sonst das Versprechen mit person A brechen würdest.
Du Verspericht deinem Kumpel nicht zu lügen. Nun würde dir diese Maxime aber erlauben zu lügen damit du das versprechen halten kannst nicht gelogen zu haben.
Naja aber man soll ja nur lügen, WENN man das Versprechen damit einhalten kann, laut dem Gesetz...
Um ein Versprechen zu halten, musst du nicht lügen. Man sagt einfach nichts. Dann kann ein anderer zwar sich ein Reim daraus machen, aber du lügst nicht und verrätst das Geheimnis des anderen nicht. Ich würde meine Mutter nicht anlügen. Was habe ich davon? Statt eine Woche Hausarrest dann 4 Wochen. Also schweige ich dann.
Hallo KathaHohenfels
Wiederspruchfreies wollen:
Ich will ein neues Auto aber nichts dafür tun
Will ich das Auto denn wirklich wenn ich nichts dafür tun will?
Ein Wiederspruch im Wollen
Ich soll lügen wenn ich deshalb ein Versprechen halten würde.. Doch wenn ich versprochen habe nicht zu lügen.. Widerspricht sich dann mein Wille beim Handeln? Mein Wille ist nicht zu lügen und keine Verbrechen zu brechen bei zwei Versprechen werde ich lügen müssen um ein Verbrechen zu halten - dabei Lüge ich um ein anderes zu brechen... Moralische Konsequenz: denk vorher nach wem du was versprichst
Lg,
Lacrimis
Kants kategorischer Imperativ fordert, nur nach eine Maxime (eine Maxime ist ein subjektiver Grundsatz) zu handeln, von der zugleich gewollt werden kann, ein allgemeines Gesetz zu werden.
Bei der Prüfung wird bei der Maxime einer Handlungsmöglichkeit angesetzt.
Es wird überprüft, ob die Maxime widerspruchslos (sowohl auf das Denken als auch auf das Wollen bezogen) auf bestimmte Weise verallgemeinert werden kann.
Das Vorgehen ist also:
1) Beschreibung einer überlegten Handlungsweise
2) Formulierung der Handlungsweise als allgemeiner Grundsatz (Maxime des Willens)
3) Überprüfung dieses allgemeinen Grundsatzes auf widerspruchsfreie Verallgemeinerbarkeit zu einem Gesetz als einem Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft
Eine Maxime wird als dem kategorischen Imperativ entsprechend und daher moralisch richtig anerkannt, wenn sie in einer Verallgemeinerung sowohl widerspruchsfrei gedacht als auch widerspruchsfrei gewollt werden kann.
Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten (1785. 2. Auflage 1786). Zweiter Abschnitt. Übergang von der populären sittlichen Weltweisheit zur Metaphysik der Sitten. AA IV, 424/BA 57:
„Man muß wollen können, daß eine Maxime unserer Handlung ein allgemeines Gesetz werde: dies ist der Kanon der moralischen Beurteilung derselben überhaupt. Einige Handlungen sind so beschaffen, daß ihre Maxime ohne Widerspruch nicht einmal als allgemeines Naturgesetz gedacht werden kann; weit gefehlt, daß man noch wollen könne, es sollte ein solches werden. Bei andern ist zwar jene innere Unmöglichkeit nicht anzutreffen, aber es ist doch unmöglich, zu wollen, daß ihre Maxime zur Allgemeinheit eines Naturgesetzes erhoben werde, weil ein solcher Wille sich selbst widersprechen würde.“
letzter Schritt des Testverfahrens
Widerspruchsfreie Denkbarkeit wird daran geprüft, ob die Maxime überhaupt widerspruchsfrei als Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft gedacht werden kann. Es geht um logische Möglichkeit oder Unmöglichkeit.
Bei der Möglichkeit, eine Maxime widerspruchsfrei als Bestandteil einer allgemeinen Gesetzgebung der Vernunft zu wollen, wird geprüft, ob der Wille dabei mit sich selbst übereinstimmt oder nicht. Bei der Verneinung ist es unmöglich zu wollen, diese Maxime solle allgemeines Gesetz sein, weil der Wille dabei in einen Widerspruch zu sich selbst geraten würde.
Bei dem gedanklichen Test kann überlegt werden, wie es wäre, wenn alle nach dem Handlungsgrundsatz handeln (Allgemeinheit eines Gesetzes). Bei der Handlungsweise haben Menschen Zwecke (Handlungsziele). Es kann überlegt werden, ob die Zwecke bei einem solchen Gesetz für das Zusammenleben der Menschen in sich stimmig sind und die Folgen eines solchen Gesetzes tatsächlich gewollt werden oder nicht. Stimmt das Wollen dabei mit sich überein oder nicht?
Beispiel
Bei dem Beispiel ist das Lügen nach Kants Auffassung eine Pflichtverletzung. Das Geben eines Versprechens mit dem Wissen, es nicht einhalten zu können oder nicht einmal eine Absicht zu seiner Einhaltung zu haben, würde auch gegen den kategorischen Imperativ verstoßen.
Die Maxime und das Gesetz wären besser etwas allgemeiner zu formulieren, z. B. „andere „Menschen“ statt „deine Mutter“.
Bei der praktischen Durchführung wäre zu überlegen, ob das nicht weiter erläuterte Versprechen erfordert zu lügen oder ob auch ausreichen würde, nichts zu sagen (über etwas zu schweigen).
In dem Beispiel kann die Maxime nicht widerspruchsfrei gewollt werden.
Begründung: Ein Versprechen ist eine verbindliche Zusage. Eine Grundlage ist dabei die Ehrlichkeit der Zusage. Es geht darum, sich auf einen anderen Menschen verlassen zu können. Versprechen beruhen auf Vertrauen. Inhalt eines Versprechens soll nach der Maxime Anlügen sein. Lügen sind aber das Gegenteil von Ehrlichkeit. Wer sich auf Zusagen verlassen und auf Vertrauen bauen möchte, kann nicht ein Gesetz wollen, nach dem allgemein und damit auch gegenüber der eigenen Person gelogen wird, wenn das Anlügen irgendjemandem versprochen worden ist, und auf Aussagen daher gar nicht vertraut werden kann. Das Vertrauen würde allgemein untergraben. Keine Aussage könnte als fest verbindlich gelten, also auch keine Zusage. Die Zwecke (Handlungsziele) stimmen nicht überein. Der Wille geriete in einen Widerspruch zu sich selbst.
Das macht keinen Sinn, Moral gibt es nicht sondern ist eine gesellschaftliche Erfindung des Menschen. Desweiteren kommt es auf das Versprechen an und in welcher Absicht gelogen wird und ob es andere Personen schädigt oder schützt.