Ist dieser Spurwechsel erlaubt?
Hallo,
Ist der folgende Spurwechsel, wie auf den Bildern unten zu sehen ist, im Straßenverkehr erlaubt oder nicht? Die Ampel auf der rechten Spur daneben ist ja Rot.
Ich freue mich auf eure Antworten.
Vielen Dank!
Habe von der Polizei eine Anzeige wegen Rotlicht Verstoß erhalten, weil die rechte Ampel rot war.
3 Antworten
Ja. Der Spurwechsel ist nach der Ampel, die hat damit nichts zu tun. Relativ seltsame Verkehrsführung.
Sehe ich auch so. Habe von der Polizei eine Anzeige wegen Rotlicht Verstoß erhalten, weil die rechte Ampel rot war.
Ich hab mir jetzt die Kreuzung auf maps anhand der auf dem Foto angegebenen Koordinaten angesehen.
Du bist auf der linken Spur mit dem Fahrtrichtungspfeil "geradeaus" gefahren. Nach § 41 Abs. 1 StVO musst Du den Fahrtrichtungspfeil (der sowohl vor als auch hinter der Ampel vorhanden ist) verbindlich befolgen. Er ist nicht nur eine Empfehlung.
Da die Straße auf der Du gefahren bist, sich nach der Ampel in zwei Fahrtrichtungen aufteilt, musstest Du Dich bereits vor der Ampel entscheiden, welche Spur Du nimmst.
Du warst bereits auf der Fahrspur für die Straße (die spätere linke Straßenführung) und durftest daher nicht mehr auf die Fahrspur für die rechte Straßenführung für die "rot" war, wechseln.
Die unterbrochene Linie hebt Deine Verpflichtung, geradeaus zu fahren nicht auf. Die unterbrochene Linie gilt für den Verkehr, der an Deiner Ampel von links kommt, damit sich diese Verkehrsteilnehmer für eine der beiden nach dem Abbiegen folgenden Richtungen entscheiden können.
Der Rotlichtverstoß besteht damit.
Für mich war bzw. ist bei der Straßenführung der verbindliche Richtungspfeil "geradeaus" maßgebend, der wird ja nicht durch die durchbrochene Linie aufgehoben. Die vierspurige Fahrbahn teilt sich im oberen rechten Bildrand in zwei verschiedene Straßen mit jeweils zwei Fahrbahnen. Jedes Fahrzeug muss bereits ab der Ampel auf der Spur bleiben auf der es steht, ein Spurwechsel ist nicht mehr zulässig. Die durchbrochene Linie gilt für die Fahrzeuge die einige Meter hinter der Ampel rechtwinklig von links kommen. Die könnten ja dann nicht abbiegen, wenn die durchgehende Linie sie am abbiegen hindern würde, also ist für diese Fahrzeuge die unterbrochene Linie zwingend erforderlich.
Wer also - wie der Fragesteller - statt der roten Ampel die grüne benützt und die rote dadurch umgeht, dass er hinter der Ampel nach rechts zieht (was er nicht dürfte) hat das Rotlicht missachtet, weil er ja wegen der zwingenden Geraudeausverpflichtung die Fahrspur gewechselt hat.
Wenn so gefahren wird, dann hat die Ampel rechts ja keinen Sinn, weil sie jederzeit über die grüne Ampel umfahren werden kann.
Die Linie ist gestrichelt auf der linken Seite. Von links nach rechts rüber ist erlaubt - von rechts nach links nicht, da durchgezogen.
Was die Ampel damit zu tun hat, habe ich jetzt nicht verstanden.
Habe von der Polizei eine Anzeige wegen Rotlicht Verstoß erhalten, weil die rechte Ampel rot war.
Also hast Du die rechte Ampel überfahren und bist quasi hinter der Ampel gewechselt?
Dann ist der Rotblitzer korrekt. Nur weil Du eine Spur wechselst, kannst Du die Ampel nichtig ignorieren.
Das geht nur bei einer Grünpfeil-Ampel.
Ich verstehe deinen Ansatz, aber auf dem zweiten Bild wie man sieht wie ich den Fahrstreifen Wechsel, ist auf dem Fahrstreifen links neben der durchgezogenen Linie eine gestrichelte Linie. Deswegen habe ich die Spur gewechselt, weil ich gemerkt habe dass ich dort lang muss.
Ja genau. Aber die Ampel hat Vorrang. Du hättest halten müssen, und wenn die Ampel grün wird, dann gucken, dass Du nach rechts rüberziehst.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Sorry, ist schon spät🙈
genauso sehe ich das auch (evtl. hilft das Foto in meiner Antwort zur Klärung)
Die Unterbrochene Linie dient aber eben genau dazu, von Links nach Rechts fahren zu dürfen. Denn Sinn hier einen Rotlichtverstoß zu geben, erschließt sich hier nicht. Deine Erklärung macht es damit nicht einfacher.