Versand auch rückerstatten?
Stimmt die folgende Aussage?
In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen bezüglich der Rücksendekosten. Gemäß dem deutschen Verbraucherschutzgesetz trägt grundsätzlich der Verkäufer die Kosten der Rücksendung, wenn:
- Der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht (bei Online-Käufen: 14-tägiges Widerrufsrecht).
- Die gelieferte Ware mangelhaft ist oder nicht der Bestellung entspricht (z.B. falsches Produkt, defekte Ware).
Der Verkäufer muss dem Kunden ein Rücksendeetikett oder die Erstattung der Rücksendekosten anbieten. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Verkäufer die Kosten nur dann tragen muss, wenn der Warenwert 40 Euro übersteigt oder der Kunde für die Gegenleistung bereits bezahlt hat. Wenn der Warenwert unter 40 Euro liegt und der Kunde noch nicht bezahlt hat (z.B. bei Rechnungszahlung), kann der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung in Rechnung stellen.
1 Antwort
Bei sowas sollte man immer die Quelle angeben.
Im Übrigen ist der Text veraltet, weil es die 40-€-Klausel schon seit Jahren nicht mehr gibt.
Richtig ist das hier:
Es kommt darauf an, warum ein Käufer etwas zurückschickt:
- Bei einer berechtigten Reklamation muss der Händler alles erstatten, also Warenwert, Hin- und Rücksendekosten.
Klicken: Erstattung des Händlers bei einer Reklamation
- Bei einem Widerruf muss der Händler nur die Hinsendekosten und den Warenwert erstatten, die Rücksendekosten zahlt i.d.R. der Käufer, näheres dazu findet man in den AGB des Händlers.
Klicken: Erstattung des Händlers bei einem Widerruf
Und sorry, aber als gewerblicher Verkäufer, der Du ja nach Deinen Fragen bist, solltesst Du das eigentlich im Schlaf aufsagen können, das gehört nämlich zum einfachsten kaufmännischen Grundwissen