Versand auch rückerstatten?

1 Antwort

Bei sowas sollte man immer die Quelle angeben.

Im Übrigen ist der Text veraltet, weil es die 40-€-Klausel schon seit Jahren nicht mehr gibt.

Richtig ist das hier:

Es kommt darauf an, warum ein Käufer etwas zurückschickt:

  • Bei einer berechtigten Reklamation muss der Händler alles erstatten, also Warenwert, Hin- und Rücksendekosten.

Klicken: Erstattung des Händlers bei einer Reklamation

  • Bei einem Widerruf muss der Händler nur die Hinsendekosten und den Warenwert erstatten, die Rücksendekosten zahlt i.d.R. der Käufer, näheres dazu findet man in den AGB des Händlers.

Klicken: Erstattung des Händlers bei einem Widerruf

Und sorry, aber als gewerblicher Verkäufer, der Du ja nach Deinen Fragen bist, solltesst Du das eigentlich im Schlaf aufsagen können, das gehört nämlich zum einfachsten kaufmännischen Grundwissen