3 Antworten

das ist eine Kostenfrage: zivile Linienverkehrsflugzeuge nehmen kein Passagiere mit, die sich dagegen ernsthaft wehren (das ist vor allem aus Rücksicht gegen die anderen Fluggäste, und die Entscheidung darüber trifft der Pilot) - für die Behörde ist aber ein Linienflug die bei weitem billigste Lösung, falls der Abzuschiebende mitspielt, darum probiert man das.

Man kann auch ganze Flugzeuge chartern, damit kann man dann auch sich widersetzende Leute abschieben, das ist aber VIEL teurer. Kommt aber in Einzelfällen durchaus vor.

IMHO wäre zu überlegen, ob man nicht mit Bussen oder Schiffen beispielsweise nach Syrien abschieben kann. Dauert halt ewig und Du müsstest ja auch Polizisten o.ä. zur Sicherung mitnehmen, und die dürfen im Ausland vielleicht gar nicht agieren.

Rein persönlich, Bild ist genauso populistisch wie bestimmte Parteien und daher kaum eine zuverlässige Quellenangabe, da der wahre Hintergrund so verdreht wird, dass etwas anderes herauskommt.

Allerdings ist deine Frage berechtigt.

Derzeit wird recht viel darüber berichtet. Ich habe in NTV eine Meldung darüber gesehen, dass beispielhaft für Baden Württemberg im Jahr 2023 über 70 Prozent der Abschiebungen nicht stattgefunden haben. Das scheint der übliche Prozentsatz zu sein. Ich gehe davon aus, dass es keine "Statistik, über abzuschiebende Personen, die sich körperlich dagegen wehren" gibt. Das Problem ist, dass die Abschiebung 2 Wochen vorher angedroht wird. Dann sind die Personen dort nicht mehr greifbar, wo sie sich aufhalten müssten. Sie werfen ihre Ausweise weg oder stellen noch in Abschiebehaft Folgeanträge.

Die niedersächsische Landesaufnahmebehörde in Braunschweig teilte auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, das interne Schreiben sei „leider ausgesprochen missverständlich und unpräzise formuliert“. Es sei in dieser Form in der Regel nicht verwendet worden und werde ab sofort nicht mehr genutzt. Dass es so an die Bundespolizei übersandt wurde, sei ein bedauerlicher Einzelfall.

„Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Weisung, grundsätzlich Personen auf freien Fuß zu setzen, die sich gegen ihre Abschiebung wehren“, stellte eine Sprecherin klar. Die Behörde sei auch überhaupt nicht befugt, eine solche Weisung zu erteilen.

Quelle: KStA


FakeProfile2 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 12:45

Das hat bei denen doch System. So ein Missverständnis macht man nicht so!

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schelm1  27.08.2024, 12:47
@FakeProfile2

Vielleicht versetzt man jemanden in denn vorzeitigen Ruhestand!?!

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