Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?
Vor über 4 Jahren haben wir eine wirklich superliebe Hündin (heute 7 Jahre alt) aus einem Tierschutzverein, der mit einem ausländischen Tierheim kooperiert, adoptiert.
Wir haben dem Tierschutzverein Ende Oktober, später mehrfach telefonisch und vor 1 Woche per Mail mitgeteilt, dass sich ab Oktober unsere Lebenssituation ändern wird und der Hund in der Woche mehr als 40 Stunden allein sein wird. Da unser Hund eifersüchtig und futterneidisch ist, kann er nur allein gehalten werden. Aus diesem Grunde erschwert sich, laut des Tierschutzvereins, die Vermittlung an eine Endstelle bzw. einen Einzelpflegeplatz für das Tier.
Und wurde am Telefon dann gesagt, dass wir am Wochenende soviel Zeit wie möglich mit dem Hund verbringen sollen. Das Ersetzt aber nicht die Zeit, in der der Hund den ganzen Tag allein ist.
Laut §§ 1 und 2 des Tierschutzgesetztes bin ich als Hundehalter (lt. § 833 BGB und Besitzer des Hundes lt. § 854 BGB) dazu verpflichtet, den Hund artgerecht zu halten. Dem komme ich nicht nach, wenn ich bzw. wir den Hund unter der Woche mehr als 40 Stunden allein lassen. Das Tier leidet und zieht sich zurück. Das weiß der Tierschutzverein.
Laut § 903 BGB ist der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes und behält sich demnach ein Eigentumsrecht vor. Es ist mir vertraglich untersagt, den Hund an Dritte (auch Freunde, Verwandte und Bekannte) weiterzugeben, auch nicht kurzfristig.
Hier im ländlichen Bereich ist es schwierig, sowohl eine Hundetagesstätte, als auch einen Hundesitter zu finden.
Heute bekam ich per Mail zur Antwort:
Zitat:
"... Kontaktaufnahme des Vereins bei Veränderung Ihres Lebensumfeldes, Ihres Alltags oder privaten Angelegenheiten stellt nur sicher, dass wir als Verein in Kenntnis über diese Veränderungen sind. Weiterhin möchten wir Ihnen Hilfestellung bei Lösung der individeuellen Problemen geben. Eine "Rücknahmegarantie" ist dies sicherlich keinesfalls. … "
Auch haben wir dem Verein mitgeteilt, dass im Januar eine mehrwöchige Reha ansteht. Uns wurde per Mail geraten, dass wir uns so bald wie möglich mit einer Hundepension in Verbindung setzen sollen, falls wir keine Betreuung für unseren Hund finden sollten. Die Kosten pro Tag für einen Hund sind nicht gerade niedrig.
Wir haben den Eindruck, dass sich der Tierschutzverein Zeit lässt und wir fühlen uns im Stich gelassen.
Hat jemand eine solche ähnliche Erfahrung gemacht?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen
Grüße, Worpswede
Bitte steinigt mich jetzt nicht. Ich habe nochmal nachgeschaut, was das für ein Vertrag ist.
Es ist ein Vermittlungsvertrag (kein Kaufvertrag nach Paragraph 433 BGB), so die Überschrift über diesen Vertrag.
7 Antworten
Hallo Du,
Ist es, in Deinen Augen, artgerecht dem Hund gegenüber, wenn ich ihn aus beruflichen Gründen so lange allein lassen muss.
"Müssen" musst du gar nichts! Du kannst dir einen Job suchen bei dem du ausreichend Zeit für deinen Hund hast und ihn artgerecht betreuen kannst.
DU bist also für deine Lebensumstände und die des Hundes verantwortlich, niemand sonst.
Sage den Job ab, oder kürze deine Arbeitszeit, engagiere täglich einen Hundesitter und aktiviere Freunde, Bekannte und Familie, damit der Hund nicht so lange alleine sein muss.
Kannst du das alles nicht gewährleisten, oder bist nicht bereit deine Lebenssituation bestmöglich anzupassen, dann gib den Hund in Hände, die das können und wollen.
Deinem Hund alles erdenklich Gute.
beste Grüße 🙋♀️ +😺 +😺
Genau so sieht es aus. Durch den Verlust meines Mannes muss ich mein Geld selbst verdienen.
Das tut mir sehr leid für dich, fühle dich gedrückt.
Ich drücke dir die Daumen, das du eine gute Lösung für den Hund findest.
Tierschutzvereine haben sehr häufig massive Schrwierigkeiten, weil es viele schutzbedürftige Tiere gibt, wenig Mittel und noch weniger Pflegestellen - und nein, er ist zur Rücknahme nicht verpflichtet.
Ich zitiere aus dem Schutzvertrag des TSV:
"Der Tierschutzverein ... bleibt Eigentümer des Tieres im Sinne des Paragraphen 903 BGB. Der Halter, welcher das Tier in seinen Hausstand aufnimmt, wird Besitzer gemäß Paragraph 854 BGB. Eine nicht oder nur kurzfristige Weitergabe des Tieres (auch an Verwandte, Bekannte, andere Tierschutzorganisationen), eine Veräußerung oder Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt und wird nur mit vorheriger Erlaubnis durch den ..... gestattet. ... kann oder will der Empfänger das Tier ... nicht mehr halten, so verpflichtet er sich hiermit den .... zu informieren, damit dieser die Halterschaft wieder übernimmt ."
Was kann man dann machen? Ich möchte den HUnd ungern in ein Tierheim abgeben, weil er stressanfällig ist.
Tierheime sind ebenso chronisch überfüllt und schlecht finanziert, die werden ihn nicht nehmen.
Ich kann leider nicht sagen, was du da machen kannst.
Bekannte, Freunde, Familie hast du nämlich ich an gefragt, ob jemand ihn nehmen kann?
Ja, gefragt habe ich, aber genau hier mache ich mich, laut Schutzvertrag strafbar, wenn ich den Hund an dritte weiter gebe. Da sich der TSV dieses Recht vorbehält, Eigentümer zu sein, muss er sich, meiner Meinung nach, darum kümmern.
Ins Tierheim geben möchte ich den Hund nicht. Das kommt für mich gar nicht in Frage
Nur wenn im Vertrag ausdrücklich steht, dass der Tierschutzverein Eigentümer des Hundes bleibt.
Das ist grundsätzlich nur bei Organisationen, die Blindenhunde oder andere Assistenzhunde vermitteln, gegeben.
Solche Verträge schliessen Tierschutzorganisationen nicht ab, da sie die finanziellen Bedingungen daraus gar nicht tragen können.
Tierschutzvereine schliessen ganz simple Kaufverträge mit Klauseln die für Hundekäufer ungültig sind ab. Dass man den Hund nicht verkaufen darf zum Beispiel.
Man kann Tiere auch nicht adoptieren, nur kaufen.
Dann müsste demnach der Tierschutzvertrag nicht rechtens sein, wenn der TSV die Eigentümerschaft behält, oder verstehe ich das falsch?
Wenn er dir das schriftlich gegeben hat, muss er den Hund auch zurück nehmen. Du könntest gar nicht über den Hund bestimmen. Weder über Tierarzt Behandlungen noch über einen Verkauf. Dann kämen aber auch Kosten auf den Eigentümer.
Der Vertrag ist vermutlich nicht rechtens.
Nur - das wird letztendlich ein Gericht entscheiden müssen.
Auf dem Papier ist der TSV der Eigentümer des Hundes. Und damit darfst du den Hund nicht verkaufen.
Diese Reglung benachteiligt dich aber einseitig zu sehr, weswegen es Gericht vermutlich entscheiden würde, das du der Eigentümer bist.
Letztendich kommt es darauf an, ob du überhaupt einen Käufer findest, und ob der TSV dich wirklich verklagt, solltest du den Hund verkaufen.
Natürlich bin ich für den Gesundheitszustandes des Hundes verantwortlich. Die Behandlungskosten nehme ich dann gerne in Kauf, wenn das Tier krank ist oder, wenn Impfungen anstehen.
Wenn der Hund tatsächlich Eigentum des Verkäufers wäre, müsstest du die Kosten dafür nicht tragen. Wäre dann ja nicht dein Hund, er wäre ja nur in deiner Obhut..
Der Tierschutz ist völlig überlastet und ist froh um jeden Hund, der ein Zuhause gefunden hat..bei uns hier ist es aber so, das der Tierschutz das Tier wieder zurücknimmt, bevor es nicht gewährleistet ist, das das Tier anständig versorgt ist
Ich habe jetzt Hund Nr 5 vom Tierschutz und ICH habe allen meinen Hunden das Versprechen gegeben, das sie bis zum letzten Atemzug bei mir bleiben. EGAL was passiert.Konnte es immer einhalten.
Wenn ich arbeite, wird mein Hund von einer Hundebetreuung abgeholt wieder gebracht.Natürlich kostet das Geld, aber mir ist es wichtig, das der Hund seine sozialen Kontakte pflegen kann und bestens versorgt ist.
Wenn ihr das Tier gerne behalten möchtet, würde ich versuchen, eine interne Lösung finden, Family oder Freunde, die helfen würden, die Zeit zu überbrücken , als Gassigeh-Service oder auch Tageweise Hundebetreuung usw
Ansonsten einen guten Platz für das Tier suchen, eventuell weiss Jemand im Bekanntenkreis da weiter???
Jetzt muss ich mal einen Kommentar abgeben, der vermutlich für einigen Ärger in meine Richtung sorgen könnte.
Bei diesem Tierschutzverein handelt es sich um einen Auslandstierschutzverein. In den letzten Wochen seit Kontaktaufnahme zu diesem Verein, haben sie, auch in der vergangenen Nacht, wieder Hunde eingeführt für die sie ein neues Zuhause erst suchen und noch nicht haben.
Woher ich das weiß? Der Verein postet fleißig bei Facebook und Instagram
Soviel zur Überlastung des Tierschutzvereins, zumindest von diesem, von dem ich meinen Hund habe.
Ist ein Tierschutzverein verpflichtet, vermittelte Tiere zurück zurück zu nehmen?
Nein.
Ein Eigentumsvorbehalt verpflichtet nicht zur Ausübung dieses Rechts.
Es ist mir nicht klar, wieso der Tierschutzverein für eure geänderte Lebensumstände herhalten soll. Im Stich gelassen kann man sich nur dann realistisch fühlen, wenn man irgendwelche Ansprüche an die Gegenseite hätte. Du entnimmst dem Schutzvertrag ja auch keine Klausel, aus welcher hervorgeht, dass das Tier zurückgebracht werden könnte.
Im Vertrag steht, dass wir unsere Lebensumstände, wenn sie sich ändern, unverzüglich mitzuteilen haben.
Ist es, in Deinen Augen, artgerecht dem Hund gegenüber, wenn ich ihn aus beruflichen Gründen so lange allein lassen muss. Mein Partner und ich können ihn nicht mit zur Arbeit nehmen. Wozu gibt es dann einen Schutzvertrag?
Ein "Schutzvertrag" ist meist nicht das Papier wert auf dem er steht. Die Vereine wollen sich damit absichern - manche holen die TIere tatsächlich zurück wenn sie feststellen dass sie z.B. misshandelt oder nicht richtig gehalten werden.
In Eurem Fall ist der Verein nicht verpflichtet das Tier zurückzunehmen. Das steht da ja nicht. Sondern nur dass sie informiert werden wollen.
Ich würde den Vertrag mal einem Anwalt zeigen. Wenn der nicht rechtssicher ist, kannst Du den Hund ohne Probleme weiter vermitteln. Ich würde den Verein gar nicht mehr kontaktieren sondern eine Lösung für den Hund suchen.
Wir wollen nach Weihnachten mit dem Vertrag zu einem Anwalt gehen.
Den Verein zu kontaktieren lohnt sich für uns eh nicht.
Ihr könntet einen Gassigehservice organisieren
Hundesitter gibt es in jeder Stadt und auch bei uns auf dem Land
Aber, das kostet Geld
Es ist nicht so, dass wir nichts unternehmen oder unternommen haben. Wir haben auch schon Aushänge in Läden an den Pinnwänden gemacht. Es ist tatsächlich schwierig, jemanden zu finden.
Solche Sätze sind ungültig, da rechtswidrig, es sich in Wirklichkeit ganz normale Kaufverträge handelt, mit allen Rechten und Pflichten.
Schutzvertrag ist ein heuchlerisches Verkaufsgeplänkel, mit Schutz des Tieres hat das gar nichts zu tun.
Schutzvertrag war es einmal, weil man geglaubt hat, dass Tierheimhunde von Interessenten mit Gewinnabsicht an Pharmaunternehmen für Tierversuche verkauft würden.
Solche Hunde sind aber für Tierversuche gar nicht geeignet.
Das ist ein guter Hinweis, mit dem Tierschutzvertrag.
Wir werden uns da beraten lassen müssen.
Der Fragesteller möchte ja den Hund abgeben, wird aber durch den TSV daran gehindert.
Es gibt tatsächlich Menschen, die arbeiten müssen und eben nicht so reich geboren wurden, das sie ohne Arbeit leben können.