Ampel über Rot gefahren weggen Blaulicht?
Hallo. Heute ist folgende Situation passiert. Ich war der erste an der Ampel. Die Ampel hatte Rot und hinter mir kam mit Blaulicht und Sirene die Polizei. Es war an einer schmalen Straße. Bedeutet ich konnte nicht nach rechts und auch nicht nach links fahren. Um Platz zu machen musste man über Rot fahren und in dem Fall über die Kreuzung. Um Platz zu machen bin ich mit Rot über die Kreuzung gefahren, habe Platz gemacht und bin dannach weitergefahren. Da dort ausgerechnet ein Ampelblitzer stand wurde ich in dem Fall geblitzt.
Ich bin halt noch in der Probezeit. Ich habe doch eigentlich alles richtig gemacht oder? Ich wollte euch mal Fragen. Ich will auf Nummer sicher gehen.
7 Antworten
Wenn das "über die Kreuzung fahren" objektiv der einzige zumutbare Weg war, unverzüglich freie Bahn zu schaffen, und du dabei niemanden gefährdet hast, musstest du so handeln. Der Rotlichtverstoß war hier aufgrund einer zwingend vorgehenden gesetzlichen Vorschrift gerechtfertigt.
Wenn du geblitzt wurdest, wurde im Regelfall auch das Einsatzfahrzeug geblitzt. Dann nimmt der Sachbearbeiter in der Bußgeldstelle den Sachverhalt schon von Amts wegen raus. Und wenn nicht, teilst du der Behörde nach Zugang des Anhörungsbogens den Sachverhalt mit. Dann wird das Verfahren eingestellt.
Es gibt schon richtig gute und richtige Antworten hier. Noch einen Zusatz: Rotlicht-Ampeln machen in der Regel zwei Fotos (blitzen zwei mal kurz hintereinander). Dabei wird festgestellt, ob Du weiter gefahren bist. Hast Du nur langsam den Weg freigemacht, wird auch dies schon auf den zwei Fotos zu sehen sein (kaum Positionsveränderung).
Du musstest dem Einsatzfahrzeug Platz machen und dabei notfalls, vorsichtig bei rot über die Kreuzung fahren...
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Polizeiwagen auch auf dem Blitzerfoto zu sehen sein...
Wenn wirklich ein Anhörungsbogen kommt, legst du Einspruch ein und schilderst den Fall - die Einsatzfahrt mit Sonder-/Wegerechten ist dokumentiert und deshalb nachweisbar.
Ja, du hast es richtig gemacht.
Sollte deshalb ein Brief kommen (muss nicht, kann auch sein dass der Sachbearbeiter das Polizeiauto schon auf dem Bild sieht), gibst du auf dem Anhörungsbogen an, dass du dem Polizeiauto Platz gemacht hast und es keine andere Möglichkeit dazu gab.
Du hast alles richtig gemacht. Wenn das Einsatzfahrzeug nur dann vorbei kommt, wenn Du die Kreuzung überfährst, dann darfst Du das auch, wenn rot ist.
Falls Du doch ein Bußgeld bekommen solltest, musst Du Dir einen Anwalt nehmen und der mus dann beantragen, dass die gemachten Bilder vom Blitzer nochmal durchgeschaut werden, um zu beweisen, dass Du wegen der Polizei gefahren bist.