Tierschutz-Adoptionsverträge?

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Theoretisch muss der Tierschutzverein sich dann auch an manchen Kosten beteiligen, zum Beispiel Haftpflichtversicherung. In der Realität tun sie das nicht.

In vielen solchen Verträgen stehen Sachen drinnen, die rechtlich ungültig sind. Nur wissen das die meisten Tierhalter nicht und halten sich dementsprechend an alles. Wir sind in der Uni mal mit einem Rotstift über die verschiedensten Verträge drüber gegangen. Sehr viel bleibt meistens nicht mehr übrig. Meistens ist man rechtlich dann doch der Besitzer des Tieres, weil alle anderen Klausel meist ungültig sind.

Was man aber ganz klar dazu sagen kann: selbst wenn der Verein der Besitzer bleibt, wird man zum Tierhalter. Als Tierhalter hat man eigentlich überraschend viele Freiheiten (und natürlich jede Menge Pflichten), die auch so ein Vertrag nicht aufheben kann.

Ich persönlich halte von solchen Verträgen nicht viel. Sie schützen die Tiere nicht wirklich, da sie zum einen rechtlich nicht unbedingt gültig sind und zum anderen meistens nicht kontrolliert wird, ob man sich daran hält.

Persönlich denke ich, dass eine befristete Pflegevereinbarung mehr Sinn macht. Man kann diese Vereinbarung für eine Zeit als Probe treffen. Wenn die "Probezeit" vorbei ist und es nichts zu beanstanden gibt, sollte man auch soviel Vertrauen haben, um die Tiere ganz zu übergeben. Leider wird das so aber nicht oft gemacht, da man in dieser Zeit den neuen Besitzer "betreuen" muss. Man muss mit ihm in Kontakt bleiben, kontrollieren wie es läuft,... Personell ist es da leichter, Schutzverträge zu machen.

Man kann auch in Kaufverträgen relativ viele Abmachungen haben, die rechtlich gültig sind. Zum Beispiel kann man Verwendungszwecke ausschließen.

Ich würde mir selber niemals ein Tier mit so einem Vertrag holen. Wenn ich alle Pflichten und die ganze Verantwortung habe, möchte ich auch alle Rechte haben. Für eine Übergangsphase wäre es für mich okay, aber nicht dauerhaft.

Nicht alle Verträge halten aber einer rechtlichen Überprüfung stand. Sehr häufig ist dies nicht der Fall.

Auf jeden Fall gehört dazu, dass sich der Verein, der ja das Eigentum an dem Tier behalten will, sich auch an den entstehenden Kosten, zumindest zum Teil, beteiligt. Also muss z.B. noch die Versicherung des Hundes (also die Hundehalterhaftpflichtversicherung) über den Verein laufen, oder es müssen Absprachen getroffen, werden, dass der Verein sich an erforderlichen OPs etc. beteiligt oder oder oder ....

Ansonsten wäre dies eine unzulässige Benachteiligung des Adoptierenden - dazu hat es schon jede Menge Urteile gegeben.


NoLies  14.03.2021, 17:40

Mal wieder auf den Punkt gebracht. Danke!

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Trullalla56  21.03.2021, 19:29
@NoLies

das kenne ich nicht, ich habe mal ein Meeri geholt und mußte einen kleinen Obulus leisten und dann war es meins

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NoLies  21.03.2021, 23:16
@Trullalla56

Meerschweinchen und Nager fallen in eine andere Kategorie als Hunde und Katzen. Für die ersteren gibt es eher nie Schutzverträge.

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Ich finde die gut. Ich denke, dass sie das ein oder andere Tierleid bestimmt verhindern.

Gerade Tierheimtiere werden oft zu Wanderpokalen. Der Grund: Zukünftige Besitzer loben ihre Erfahrungen und Umgangskünste in den Himmel, das wird nicht erkannt und ein schwieriges Tier wird vermittelt, mit diesem kommen sie nicht klar und die Armen werden an weitere Unfähige gegeben, oder als „krank“ abgestuft und eingeschläfert.

Mit diesen Verträgen können Leute, die das machen herausgefiltert und scheinen oftmals im System (weiß nicht, ob ws das überall gibt) der Tierschutzvereine als unfähige Halter auf.

Und denen, die eh ordentlich mit dem Tier umgehen, brauchen sich vor solchen Verträgen nicht zu fürchten.


NoLies  14.03.2021, 17:39

Wenn man keine Ahnung hat, einfach nicht antworten.

Ich finde die gut. Ich denke, dass sie das ein oder andere Tierleid bestimmt verhindern.

Tun sie nicht. Da sie garnicht Rechtskonform sind. Tiere gelten vor Gesetz als Sache (hier aber bitte zwischen den verschiedenen Gesetzesarten unterscheiden) somit sind solche Absätze in den Verträgen nichtig. Da der neue Besitzer nun eben Eigentümer von dem Tier ist kann er damit machen was er will (sofern es nicht gegen das Tierschutzgesetz verstösst). Ähnliches Beispiel: ein Autohändler könnte dir zb. auch ein Auto verkaufen und in den Vertrag schreiben, dass du das Auto nur Sonntags fahren darfst. Da es aber nun dein Eigentum ist, kannst du natürlich jeden Tag mit dem Auto fahren. Der Autohändler hätte vor Gericht keine Chance.

oder als „krank“ abgestuft und eingeschläfert.

Das macht kein Tierarzt, da er sich damit Strafbar machen würde. Gesunde Tiere einzuschläfern ist in DE verboten.

Und denen, die eh ordentlich mit dem Tier umgehen, brauchen sich vor solchen Verträgen nicht zu fürchten.

Ich kenne genug, die ordentlich mit ihren Tieren umgehen und diese Verträge trotzdem absolut verabscheuen. Da sie wie gesagt einfach nicht rechtskräftig sind. Sie bringen nichts, ausser evtl Ärger, aber kommt es wirklich vors Gericht bekommt der neue Eigentümer recht. Da man eben nicht zb. einen Umzug an die Organisation melden muss wie es im Vertrag steht. Der Hund gehört dem neuen Eigentümer, ende. Da kann der Tierschutzverein nichts dran machen, und auch den Hund nicht wieder wegnehmen.

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Bellla13  14.03.2021, 17:47
@NoLies

Klar, selbst habe ich weder so einen Vertrag gemacht, noch abgeschlossen. Jedoch bin ich ehrenamtlich Mitglied eines Vereines, der das auch so handhabt. Probleme hatte es, soweit ich weiß, dreimal gegeben. Die Tiere kamen ins Tierheim zurück, die Halter vermerkt. Zum Gericht kamen diese Fälle nicht - aber sie hatten eben abgeschreckt. Und zu den Tierärzten - ich kenne genug Tiere, die ums Leben kamen, wiiel sie einfach nicht mehr erwünscht waren. Gegen hübsche Sümmchen machen auch gewisse Tierärzte bestimmte Dinge.

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NoLies  14.03.2021, 20:05
@Bellla13

Schlimm genug, den Tieren die Chance geraubt um in ein richtiges Zuhause zu kommen. Nur weil der Besitzer "Regeln" gebrochen hat durch Umzug oder weil ein Staubkorn zuviel rumlag. Ich bin selbst im Tierschutz und leider sind viele der "Kollegen" maßlos am übertreiben.

Und das mit den Tierärzten - wenn du sowas weisst machst du dich der Mitwissenschaft schuldig, welches ebenso strafbar ist. Und wenn du es einfach so sagst, dann ist das Rufmord - tatbestand Üble Nachrede/Verleumdung.

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Bellla13  14.03.2021, 22:03
@NoLies

Sachen wie Umzug und Co. kann man sich alles aussprechen. Und wer Tuerärzte wie diese nicht anzeigt, dem fehlt so einiges, insbeosndere Intelligenz und Mitgefühl.

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NoLies  15.03.2021, 10:23
@Bellla13

Ich merke, du bist wirklich nicht aktiv im Tierschutz. Informiere dich wirklich mal was manche Organisationen so abliefern.

Und wer Tuerärzte wie diese nicht anzeigt, dem fehlt so einiges, insbeosndere Intelligenz und Mitgefühl.

Lies meinen vorherigen Kommentar nochmals richtig. Ich sage ja eben, wenn man sowas weiss und nicht zur Anzeige bringt macht man sich Schludig - strafbestand Mitwissenschaft.

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Die einzige Klausel die Sinn macht und zumindest meines Wissens nach rechtskonform ist wäre das Vorkaufsrecht zu Gunsten des Vereins falls der neue Eigentümer das Tier verkaufen will

ich sage nur eBay Kleinanzeigen usw

Ich glaube nicht, dass diese Vertraege rechtskonform sind, dann nach deutschem Recht ist ein Haustier eine Sache!

Woher ich das weiß:Recherche