Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?


14.12.2024, 20:59

Bitte steinigt mich jetzt nicht. Ich habe nochmal nachgeschaut, was das für ein Vertrag ist.

Es ist ein Vermittlungsvertrag (kein Kaufvertrag nach Paragraph 433 BGB), so die Überschrift über diesen Vertrag.

7 Antworten

Hallo Du,

Ist es, in Deinen Augen, artgerecht dem Hund gegenüber, wenn ich ihn aus beruflichen Gründen so lange allein lassen muss.

"Müssen" musst du gar nichts! Du kannst dir einen Job suchen bei dem du ausreichend Zeit für deinen Hund hast und ihn artgerecht betreuen kannst.

DU bist also für deine Lebensumstände und die des Hundes verantwortlich, niemand sonst.

Sage den Job ab, oder kürze deine Arbeitszeit, engagiere täglich einen Hundesitter und aktiviere Freunde, Bekannte und Familie, damit der Hund nicht so lange alleine sein muss.

Kannst du das alles nicht gewährleisten, oder bist nicht bereit deine Lebenssituation bestmöglich anzupassen, dann gib den Hund in Hände, die das können und wollen.

Deinem Hund alles erdenklich Gute.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt - Tierschutz/Pflegestelle Katze

October2011  14.12.2024, 21:01

Der Fragesteller möchte ja den Hund abgeben, wird aber durch den TSV daran gehindert.

Es gibt tatsächlich Menschen, die arbeiten müssen und eben nicht so reich geboren wurden, das sie ohne Arbeit leben können.

Worpswede 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:24
@October2011

Genau so sieht es aus. Durch den Verlust meines Mannes muss ich mein Geld selbst verdienen.

October2011  15.12.2024, 11:25
@Worpswede

Das tut mir sehr leid für dich, fühle dich gedrückt.

Ich drücke dir die Daumen, das du eine gute Lösung für den Hund findest.

Tierschutzvereine haben sehr häufig massive Schrwierigkeiten, weil es viele schutzbedürftige Tiere gibt, wenig Mittel und noch weniger Pflegestellen - und nein, er ist zur Rücknahme nicht verpflichtet.


Worpswede 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:47

Ich zitiere aus dem Schutzvertrag des TSV:

"Der Tierschutzverein ... bleibt Eigentümer des Tieres im Sinne des Paragraphen 903 BGB. Der Halter, welcher das Tier in seinen Hausstand aufnimmt, wird Besitzer gemäß Paragraph 854 BGB. Eine nicht oder nur kurzfristige Weitergabe des Tieres (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen), eine Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und wird nur mit vorheriger Erlaubnis durch den ..... gestattet. ... kann oder will der Empfänger das Tier ... nicht mehr halten, so verpflichtet er sich hiermit den .... zu informieren, damit dieser die Halterschaft wieder übernimmt ."

Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 19:17

Was kann man dann machen? Ich möchte den HUnd ungern in ein Tierheim abgeben, weil er stressanfällig ist.

guitschee  14.12.2024, 19:19
@Worpswede

Tierheime sind ebenso chronisch überfüllt und schlecht finanziert, die werden ihn nicht nehmen.

Ich kann leider nicht sagen, was du da machen kannst.

Bekannte, Freunde, Familie hast du nämlich ich an gefragt, ob jemand ihn nehmen kann?

Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 19:24
@guitschee

Ja, gefragt habe ich, aber genau hier mache ich mich, laut Schutzvertrag strafbar, wenn ich den Hund an dritte weiter gebe. Da sich der TSV dieses Recht vorbehält, Eigentümer zu sein, muss er sich, meiner Meinung nach, darum kümmern.

Ins Tierheim geben möchte ich den Hund nicht. Das kommt für mich gar nicht in Frage

Nur wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes bleibt.

Das ist grundsätzlich nur bei Organisationen, die Blindenhunde oder andere Assistenzhunde vermitteln, gegeben.

Solche Verträge schliessen Tierschutzorganisationen nicht ab, da sie die finanziellen Bedingungen daraus gar nicht tragen können.

Tierschutzvereine schliessen ganz simple Kaufverträge mit Klauseln die für Hundekäufer ungültig sind ab. Dass man den Hund nicht verkaufen darf zum Beispiel.

Man kann Tiere auch nicht adoptieren, nur kaufen.


Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 20:49

Dann müsste demnach der Tierschutzvertrag nicht rechtens sein, wenn der TSV die Eigentümerschaft behält, oder verstehe ich das falsch?

Goodnight  14.12.2024, 20:53
@Worpswede

Wenn er dir das schriftlich gegeben hat, muss er den Hund auch zurück nehmen. Du könntest gar nicht über den Hund bestimmen. Weder über Tierarzt Behandlungen noch über einen Verkauf. Dann kämen aber auch Kosten auf den Eigentümer.

October2011  14.12.2024, 21:17
@Worpswede

Der Vertrag ist vermutlich nicht rechtens.

Nur - das wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen.

Auf dem Papier ist der TSV der Eigentümer des Hundes. Und damit darfst du den Hund nicht verkaufen.

Diese Reglung benachteiligt dich aber einseitig zu sehr, weswegen es Gericht vermutlich entscheiden würde, das du der Eigentümer bist.

Letztendich kommt es darauf an, ob du überhaupt einen Käufer findest, und ob der TSV dich wirklich verklagt, solltest du den Hund verkaufen.

Worpswede 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 11:38
@Goodnight

Natürlich bin ich für den Gesundheitszustandes des Hundes verantwortlich. Die Behandlungskosten nehme ich dann gerne in Kauf, wenn das Tier krank ist oder, wenn Impfungen anstehen.

Goodnight  15.12.2024, 11:43
@Worpswede

Wenn der Hund tatsächlich Eigentum des Verkäufers wäre, müsstest du die Kosten dafür nicht tragen. Wäre dann ja nicht dein Hund, er wäre ja nur in deiner Obhut..

Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 21:00

Siehe meine Ergänzung.

Der Tierschutz ist völlig überlastet und ist froh um jeden Hund, der ein Zuhause gefunden hat..bei uns hier ist es aber so, das der Tierschutz das Tier wieder zurücknimmt, bevor es nicht gewährleistet ist, das das Tier anständig versorgt ist

Ich habe jetzt Hund Nr 5 vom Tierschutz und ICH habe allen meinen Hunden das Versprechen gegeben, das sie bis zum letzten Atemzug bei mir bleiben. EGAL was passiert.Konnte es immer einhalten.

Wenn ich arbeite, wird mein Hund von einer Hundebetreuung abgeholt wieder gebracht.Natürlich kostet das Geld, aber mir ist es wichtig, das der Hund seine sozialen Kontakte pflegen kann und bestens versorgt ist.

Wenn ihr das Tier gerne behalten möchtet, würde ich versuchen, eine interne Lösung finden, Family oder Freunde, die helfen würden, die Zeit zu überbrücken , als Gassigeh-Service oder auch Tageweise Hundebetreuung usw

Ansonsten einen guten Platz für das Tier suchen, eventuell weiss Jemand im Bekanntenkreis da weiter???

Woher ich das weiß:Hobby

Worpswede 
Beitragsersteller
 15.12.2024, 12:00

Jetzt muss ich mal einen Kommentar abgeben, der vermutlich für einigen Ärger in meine Richtung sorgen könnte.

Bei diesem Tierschutzverein handelt es sich um einen Auslandstierschutzverein. In den letzten Wochen seit Kontaktaufnahme zu diesem Verein, haben sie, auch in der vergangenen Nacht, wieder Hunde eingeführt für die sie ein neues Zuhause erst suchen und noch nicht haben.

Woher ich das weiß? Der Verein postet fleißig bei Facebook und Instagram

Soviel zur Überlastung des Tierschutzvereins, zumindest von diesem, von dem ich meinen Hund habe.

Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?

Nein.

Ein Eigentumsvorbehalt verpflichtet nicht zur Ausübung dieses Rechts.

Es ist mir nicht klar, wieso der Tierschutzverein für eure geänderte Lebensumstände herhalten soll. Im Stich gelassen kann man sich nur dann realistisch fühlen, wenn man irgendwelche Ansprüche an die Gegenseite hätte. Du entnimmst dem Schutzvertrag ja auch keine Klausel, aus welcher hervorgeht, dass das Tier zurückgebracht werden könnte.


Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 19:15

Im Vertrag steht, dass wir unsere Lebensumstände, wenn sie sich ändern, unverzüglich mitzuteilen haben.
Ist es, in Deinen Augen, artgerecht dem Hund gegenüber, wenn ich ihn aus beruflichen Gründen so lange allein lassen muss. Mein Partner und ich können ihn nicht mit zur Arbeit nehmen. Wozu gibt es dann einen Schutzvertrag?

William1307  14.12.2024, 19:23
@Worpswede

Ein "Schutzvertrag" ist meist nicht das Papier wert auf dem er steht. Die Vereine wollen sich damit absichern - manche holen die TIere tatsächlich zurück wenn sie feststellen dass sie z.B. misshandelt oder nicht richtig gehalten werden.

In Eurem Fall ist der Verein nicht verpflichtet das Tier zurückzunehmen. Das steht da ja nicht. Sondern nur dass sie informiert werden wollen.

Ich würde den Vertrag mal einem Anwalt zeigen. Wenn der nicht rechtssicher ist, kannst Du den Hund ohne Probleme weiter vermitteln. Ich würde den Verein gar nicht mehr kontaktieren sondern eine Lösung für den Hund suchen.

Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 19:27
@William1307

Wir wollen nach Weihnachten mit dem Vertrag zu einem Anwalt gehen.
Den Verein zu kontaktieren lohnt sich für uns eh nicht.

Tolltrolli  14.12.2024, 19:45
@Worpswede

Ihr könntet einen Gassigehservice organisieren

Hundesitter gibt es in jeder Stadt und auch bei uns auf dem Land

Aber, das kostet Geld

Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 20:40
@Tolltrolli

Es ist nicht so, dass wir nichts unternehmen oder unternommen haben. Wir haben auch schon Aushänge in Läden an den Pinnwänden gemacht. Es ist tatsächlich schwierig, jemanden zu finden.

Goodnight  14.12.2024, 20:44
@Worpswede

Solche Sätze sind ungültig, da rechtswidrig, es sich in Wirklichkeit ganz normale Kaufverträge handelt, mit allen Rechten und Pflichten.

Schutzvertrag ist ein heuchlerisches Verkaufsgeplänkel, mit Schutz des Tieres hat das gar nichts zu tun.

Schutzvertrag war es einmal, weil man geglaubt hat, dass Tierheimhunde von Interessenten mit Gewinnabsicht an Pharmaunternehmen für Tierversuche verkauft würden.

Solche Hunde sind aber für Tierversuche gar nicht geeignet.

Worpswede 
Beitragsersteller
 14.12.2024, 20:47
@Goodnight

Das ist ein guter Hinweis, mit dem Tierschutzvertrag.

Wir werden uns da beraten lassen müssen.