Ist der Support haftbar?
Hallo, wir haben für ein Produkt diverse Bauteile bestellt weil wir welche benötigten. Angefragt haben wir vorher beim Hersteller um zu erfahren was man dafür braucht. :)
Jetzt ist heraus gekommen das der Support vom Hersteller uns falsche Informationen darüber gegeben hat und wir die Bauteile nicht mehr zurückschicken können, ganz günstig waren die leider nicht.
Wer haftet nun?
5 Antworten
§ 280 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung): Wenn der Hersteller oder Support euch falsche Informationen gegeben hat, könnte eine Pflichtverletzung vorliegen. Gemäß § 280 Abs. 1 BGB seid ihr berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn die Pflichtverletzung schuldhaft verursacht wurde und ihr daraus einen Schaden erlitten habt.
§ 311 BGB (Schuldverhältnis durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen): Falsche Beratung durch den Support könnte unter "culpa in contrahendo" (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) fallen. Laut § 311 Abs. 2 BGB entsteht ein Schuldverhältnis bereits durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ähnliche Geschäftskontakte. Der Hersteller hätte dann eine Pflicht zur korrekten Information.
§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Falls der Support fahrlässig gehandelt hat und ihr dadurch einen finanziellen Schaden erlitten habt, könnte § 823 Abs. 1 BGB relevant sein. Dieser Paragraph regelt die Haftung bei unerlaubten Handlungen.
Rückgaberechte und AGB: Es lohnt sich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Herstellers zu überprüfen. Sollten Rückgaben oder Kulanz ausgeschlossen sein, könnte dies unter Umständen unwirksam sein, wenn z. B. eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt (§ 307 BGB, Inhaltskontrolle bei AGB).
Beweislast (§ 286 ZPO): Ihr müsst nachweisen können, dass die falschen Informationen vom Hersteller-Support kamen und dass ihr aufgrund dieser Beratung die Bestellung getätigt habt. Dies kann durch E-Mails, Chats oder andere schriftliche Nachweise geschehen.
Das Hauptproblem sehe ich im Vertragsverhältnis:
Vorvertragliche Pflichten kann es nur da geben wo ein Vertrag abgeschlossen werden sollte. Natürlich nicht mit irgendwem, sondern mit demjenigen, der die Auskunft gegeben hat.
Du hast aber nun einmal nicht beim Hersteller gekauft und hattest das auch nie vor, vielleicht ganz einfach deshalb, weil der keinen Internetshop hat.
Damit aber fehlt der rechtliche Ansatz für die Haftung des Herstellers für seinen Support. Du könntest Dich allenfalls an den Händler wenden, wobei Du dort aber anscheinend ohnehin keine Beratung in Anspruch genommen hast.
Ob deutsches Recht überhaupt anwendbar wäre bei einem Anspruchsgegner im Ausland müßte natürlich erst noch geprüft werden.
Keinerlei Aussage läßt sich darüber treffen, welche Rechtslage sich bei Anwendung ausländischen Rechts ergeben würde. Deutschland ist klein und die Welt ist groß. Wir wissen noch nicht einmal um welchen ausländischen Staat es sich handelt und selbst wenn, würde man das Rechtssystem dieses Staates nicht kennen.
Natürlich steht Dir frei, es trotzdem zu versuchen. Bei einem Gerichtsverfahren weißt Du dann, je nachdem ob Beweisaufnahme nötig ist und wie der Instanzenzug ist, nach 1 bis 5 Jahren, ob Du recht hast oder der Hersteller. Wenn Du Pech hast, mußt Du ein mehrfaches des Kaufpreises für Prozesskosten zahlen. Doppelt gestraft bist Du dadurch, dass der Hersteller im Ausland seinen Sitz hat. Im Zweifel wäre das dann auch der Gerichtsstand. Du müßtest also in diesem Land einen Prozeß führen. Das könnte noch teurer werden als in Deutschland und es gibt EU-Staaten deren Justiz hinsichtlich der Verfahrensdauer als der blanke Horror gilt. Italien zum Beispiel.
Mein Rat ist, den Hersteller anzuschreiben und ihn zu bitten, Dir doch die richtigen Teile zu übersenden Zug-um-Zug gegen Sendung der falschen Teile. Den Sachverhalt sollte man ausführlich darstellen, aber unbedingt freundlich bleiben und das Wort Haftung vermeiden. Unfreundlich werden könnte man später immer noch.
Könnt ihr nachweisen, dass ihr falsch beraten worden seid?
Wenn nicht, dann kannst du da niemanden haftbar machen.
Dann solltest du da eigentlich gute Chancen haben. Mal eine ordentliche Email verfassen, wenn die euch Mist erzählen, der nicht stimmt, dann sollten sie die Sachen eigentlich zurücknehmen müssen. Sitzt der Hersteller im Ausland?
Die Sachen haben wir nach der Beratung vom Support des Herstellers bei einem Händler für die Teile gekauft, nicht beim Hersteller selbst. Die Rückgabefrist ist dort aber leider abgelaufen und die Verpackungen wurden auch schon geöffnet, erst dann fiel auf das es sich um die falschen Teile handelt, was sich auch bestätigte.
Der Support vom Hersteller meinte aber, es wären die richtigen Teile gewesen. Der Hersteller sitzt wohl im EU Ausland.
Oh okay, das ist kompliziert. Dann könntet ihr nur versuchen, den eigentlichen Hersteller über den Vorgang zu informieren und auf irgendeine Art der Kulanz zu hoffen. Dafür (unpassende Teile bestellt) ist allerdings normalerweise dieses 14-tägige Rückgaberecht da, das ist euer Versäumnis, da nicht fristgerecht nachgesehen zu haben.
Meiner Meinung nach, ich bin da kein Anwalt.
Der Hersteller sitzt wohl im EU Ausland.
Dann dürfte das nur über Kulanz laufen. Wenn der sich querstellt, dann habt ihr kaum eine Chance. Eine Klage dort birgt nur ein zusätzliches Kostenrisiko.
Ihr könnt den Kaufvertrag anfechten.
Ich an Eurer Stelle würde das bestellte Zeug zunöchst auf eigene Kosten zurückschicken und den Kaufpreis zurückverlangen.
Ja, die Anfrage und Beratung lief über den E-Mail Verkehr.